Legal-Tech-News aus Österreich: Vor kurzem hat sich dort die Legal Tech Initiative Austria (LTIA) gegründet. Wir haben hinter die Kulissen geschaut und uns mit Franziska Lehner, einer der Gründerinnen, unterhalten.

Legal Tech Initiative Austria will den Start-up-Markt fördern

Herzlichen Glückwunsch! Wenn man die Berichterstattung über Eure Veranstaltungen liest, merkt man, dass Ihr mit der Legal Tech Initiative Austria einen Nerv getroffen habt! Wie seid Ihr auf die Idee gekommen?

Franziska Lehner: Vielen lieben Dank, wir freuen uns sehr über diese positive Rückmeldung! Die Idee zur Legal Tech Initiative (LTIA) entstand Anfang dieses Jahres. Zuvor hatte ich nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums zwei Jahre in Deutschland verbracht, wo ich in Hamburg erstmals mit den Auswirkungen der Digitalisierung in der Anwaltsbranche konfrontiert wurde. Meine Neugierde war sofort geweckt und fortan setzte ich mich privat mit diesen Entwicklungen auseinander. Bereits vor meiner Rückkehr nach Wien war mir klar, dass ich dieses Wissen mitnehmen und weitergeben wollte. Zu meinem großen Glück beschäftigte sich eine meiner engsten Freundinnen und ehemalige Arbeitskollegin, Kathrin Shahroozi, zeitgleich mit diesem Thema. Auch sie hatte erste Berührungspunkte mit Legal Tech während einem Studienaufenthalt im Ausland, an der LSE in London. Uns war klar, sofern Österreich als Rechtsmarkt seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten möchte, darf der disruptive Faktor von Legal Tech nicht länger ignoriert werden. Gemeinsam gründeten wir im Mai 2017 die Legal Tech Initiative Austria (LTIA), um das Bewusstsein für das Zukunftsbild der Branche an die breite Masse heranzutragen sowie die technischen Entwicklungen und damit den Start-Up Markt zu fördern. Wir sind davon überzeugt, dass die kommenden Herausforderungen der Rechtbranche sich als Chance umwandeln und nutzen lassen, sofern man ausreichend vorbereitet ist und sich ernsthaft mit diesen Entwicklungen auseinandersetzt, ganz nach unserem Motto „the difference between disruption and opportunity lies within preparation“. Um diese Auseinandersetzung zu ermöglichen, haben wir mit LTIA eine Plattform zur Wissensförderung sowie Austausch und Verknüpfung von Recht und IT geschaffen. Dieser Austausch soll einerseits durch diverse Veranstaltungen (Meet-Ups, Workshops, Think Tanks), andererseits durch Publikationen sowie regelmäßige News Updates gesichert werden.

Positives Echo bei den Universitäten

Mit Legal Tech beschäftigen sich Anwälte und Richter, Unternehmensjuristen, Ministerien und Universitäten. Aus welcher Ecke bekommt Ihr den meisten Rückenwind?

Franziska Lehner: Unser Konzept wurde von Anfang an in unserem Umfeld, somit unter Studierenden und KollegInnen in Kanzleien sehr positiv aufgenommen. Seit unserer Gründung besuchen wir selbst eine Bandbreite an Veranstaltungen aus dem rechtlichen und technischen Bereich, insbesondere in der österreichischen Start-Up Szene fanden wir hier aus dem Kreise der Millennials branchenübergreifen Zuspruch. Knapp ein Monat nach unserer Gründung im Mai, durften wir uns zudem über Unterstützungszusagen von Universitäten freuen. Das Gründerzentrum der WU sowie das neue Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien fördern uns im besonderen Ausmaß. Unsere letzte Veranstaltung, eine Podiumsdiskussion zum Thema Legal Tech Start-Ups am 11. Dezember, wurde erst durch die Förderung unserer Initiative durch den Dekan der juridischen Fakultät Professor Paul Oberhammer sowie durch den Leiter des neuen Instituts, Professor Nikolaus Forgó, ermöglicht. Aus der Start-Up Szene haben wir mit dem etablierten Legal Tech Start-Up LeReTo auch gleich unseren ersten Kooperationspartner gewonnen. Seit wenigen Tagen dürfen wir Haslinger Nagele und Partner Rechtsanwälte GmbH als unseren ersten Legal Partner nennen. Es ist deutlich zu spüren, dass sich zahlreiche Anwaltskanzleien verstärkt seit diesem Jahr mit den Auswirkungen der Digitalisierung auseinandersetzen und sich hier für zusätzliche Unterstützung engagieren und erfreulicherweise den Kontakt zu uns aufsuchen.

Legal Tech Startups sind keine Mangelware

Beim Stichwort Legal Tech denken in Deutschland viele zuerst an Volkswagen und Fluggastrechte, an Vertragsgeneratoren und Vertragsanalysetools. Welche der österreichischen Startups bleiben in Erinnerung?

Franziska Lehner: Auf der Verbraucherseite ist neben der Durchsetzung von Fluggast- oder Mieterrechten, etwa FairPlane oder Mietenchecker.at, auf die Rechtsanwaltsplattform meinanwalt.at als verbraucherzentrierter Vergleich anwaltlicher Dienstleistungen hinzuweisen. Zudem gibt es in Österreich eine lange Tradition der öffentlich zugänglichen Rechtsdatenbank der Justiz. Hier hat sich LeReTo, ein smartes Legal Research Tool für Juristen, erfolgreich durchgesetzt und in den vergangenen Monaten den Sprung nach Deutschland gemeistert. In Kombination mit einem breiten online Datenbankangebot der österreichischen Verlage erspart einem diese Technologie zahlreiche Arbeitsstunden und mühsame Quellenrecherche. Als personalisierbare Rechtsdatenbank ist das Rechtsinformationssystem OpenLaws aus Salzburg außerdem zu nennen. Kürzlich kam mit SimpLEX Doks ein weiteres Start-Up auf den Markt, das individualisierbare Firmenbuchanträge samt spezialisierter Verträge und Dokumente anbietet. Wir freuen uns über all diese und viele weitere Angebote, doch es gibt noch jede Menge Aufholbedarf, wenn man nach Deutschland oder in den anglo-amerikanischen Raum blickt, insbesondere in Sachen AI und Big Data Analyse.

Digitale Justiz: Österreich ist Vorreiter

Die deutsche Anwaltschaft müht sich gerade mit der Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs ab. Bei Gericht läuft nach wie vor alles auf Papier. Wie weit ist die Digitalisierung der Justiz in Österreich schon gediehen?

Franziska Lehner: Europaweit gilt die österreichische Justiz bezüglich der Digitalisierung als Vorreiter und ist in zahlreichen EU-Arbeitsgruppen zu E-Justice federführend beteiligt. Bereits seit 1990 sind die österreichischen Zivil- und Strafgerichte mit Web-ERV, einem elektronischen Rechtsverkehrssystem ausgestattet, das als papierloses Mittel zur Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und dem Gericht dient. So wurden im Jahr 2015 bereits über 95% der Klagen und rund 90% der Exekutionsanträge elektronisch eingebracht. Derzeit wird eine Ausweitung auf die Gerichte des öffentlichen Rechts anvisiert. Künftig wird diese Anwendung auf die Verwaltungsgerichte und Behörden ausgedehnt, wo derzeit noch Brief, Fax und eingeschränkt E-Mail in Anwendung ist. Auch in Zukunft wird Österreich diese Vorreiterrolle durch Projekte wie „Justiz 3.0“ wohl gesichert bleiben. Bis 2020 soll dieses Projekt realisiert werden, worunter etwa ein vollelektronisches Dokumentenmanagement- und Workflowsystem sowie online Akteneinsicht geschaffen werden sollen und die Einführung eines e-Court vorgesehen ist. Durch diese und weitere effizienzsteigernde Maßnahmen wird es zu kürzeren Verfahrensdauern kommen, die voraussichtlich mit einer Steigerung der Qualität der Entscheidungen einhergehen wird. Derzeit ist das Arbeiten mit Papierakten bei Gericht nach wie vor üblich und das Anlegen elektronischer Akten bisher selten. Dies liegt unter anderem an der mangelnden technischen Ausstattung der Justiz, die jedoch durch „Justiz 3.0“ Schritt für Schritt aufgewertet werden soll.

Legal Tech Initiative Austria baut 2018 eine Roadmap

Mit der Gründung der Legal Tech Initiative Austria und einigen Diskussionsveranstaltungen liegt schon ein kleiner Veranstaltungsmarathon hinter Euch. Wie geht es in 2018 weiter?

Franziska Lehner: Wir starten das neue Jahr direkt mit unserem ersten Workshop am 29. Januar – eine vertiefte Einführung in das Thema Legal Tech für Studenten. Dieser Workshop findet im Rahmen einer Kooperation mit dem Legal Literacy Project Wien (LLP) statt, ein Verein, der sich für die Vermittlung von Rechtswissen in höheren Schulstufen einsetzt. In Folge werden wir das Format weiterentwickeln und mit LLP als Kooperationspartner einen eigenen Workshop an Schulen anbieten, um Schüler im Alter von 15-18 Jahren bereits vor Studienbeginn mit den Auswirkungen der Digitalisierung vertraut zu machen. Hierdurch wollen wir den Schülern ein realistisches Bild vom Anwaltsberuf der Zukunft vermitteln und diese ermutigen sich mit der Schnittstelle zwischen IT und Recht auseinander zu setzen, an der bereits jetzt neue Berufsbilder entstehen. Außerdem steht im Frühling die Premiere unseres Think Tanks an. In einem organisierten Rahmen können hier Juristen und Programmierer Seite an Seite die alltäglichen Arbeitsprozesse einer Anwaltskanzlei analysieren und deren Potential zur Automatisierung erörtern. Hierdurch wird Juristen das disruptive Potential von Legal Tech vor Augen geführt und somit ein Ansatzpunkt zur Entwicklung weiterer technischer Lösungen bzw. Implementierung bestehender Angebote geboten. Abseits der Veranstaltungen steht ab 2018 das Projekt „Legal Tech Roadmap Austria“ an. Ähnlich den bestehenden „Länderkarten“ aus Deutschland und Frankreich, soll hier die österreichische Start-Up Landschaft im Legal Tech Bereich graphisch dargestellt werden. Mit der Veröffentlichung dieser Roadmap wollen wir das Bewusstsein der breiten Masse für die Entwicklungen auf dem Markt erhöhen, die Innovationen selbst unterstützen und einen weiteren Anreiz für das Wachstum der Branche setzen.

Herzlichen Dank für das spannende Gespräch!

Mag. Franziska Lehner ist Gründerin und Präsidentin der Legal Tech Initiative eV, ein gemeinnütziger Verein zur Aufklärung über und Förderung der technologischen Entwicklungen in der Rechtsbranche.

5 Must-Knows zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Ab dem 01. Januar 2018 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Pflicht. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet sind, Kommunikation über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Kurz vor dem Jahreswechsel wollen wir die fünf wichtigsten Fragen zum beA beantworten.

Welche Hardware und Software brauche ich für das besondere elektronische Anwaltspostfach?

Für das beA wird ein Computer mit Internetzugang vorausgesetzt. Empfohlen wird eine Internetverbindung mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 2 MBit/s und optimaler Weise 6 MBit/s.
Zudem ist zumindest für die Erstanmeldung eine beA-Karte nötig sowie ein dazu passendes Chipkartenlesegerät. Da Chipkarten und Lesegeräte nicht gekoppelt sind, können mehrere Personen mit ihren Karten das selbe Lesegerät verwenden. Hier findet sich eine Liste mit kompatiblen Lesegeräten. Allerdings ist eine Bestellung von Kartenlesegeräten derzeit nicht mehr möglich. Da nicht gewährleistet werden kann, dass die Geräte bis Ende des Jahres geliefert werden, hat sich die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer dazu entschieden, den Verkauf der Geräte vorerst zu unterbrechen.
Auf das besondere elektronische Anwaltspostfach kann entweder über gängige Internetbrowser (über https://www.bea-brak.de/) oder per Integration direkt in der Kanzleisoftware zugegriffen werden.

Für eine effektive Nutzung ist zudem noch ein Drucker und ein Scanner oder ein Kombinationsgerät erforderlich.

Ist das besondere elektronische Anwaltspostfach wirklich sicher?

Beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach werden neueste Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken eingesetzt. Dabei wird eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet. Das heißt, dass Nachrichten nur mit der passenden Chip-Karte und Pin-Nummer gelesen werden können. So wird gewährleistet, dass nur Absender, Empfänger und etwaige durch den Empfänger berechtigte Personen die Nachrichten sehen. Selbst die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat selbstverständlich keinen Zugriff auf die Nachrichten. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung führt allerdings dazu, dass die Betreffzeile einer ungeöffneten Nachricht nicht sichtbar ist. So kann erst durch öffnen einer Nachricht herausgefunden werden, um was es sich handelt.

Es gibt auch Stimmen (Rechtsanwalt Ralph HeckstedenRechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier, REDGROUP), die in der Art der Verschlüsselung durch die BRAK keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sehen, da hier nicht der Absender, sondern die BRAK letztlich die Gewalt darüber hat, wer die Nachricht entschlüsseln kann. Ob das die Sicherheit des beA bedeutend verringert ist aber fraglich.

Für den Virenschutz ist jedenfalls beim beA der Empfänger der Nachricht selbst verantwortlich. Daher sollte jeder Anhang nach dem Entschlüsseln zunächst auf Virenbefall geprüft werden.

Und wer haftet eigentlich für Übertragungsfehler?

Sollten Übertragungsfehler auftreten, so kann anhand eines lückenlosen Nachrichtenjournals nachgewiesen werden, dass das Senden versucht wurde. So kann dann beispielsweise eine Wiedereinsetzung erreicht werden (§ 130d ZPO n.F.).

Kümmert sich die Bundesrechtsanwaltskammer um alles oder muss ich selbst aktiv werden?

Das beA wird schon seit 28. November 2016 genutzt und ist hier erreichbar. Seitdem ist auch eine Erstregistrierung möglich. Hierfür ist die sogenannte beA-Karte nötig, welche ausschließlich hier beantragt werden kann. Durch diese wird gewährleistet, dass nur der jeweilige Rechtsanwalt als berechtigter Postfachbesitzer Zugriff auf das Postfach hat.
Die BRAK schickt einem nichts zu, viel mehr muss man selbst aktiv werden und eine beA-Karte bestellen und sich ein Kartenlesegerät zulegen. Zur Bestellung ist eine eindeutige Identifikationsnummer – entweder die persönliche Antragsnummer oder die SAFE-ID – notwendig, welche jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt im Juni vergangenen Jahres zugeschickt wurde. Sollte man die SAFE-ID nicht (mehr) kennen, kann sie von der Rechtsanwaltskammer erfragt werden.

Mit wem kann ich über das beA kommunizieren?

Eine Kommunikation ist möglich mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Gerichten, Behörden, Notaren, dem Schutzschriftenregister, Rechtsanwaltskammern und Mandanten.

Grundsätzlich ist eine Kommunikation mit Gerichten ab dem 01. Januar 2018 geplant. Per Rechtsverordnung auf Länderbasis, kann die Umstellung jedoch auf den 1. Januar 2019 oder 2020 verschoben werden. Betroffen sind Zivil-, Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte. Die jeweiligen Bundesgerichte sind jetzt schon erreichbar. Auf Länderebene soll eine Umstellung nach und nach geschehen. Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist derzeit nicht vorgesehen.

Mit Mandanten können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit Juni 2017 über das beA mit sogenannten EGVP-Bürgerpostfächern kommunizieren.

Darf ich weiterhin Papier-Schriftsätze verschicken?

Eine Verpflichtung zum elektronischen Versand von Schriftsätzen an Gerichte gibt es auch am 1. Januar 2018 noch nicht. Zwar nehmen die Gerichte grundsätzlich elektronische Schriftsätze ab diesem Datum entgegen, allerdings auch weiterhin in Papierform. Frühestens zum 1. Januar 2020 kann durch Rechtsverordnung der einzelnen Länder die Pflicht zur Einreichung in elektronischer Form festgelegt werden. Spätestens ab 1. Januar 2022 sind alle Rechtsanwälte in Deutschland zur elektronischen Übermittlung verpflichtet.

Allerdings besteht, wie eingangs erwähnt, ab dem 1. Januar 2018 bereits die Pflicht, von Mitteilungen und Nachrichten, die über das beA eingehen, Kenntnis zu nehmen.

 

Sollten Rechtsanwälte rechnen können? Ein neues Buch von Jörg Risse und Matthias Morawietz erläutert Chancen und Grenzen der Prozessrisikoanalyse für die anwaltliche Mandatsarbeit.

Prozessrisikoanalyse: Vier Schritte zur Prognose der Erfolgsaussichten

Was ist eine Prozessrisikoanalyse? Im Kern handelt es sich um eine strukturierte Bewertung der Erfolgschancen vor Gericht. Eine klassische Prozessrisikoanalyse läuft in vier Schritten ab:

  1. Zunächst identifiziert man alle für den konkreten Fall relevanten Tatsachen- und Rechtsfragen. Das sind in der Regel die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs, aber auch prozessuale Fragen, z.B. zur Zulässigkeit einer Klage, zur Beweisführung oder zur Präklusion.
  2. Anschließend sucht man für jede einzelne dieser Tatsachen- und Rechtsfragen die Erfolgswahrscheinlichkeit. Hier geht es beispielsweise um die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Gericht ein Anfechtungsrecht bejahen würde oder mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Zeuge günstig aussagt. Während die juristische Perspektive bei solchen Fragen zu einer Ja- oder Nein-Entscheidung tendiert, denken Ökonomen und mit ihnen die Prozessrisikoanalyse in Wahrscheinlichkeiten. Beispiel: Wenn man 100 gleichgelagerte Fälle durchspielt und das Urteil in 80 dieser Fälle günstig ausfällt, beträgt die Erfolgswahrscheinlichkeit zu dieser Rechtsfrage 80%.
  3. Im Anschluss an die Zuweisung von Erfolgswahrscheinlichkeiten zu den fallerheblichen Tatsachen- und Rechtsfragen multipliziert man die jeweiligen Wahrscheinlichkeiten für die günstige Entscheidung miteinander. Hat man zum Beispiel drei fallerhebliche Rechtsfragen identifiziert und die Erfolgswahrscheinlichkeit jeweils mit 80% eingeschätzt, lautet die Rechnung 80% * 80% * 80% = 51,2%. Das bedeutet: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 51,2% wird man den Rechtsstreit gewinnen. Die Chancen stehen kaum mehr als 50:50. Das ist bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass jede einzelne Rechtsfrage mit großer Wahrscheinlichkeit zu den eigenen Gunsten entschieden wird.
  4. Im vierten und letzten Schritt errechnet man den Wert des Rechtsstreits, indem man die gefundene Erfolgschance mit dem geltend gemachten Anspruch multipliziert. Ginge es im obigen Fall um 1 Million Euro, so ergäbe sich ein Fallwert von 512.000 Euro. Mehr ist der Anspruch nicht wert. Anders gewendet: Macht der Gegner ein Vergleichsangebot von 600.000 Euro, ist man in der Regel gut beraten, dankend anzunehmen.

Prozessrisikoanalyse: Unternehmerisch denken im Sinne der Mandanten

Das Ergebnis einer Prozessrisikoanalyse ist eine konkrete Zahl. Die natürlich von den Risikoeinschätzungen bei den einzelnen Rechts- und Tatsachenfragen abhängt. Eine häufig artikulierte Kritik lautet, dass die Prozessrisikoanalyse insofern eine Genauigkeit suggeriere, die tatsächlich nicht bestehe. Indes: Wenn die Alternative das Bauchgefühl des Rechtsanwalts ist, wird eine etwas strukturiertere Betrachtung doch in der Regel eine realistischere Einschätzung der Prozessrisiken ermöglichen. Natürlich ist das kompliziert: Eine realistische Prozessrisikoanalyse wird regelmäßig nicht nur drei, sondern eher dreißig entscheidungsrelevante Fragen identifizieren, die alle einzeln bepreist werden müssen. Diese Mühe ist aber im Sinne der Mandantschaft, die im Zweifel nicht prozessieren möchte, wenn der Erwartungswert eines außergerichtlichen Vorgehens höher ist. Nicht zuletzt deswegen gehört eine gründliche Auseinandersetzung mit diesen Fragen ohnehin zu den Pflichten aus dem anwaltlichen Mandatsvertrag.

Risse und Morawietz erläutern Technik und konkrete Fallstudien

In ihrem Buch erläutern Jörg Risse und Matthias Morawietz diese Technik der Prozessrisikoanalyse sehr detailliert. Anhand eines Beispielsfalls zeigen sie, wie man den Entscheidungsbaum hinter einer Risikoanalyse baut, wie man Risiken konkret berechnet und welche Softwarehilfen sich dafür eignen. Darauf folgt eine Reihe von Fallstudien, die unter anderem Beispiele aus der Prozessfinanzierung, der Mediation und dem Schiedsverfahren enthalten. Insgesamt erscheint das Buch als ein klug strukturierter und gut lesbarer Ratgeber, der jedem Praktiker nachdrücklich zu empfehlen ist. Da Werk ist im Versandhandel zum Preis von 45 € erhältlich.

Die juristische Diskussion um die Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain erschöpft sich regelmäßig in ihrer Nutzung für Registersachen und smart contracts. Damit ist das Potenzial der Blockchain-Technologie aber noch nicht unbedingt ausgeschöpft. In einem Interview mit dem Anwaltsblatt weist die Berliner Anwältin Dr. Nina-Luisa Siedler darauf hin, welche Folgen damit verbunden sein könnten, wenn zentrale Handelsintermediäre überflüssig werden.

Blockchain ermöglicht Transaktionen ohne Intermediäre

Eine Blockchain ist eine Art dezentrale Dropbox. Was immer darauf gespeichert ist, liegt nicht auf einem zentralen Server, sondern verschlüsselt bei allen Teilnehmern des Netzwerks. Die vielfach parallele Speicherung gilt manchen als ineffizient, immerhin macht sie aber zentrale Intermediäre überflüssig. Auf einer Blockchain wandern Werte unmittelbar vom Sender zum Empfänger, ohne dass es einer zentralen Vermittlungsinstanz bedarf. Je mehr Kosten der zentrale Intermediär in Rechnung stellt, desto eher lohnt sich eine Blockchain. Während etwa einfache Inlandsüberweisungen für den Kunden heute in der Regel kostenfrei sind, genehmigt sich der internationale Zahlungsdienstleister PayPal einige Prozent vom Transaktionsvolumen. Wer sich diese Gebühren sparen möchte, wird Interesse für eine vertrauenswürdige Übermittlung ohne Einschaltung von Dritten entwickeln.

Ersetzt die Blockchain internationale Online-Plattformen?

In einem Interview mit dem Anwaltsblatt denkt die Berliner Rechtsanwältin Nina-Luisa Siedler nunmehr einen Schritt weiter. Womöglich könne die Blockchain-Technologie langfristig auch die Macht weltweiter Online-Plattformen begrenzen. Als Quasi-Monopolisten können diese Plattformen aus den Umsätzen der Marktteilnehmer erhebliche Margen abschöpfen. Zukünftig könnte dieses Geschäftsmodell allerdings so nicht mehr funktionieren:

„In der jüngeren Vergangenheit gab es die Tendenz, immer mehr zu zentralisieren. Amazon, Ebay, Facebook und Co. sind Beispiele. Diese internetbasierten Anbieter schöpfen als Mittler zunehmend größere Teile der Wertschöpfung ab. Für die eigentlichen Anbieter von Waren und Dienstleistungen bleibt so weniger übrig. Dieser Trend trifft nun auf eine Gegenbewegung. Die Blockchain ist genau mit dem Ziel entwickelt worden, wieder unmittelbar peer-to-peer den Austausch von Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen. Und wenn das Erfolg hat, also wirklich in der Masse direkte Transaktionen zwischen Anbietern und Abnehmern ermöglicht, könnte das die Macht der großen (Internet-)Mittler brechen. Irgendwann wird die Technologie so weit sein.“

Das Interview mit Nina-Luisa Siedler ist im Anwaltsblatt 2017 im Novemberheft auf den Seiten 1091-1095 erschienen. Es ist ab sofort in der Anwaltsblatt App und ab Ende 2017 auch im Print-Archiv des Anwaltsblatts kostenfrei abrufbar.

Smart contracts sind ins Gespräch gekommen. Wo man schon tagein tagaus unzählige Verträge schließt, erscheint es interessant, auch einmal einen richtig schlauen Vertrag zu schließen. Langsam fasst die Theorie der Informatiker in der Praxis Fuß: Erste smart contracts werden für das Massengeschäft angeboten. Das jüngste Beispiel ist Fizzy, eine Fluggastrechte-Versicherung der AXA, die als smart contract auf der Ethereum-Blockchain läuft. Viele Fremdwörter – was steckt dahinter?

Smart contracts sind selbstvollziehende Verträge

Zunächst einmal: Smart contracts sind Verträge, die sich selbst vollziehen. Mit Hilfe einer Software sammeln sie vertragsrelevante Daten, werten sie aus und nehmen Transaktionen vor. Im einfachsten Fall autorisiert die Software etwa eine Zahlung, sobald sie festgestellt hat, dass der Zahlungsberechtigte seinen Teil des Vertrages erfüllt hat. Man kann sich das wie eine Einzugsermächtigung vorstellen, die nicht per Knopfdruck, sondern automatisch ausgelöst wird. Und die nicht nur für Geld, sondern auch für Zugriffsrechte etc. funktioniert. Weil die Software von smart contracts Vermögensdispositionen trifft, muss sie natürlich möglichst neutral und fehlerfrei arbeiten. Deswegen wird sie standardmäßig auf einer so genannten blockchain, einer Art dezentraler Dropbox, verwaltet (siehe hierzu die Definition in unserem Legal-Tech-Glossar). Die Vertragsdaten liegen dann gleichzeitig auf vielen Rechnern und gelten als sehr schwer zu manipulieren.

Nutzen von smart contracts: Pacta servantur

Was bringen smart contracts? Jurastudenten lernen im ersten Semester das Prinzip pacta sunt servanda. Das bedeutet: An Verträge muss man sich halten. Man kann das aber auch anders lesen: An Verträge muss man sich zwar halten, aber viele tun das einfach nicht. Dann muss der Berechtigte vertragsrechtliche Ansprüche stellen und notfalls einklagen. Für Juristen ist dies das täglich Brot, für Nichtjuristen meist ärgerlich und belastend. Smart contracts wollen das ändern. Aus dem pacta sunt servanda soll ein pacta servantur werden: Verträge werden eingehalten. Oder noch konkreter: Verträge halten sich ein. Weil sie sich selbst vollziehen, soll es gar keine Chance mehr geben, gegen vertragliche Vereinbarungen zu verstoßen. Das ist besonders dann reizvoll, wenn es um vergleichsweise kleine Werte geht, für die Otto Normalverbraucher im Zweifel ohnehin nicht vor Gericht zieht.

Fizzy: AXA steigt in den Markt für Fluggastrechte ein

Das Paradebeispiel für geringwertige Forderungen, die wenige Betroffene auf dem klassischen Wege durchsetzen, sind Fluggastrechte bei Verspätungen. Angeführt von der Firma flightright hat sich hier in den vergangenen Jahren eine Reihe von Unternehmen etabliert, die Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen eine Erfolgsprovision abnehmen. AXA geht nun in diesen Markt hinein – und zwar mit einem sehr früh ansetzenden Angebot. Fluggäste schließen bereits vor dem Abflug eine Pünktlichkeitsversicherung ab und erhalten automatisch eine Entschädigung, sobald die Flugdaten eine verspätete Ankunft melden.

Keine Verdrängung der etablierten Portale zu erwarten

Auch wenn die AXA nun den etablierten Fluggastrechte-Portalen Konkurrenz macht, ist deren Verdrängung vom Markt bis auf Weiteres nicht zu erwarten. Denn Fizzy ist eine so genannten before-the-event insurance; sie versichert nicht das Risiko einer scheiternden Anspruchsdurchsetzung, sondern das Risiko, dass es überhaupt zu einem Schadensfall kommt. Über letzteres Risiko denkt aber im Flugverkehr kaum jemand nach. Nur wenige Passagiere machen sich bereits vor ihrem Flug über eine etwaige Verspätung Gedanken. Und die Airlines werden kaum daran denken, Fizzy als Zusatzoption beim Ticketkauf anzubieten, weil sie bei einer Vereinfachung der Rechtsdurchsetzung selbst die Leidtragenden wären.

Das dritte Start-up in unserer Interviewreihe von und für Legal Entrepreneurs ist das Münchener Unternehmen Lexit Gesetze. Lexit versteht sich als eine intelligente Softwarelösung für die Arbeit mit Gesetzestexten und anderen Rechtsinformationen, wie z.B. Gerichtsentscheidungen, Gesetzesbegründungen und nutzergenerierten Inhalten (Homepage von Lexit). Mit Lexit werden zeitaufwändige Recherchearbeiten, wie z.B. die Suche nach bestimmten juristischen Begriffsdefinitionen, automatisiert. Zusätzlich dazu kann der Nutzer mit Lexit eine individuell bearbeitete Gesetzessammlung erstellen und auf allen Geräten und Plattformen verwenden.

1. Was an Lexit ist „legal“?

Lexit bietet Jurastudenten, ausgebildeten Juristen und allen anderen Rechtsanwendern ein modernes Software-Tool für die tägliche Arbeit mit Gesetzestexten und anderen Rechtsinformationen. Dabei verfolgt die Firma langfristig das Ziel, möglichst alle Gesetze (Bundesgesetze, Landesgesetze, EU-Rechtsakte), Gerichtsentscheidungen und Kommentare in einer Anwendung zu vereinen. Aktuell gibt es bereits eine kostenlose Beta-Version von Lexit. Die Beta-Version befindet sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium und kann daher noch Fehler enthalten.

2. Was an Eurem Unternehmen ist „tech“?

Lexit wird zunächst als Webanwendung und zu einem späteren Zeitpunkt auch als native mobile Anwendung für Android und iOS zur Verfügung stehen. Mithilfe zweier moderner Technologien – Machine Learning und computerlinguistischer Textanalyse – entwickeln wir neuartige intelligente Suchalgorithmen, die automatisiert juristische Begriffsdefinitionen in Urteilstexten und – zu einem späteren Zeitpunkt – auch Gesetzesbegründungen sowie Entscheidungsketten im Bereich einer ständigen Rechtsprechung samt Ausgangsentscheidung, in Rechtstexten identifizieren und verknüpfen können.

3. Wie kamt Ihr auf Eure Geschäftsidee?

Die Geschäftsidee entstand bereits vor einigen Jahren, als unser Jurist noch im Studium war. Damals störte ihn, dass er auf die Nutzung schwerer juristischer Fachliteratur angewiesen war und diese auch oftmals mit zur Vorlesung nehmen musste. Gerne wäre er auf eine digitale Lösung umgestiegen, um die Bücher zu ersetzen, aber leider gibt es bis heute keine Softwarelösung, die ein effizientes und angenehmes Arbeiten mit digitalen Rechtstexten ermöglichen würde. Lexit soll diese Lücke schließen und Rechtsanwendern ein Software-Tool zur Verfügung stellen, das alle wichtigen juristischen Inhalte mit einer Vielzahl an intelligenten und nützlichen Funktionen vereint. Darüber hinaus legen wir bei der Entwicklung einen besonderen Fokus auf die Benutzerfreundlichkeit der Anwendung. Der Nutzer soll letztlich nicht nur effizienter arbeiten können, sondern vor allem auch mehr Spaß bei der täglichen Arbeit mit Gesetzestexten und anderen Rechtsinformationen haben.

4. Welche Ziele verfolgt Ihr mit Lexit?

Unsere Vision ist es, eine intelligente und dadurch zeit- und kostensparende Anwendung für Juristen zu entwickeln, um ihnen dadurch das Leben etwas leichter zu machen. Anders als bislang verfügbare Online-Datenbanken automatisiert Lexit Teile des Arbeitsprozesses und bietet Raum für persönliche Anmerkungen und Inhalte. Dies erlaubt dem Nutzer, sich von alltäglichen und zeitaufwändigen Recherchearbeiten zu befreien und sich verstärkt den wesentlichen Herausforderungen des juristischen Arbeitens zu widmen.

5. Wie setzt sich Euer Team zusammen?

Aktuell besteht unser Team aus insgesamt fünf Mitgliedern, einem Juristen, einem Produktmanager, einem Vertriebler und zwei Softwareentwicklern. In den kommenden Monaten möchten wir gerne zwei weitere Softwareentwickler einstellen.

6. Wo seht ihr Euch in drei Jahren?

Wir hoffen, dass wir in drei Jahren an einem Punkt angelangt sind, an dem wir viele verschiedene Rechtsanwender, seien es Anwälte, Richter, Jurastudenten, Beamte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerberater, etc. von den Vorzügen unserer Anwendung überzeugen konnten und ein etabliertes Unternehmen am Markt für juristische Softwarelösungen sind.

7. Mit welchen Schwierigkeiten hattet Ihr bisher zu kämpfen?

Glücklicherweise sind wir bislang noch nicht auf größere Schwierigkeiten gestoßen. Zu Beginn hatten wir uns zum Zwecke der Markterkundung schriftlich an einige Anwälte und Kanzleien gewandt, von denen uns eine tatsächlich wegen Zusendung unverlangter Werbung abgemahnt hat. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Außerdem bleiben auch bei uns – wie in den meisten Start-ups – Spannungen im Team nicht aus. Diese jedoch gemeinsam zu überwinden, weil man ein gemeinsames Ziel hat und eine Vision teilt, kann mitunter auch eine sehr beflügelnde Erfahrung sein. Ansonsten läuft aktuell alles nach Plan und abgesehen von ein paar kleineren Rückschlägen, wie. z.B. dem kurzzeitigen Ausfall eines unserer Entwickler aufgrund von Verletzung, ist bis dato alles glatt gelaufen.

8. Was hebt Euch von der Konkurrenz ab?

In aller Kürze: Lexit zeigt dem Nutzer Informationen an, die man bei anderen Lösungen erst recherchieren muss und bietet zudem die Möglichkeit, fast überall im Text eigene Eintragungen und Verknüpfungen vorzunehmen. Darüber hinaus kann man mit Lexit eigene Gesetzessammlungen anlegen, auf die extrem schnell – mit höchstens zwei Klicks – zugegriffen werden kann. Zudem wollen wir mit Lexit eine intelligente Softwarelösung für die Arbeit mit Gesetzestexten und anderen Rechtsinformationen schaffen, mit der bestimmte Aufgaben des juristischen Arbeitens automatisiert werden können. Lexit ermöglicht es dem Nutzer deutlich effektiver und zeitsparender zu arbeiten, da man viel schneller als bisher an wichtige Inhalte gelangt. Aufgrund der automatischen Extraktion nützlicher Zusatzinformationen, wie z.B. Begriffsdefinitionen und später auch Gesetzesbegründungen, wird der Rechercheaufwand des Anwenders reduziert.

9. Wie finanzierte sich Euer Unternehmen vor allem in der Anfangsphase?

Wir sind stolz darauf, dass wir unser Unternehmen bislang aus eigenen Mitteln finanziert und noch keine Unternehmensanteile an Dritte abgegeben haben. Zukünftig sind wir jedoch dafür aufgeschlossen einen Investor mit an Bord zu nehmen.

10. Wie habt Ihr es geschafft, auf Euch aufmerksam zu machen?

Da wir uns Ende August für das EXIST-Gründerstipendium beworben haben und eine der Voraussetzung für das Stipendium ist, dass man noch nicht am Markt aktiv sein darf, haben wir bislang noch kein Marketing betrieben. Aus diesem Grund haben wir bisher auch nur sehr wenig Aufmerksamkeit für unser Produkt generiert.

Legal-entrepreneurship.org sagt herzlichen Dank für das Gespräch!

Als zweites Start-up in unserer Interviewreihe von und für Legal Entrepreneurs dürfen wir LeReTo willkommen heißen. LeReTo ist ein Quellenrecherche-Tool für RechtsanwältInnen, RichterInnen und JuristInnen, das juristische Dokumente mit darin zitierten Quellen zusammenbringt. Seit kurzem ist es auch für Deutschland erhältlich. LeReTo erkennt und verlinkt Gesetze, Rechtsprechung und Literatur in juristischen Schriftstücken.

Das Tool wurde bereits mit mehreren Awards belohnt: Das Entwicklerteam durfte Auszeichnungen beim ConstantinusAward 2016, beim eAward 2017 sowie beim STP Legal Innovation Award 2017 entgegennehmen.

1. Was an Eurem Unternehmen ist „legal“?

Unsere innovativen Tools und das interdisziplinäre Team. Wir entwickeln Software, die JuristInnen den Alltag erleichtert und aufwändige Recherche-Arbeit vollautomatisch erledigt. Das Ziel: Juristische Dokumente mit zitierten Quellen vollautomatisch verknüpfen. LeReTo ist die 24/7-Recherchere-Assistenz.

2. Was an Eurem Unternehmen ist „tech“?

Die Technik assistiert Juristen: Ausgefeilte Erkennungs- und Abfragelogiken unserer Tools identifizieren juristische Fundstellen und liefern die Quellen binnen Sekunden retour. Zitate können rasch geprüft werden, eigene Fehler vermieden und jene anderer aufgedeckt werden. Wir setzen auf smarte und unaufdringliche Technik, um den größten Mehrwert für unsere User zu schaffen.

3. Wie kamt Ihr auf Eure Geschäftsidee?

Unser Gründerteam ist auf Rechtsberatung im streitigen Wirtschaftsrecht spezialisiert. Wir waren es leid, Schriftsätze der Gegenseite oder Gerichtsurteile – welche manchmal so ausführlich sind, dass sie wissenschaftlichen Aufsätzen zur Ehre gereichen würden – manuell auf darin zitierte Quellen zu durchsuchen, um „faule Zitate“ zu entlarven oder Widersprüche aufzudecken. Daraus wurde LeReTo.

4. Welche Ziele verfolgt Ihr mit dem Start-up?

Sollte aus der Weltherrschaft nichts werden, geben wir uns damit zufrieden, ganz Europa (und vielleicht darüber hinaus) mit smarten Recherchetools zu erfreuen. Wenn wir damit auch noch einen kleinen Beitrag zu mehr Qualität in Justiz und Rechtsberatung leisten können – umso besser!

5. Wie setzt sich Euer Team zusammen?

Fachliche Zutaten sind Rechtswissenschaften, Soziologie, IT-Entwicklung und UI-Design, gepaart mit viel Liebe für Juristerei und Freude an hocheffizienter Technik. Diese Kombination zeichnet unser Team aus.

6. Wo seht ihr Euch in drei Jahren?

Wir sehen uns als etablierter und verlässlicher Partner führender Anwaltskanzleien sowie der Justiz in der DACH-Region, der allen mühevolle Arbeit abnimmt, um mehr Zeit für wichtigere Dinge zu haben und/oder die Erledigungsqualität dramatisch zu steigern.

7. Mit welchen Schwierigkeiten hattet Ihr bisher zu kämpfen?

Die Rechtsberatung ist eine sehr traditionsbewusste und vorsichtige Branche. Vertraulichkeit und Sorgfalt werden noch immer in alten Arbeitsweisen gesucht. Dass unser Tool sämtliche Sicherheitskriterien absolut über-erfüllt war eine wesentliche und selbstverständliche Ausgangsbasis. Viele JuristInnen stehen Innovationen im digitalen Bereich trotzdem noch sehr skeptisch gegenüber – hier gilt es, Vorbehalte abzubauen und Vertrauen in innovative Lösungen zu stärken. Und das erfordert Geduld und Aufklärungsarbeit.

8. Was hebt Euch von der Konkurrenz ab?

Besonders stolz sind wir auf das durchdachte und optisch ansprechende User-Interface. Viele andere Software-Lösungen in Anwaltskanzleien kann man ja nur mit viel Erfahrung oder nach aufwändigen Schulungen meistern. Manche wirken vielleicht auch etwas „verstaubt“. Unsere Tools zeigen, dass es auch anders geht. Hier haben wir viel Zeit und Energie investiert, damit sich wirklich jeder rasch und intuitiv zurechtfindet. Oh – und wir erlauben uns hie und da ein Prise Humor unterzubringen: Unser grandios eingesprochener Videoclip oder unsere AGB sind gute Beispiele dafür.

9. Wie finanzierte sich Euer Unternehmen vor allem in der Anfangsphase?

Wir haben die Entwicklung aus Eigenmitteln finanziert und dürfen uns bei der Markteinführung über die Unterstützung der Österreichischen Forschungsförderungs-Gesellschaft (FFG) bzw des Bundeskanzleramts freuen. Besonders zu Beginn war es auch ein großer Vorteil, die komplette Profi-Infrastruktur unserer Mitgesellschafterin, einer Rechtsanwaltskanzlei, nutzen zu können.

10. Wie habt Ihr es geschafft, auf Euch aufmerksam zu machen?

Mit Hartnäckigkeit, Auszeichnungen bei Awards und über Kundenempfehlungen. Letztere sind stets die beste Werbung und wir freuen uns, bereits namhafte Kanzleien zu unseren Referenzkunden zählen! In Deutschland dürfen wir seit kurzem die Kanzlei Gleiss Lutz mit innovativen Lösungen verstärken.

11. Was hättet Ihr rückblickend gerne anders gemacht?

Eigentlich wenig. Vielleicht wäre ein früherer Markteintritt möglich gewesen, wenn wir weniger perfektionistisch gewesen wären. Letztendlich ist eine Software ja nie fertig entwickelt; es gibt immer noch etwas zu verbessern oder zu erweitern. Und wir haben noch viel Spannendes vor!

12. Welchen Tipp würdet Ihr anderen Gründern im Bereich Legal-Tech geben?

Balance halten! Man sollte selbstkritisch sein und Feedback anderer zulassen, sich von Risiken und „was ist, wenn…“ aber nicht entmutigen lassen. Viel Geduld und auch Ausdauer sollte man mitbringen und intensiven Kontakt zu der eigenen Zielgruppe bzw. Stakeholdern suchen.

Legal-entrepreneurship.org sagt herzlichen Dank für das Gespräch!

Legal Technology kommt in den Bereichen Blockchain und Smart Contracts eine besondere Bedeutung zu. Die Art und Weise, wie Rechtsdienstleistungen erbracht werden, wird sich grundlegend ändern.

Blockchain ist eine Technologie, die nicht nur mehr Sicherheit bietet, sondern zukünftig auch nicht mehr wegzudenken sein wird. Nicht nur im Bereich Finanzwesen, sondern auch im Bereich der Rechtsbranche ist Blockchain Technologie auf dem Vormarsch – und das nicht ohne Grund. Viele Transaktionen können nicht nur vereinfacht, sondern auch verschnellert werden. Doch diese Technologie kann auch Risiken bergen.

Die Digitalisierung hat die Rechtsbranche erfasst, immer neue Legal Technology-Lösungen kommen auf den Markt. In welchen Bereichen ist eine Automatisierung wirklich sinnvoll?

Eine Automatisierung von Prozessen ist immer dann sinnvoll, wenn bestimmte Rechtsvorgänge mehrfach auftreten. Es ist schwierig, Rechtsgeschäfte zu automatisieren, die entweder komplex sind oder nur vereinzelt auftreten, wie etwa eine M&A-Transaktion oder ein Patentverkauf. Aber sobald Rechtsgeschäfte mehrfach auftreten oder die Komplexität beschränkt ist, könnten diese zum Teil komplett automatisiert werden. Ein Beispiel dafür wären Mietverträge oder auch Kreditverträge. Teilweise sind solche Prozesse heute schon teilautomatisiert. Unter Verwendung von Frage- und Antwortsystematiken – etwa im Sinne eines Chats bei WhatsApp – könnte man die Automatisierung noch weitaus erhöhen.

Inwiefern sind Blockchain und Smart Contracts sinnvolle Anwendungsbereiche für Legal Technology? Wo liegen die Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Vorgehen? Warum ist ein automatisiert erstellter Vertrag besser als ein individuell erstellter?

Einem Rechtsgeschäft unterliegt zunächst ein Vertrag. Dieser ist entweder mündlich geschlossen worden oder schriftlich. Oftmals existiert hierzu ein Dokument. In dem Dokument jedoch sind Bedingungen und Konsequenzen enthalten. Also etwa so: Am 01.05.2018 muss der Vertragspartner 2000€ bezahlen. Wenn die Bedingung eingetreten ist, findet die Konsequenz statt. Dieser Text lässt sich perfekt durch Smart Contracts unterlegen. Dabei würde die Bedingung dann von Computersystemen geprüft werden und – sobald sie eingetreten ist – der „Smart Contract“ dann ablaufen. Spannend wird es dann, wenn der Vertragstext synchron mit einem Smart Contract verfasst wurde, sodass Computerlogik und Rechtsprosa in Einklang sind. Dann haben wir einen Vertrag, der auch gemäß unseres Rechtssystems funktioniert und gleichzeitig den Computer (bzw. die Blockchain), der die Ausführung vollautomatisch übernehmen könnte.

Welche Best-Practice-Beispiele gibt es in diesem Bereich? Und was sollte man bei der Anwendung von Legal Technology in Rechtsabteilungen in dieser Hinsicht besonders beachten?

Bis heute gibt es hier noch wenig konkrete Projekte. In Versicherungen werden solche Prozesse bereits recht gut automatisiert, denn dort fallen bestimmte Vorgänge sehr oft an. Auch im Finanzbereich – etwa bei Banken – gibt es teils schon eine hohe Automatisierung. Bei Banken, die zu Automobilherstellern gehören, ist man teilweise schon weiter: Dort werden Leasingverträge teilweise schon systematisch mit IT erfasst und entsprechend automatisiert abgewickelt. Aber bis heute sind das nur seltene Fälle. Die großen Veränderungen werden hier in den kommenden Jahren noch kommen. Bei meiner Bank zum Beispiel musste ein Mietkautionskonto aufgelöst werden. In der Blockchain-Welt wäre das ein Smart Contract und ein Prozess von wenigen Sekunden. Bei mir hatte dies jetzt im Juni 2017 vermutlich fast 10 E-Mails gedauert und der Prozess hat sich über 2 Monate hingezogen. Hier sieht man, dass manche Unternehmen trotz Digitalisierung von effizienten Prozessen – egal ob mit oder ohne Blockchain – noch sehr weit entfernt sind.

Gerade in der Finanzindustrie spielt das Thema Blockchain schon lange eine große Rolle. Welchen Einfluss hat Legal Technology in diesem Bereich? Gibt es auch Gefahren, die mit ihrer Nutzung einhergehen?

Gefahren gibt es in jedem Falle. Denn die Automatisierung nimmt keine oder kaum Rücksicht auf Einzelfälle. Daher kann es hier zu automatischen Vorgängen – oder auch Ketten von Vorgängen – kommen, deren Konsequenzen heute noch nicht wirklich abgeschätzt werden können. Ich denke, dass derartige Entwicklungen in den nächsten Jahren Einzug halten werden. Die Banken und Versicherungen, die hier ihre Prozesse am besten aufsetzen, werden zu den Gewinnern gehören. Wichtig dabei ist, dass der Kunde auch bei automatisierten Vorgängen als Mensch noch berücksichtigt wird. Wer beides kann, Automatisierung und Rücksicht auf die Belange der Menschen, wird Erfolg haben. Unternehmen, die diese Prozesse nicht meistern können, werden in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Wir kennen Prozesse, bei denen auf die Belange der Kunden, die ja Menschen sind, keine Rücksichtig genommen wird. Zum Beispiel in Call-Centern: Sagen Sie „1“ um dies und das zu tun. Wenn wir „1“ sagen, wird dies manchmal nicht verstanden und wir landen nicht selten in Endlosschleifen. Das sind Prozesse, die zwar digital sind, aber die Kunden nicht berücksichtigen. Daher ist meiner Meinung nach beides enorm wichtig; letzteres wird ab und zu vergessen.

Das CodeX Stanford gilt vielen als der Nabel der Legal-Tech-Welt. Was verbirgt sich hinter diesem Namen und warum pilgern Legal-Tech-Anhänger aus aller Welt dorthin?

CodeX Stanford: Eine Forschungseinrichtung der Stanford University

Hinter dem Begriff CodeX Stanford versteckt sich das Stanford Center for Legal Informatics, eine interdisziplinäre Forschungseinrichtung der Stanford University. Als eine der ersten Universitäten weltweit hat die Stanford University Recht und Technologie systematisch miteinander verwoben. Aufgrund der Lage mitten im Silicon Valley ist der Kontakt der Forschung zur unternehmerischen Praxis traditionell sehr eng. In unmittelbarer Nähe der Stanford University befinden sich die Unternehmenszentralen von Facebook, Google, Apple, Amazon, Tesla und anderer global führender Industrieunternehmen. Seit vielen Jahren inspiriert die technikaffine Forschung aus Stanford der innovative Unternehmensgründungen in aller Welt. Insofern verwundert es wenig, wenn Einrichtungen wie das CodeX Stanford auch die aktuelle Debatte um neue Technologien zur Rechtsdurchsetzung prägen.

Projekte und Events am CodeX Stanford

Unter der Leitung von Roland Vogl hat sich das CodeX schnell zu einer Einrichtung entwickelt, die einen aktiven Praxistransfer im Bereich Legal Tech leistet. Dazu geht das CodeX mit seiner Forschung regelmäßig an die Öffentlichkeit. Eine Reihe von Projekten und Veranstaltungen schafft Möglichkeiten zur Diskussion neuer Ideen mit Unternehmern und technologieoffenen Anwälten. Das größte Forum stellt dabei die jährliche CodeX Future Law Conference dar, die 2018 am 5. April stattfindet. Aber auch eine Reihe kleinerer Vorträge und Gesprächsrunden bietet die Gelegenheit zum Austausch der rechtsinformatischen Forschung mit der unternehmerischen Praxis.

CodeX Stanford in den sozialen Medien

Das CodeX hält eine Reihe von unterschiedlichen Webressourcen bereit, über die sich Interessenten aus aller Welt auf dem Laufenden halten können. So informiert ein Twitter-Kanal mehrmals in der Woche über Neuigkeiten aus der Legal-Tech-Szene. Zudem werden die wichtigsten Informationen auch auf LinkedIn gepostet. Eine wachsende Aufmerksamkeit erfährt auch die Legal Tech List des CodeX, eine strukturierte Liste von über 700 Legal-Tech-Unternehmen aus der ganzen Welt. Wer sich mit einer Legal-Tech-Idee selbständig macht, sollte in diesem Who is Who gelistet sein.

Das Legal Tech Start-up Datenschutzexperte, vertreten durch einen der Gründer, hat die Ehre der erste Gast unserer Legal Tech Start-up Interviewreihe zu sein.

In Zukunft werden im Rahmen dieser Reihe in regelmäßigen Abständen Interviews mit Legal Tech Start-ups aus verschiedenen Bereichen erscheinen. Dadurch wollen wir einerseits Start-ups den Rahmen bieten, sich vorzustellen und von ihren Erfahrungen zu berichten, andererseits wollen wir unseren Lesern einen Einblick in die Welt der Legal Tech Start-ups bieten.

1. Was an Eurem Unternehmen ist „legal“?

Wir bieten einen Datenschutz-Rundum-Service für vor allem kleine und mittelständische Unternehmen an. Der Datenschutz ist geprägt von einigen Gesetzestexten. Im Zentrum steht derzeit das BDSG. Ab 25. Mai 2018 ist allerdings die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, die weite Bereiche des Datenschutzrechts in der EU harmonisiert und die Sanktionen bei Verstößen verschärft, anzuwenden. Da ändert sich rechtlich also nochmal einiges. Andere Vorschriften stammen beispielsweise aus dem TMG, TKG oder dem UWG.

2. Was an Eurem Unternehmen ist „tech“?

Wir digitalisieren und automatisieren einen Großteil der Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten. Dies läuft in der Praxis so ab, dass der Geschäftsführer sowie Ansprechpartner aus den einzelnen Abteilungen digitale Fragebögen ausfüllen und so den datenschutzrechtlichen Ist-Zustand aller datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge und Zustände protokollieren. Auf Basis der jeweiligen Antworten werden dann die notwendigen Dokumente (Verfahrensverzeichnisse, Technisch-organisatorische-Maßnahmen, Datenschutzerklärung für die Website, …) und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes im Unternehmen automatisch erstellt.
Die Erfassung der Ist-Zustände ist bereits digitalisiert. Als nächster Schritt steht die Automatisierung der Erstellung der datenschutzrechtlichen Dokumente bevor. Je nach Antworten in den Fragebögen, sollen diese dann automatisch die individuell für jedes Unternehmen maßgeblichen Textbausteine enthalten.

3. Wie kamt Ihr auf Eure Geschäftsidee?

Datenschutzexperte ist ein Business Case von OMMAX, einer Unternehmensberatung für digitales Marketing und digitale Strategie. Das OMMAX-Team war aufgrund der digitalen Ausrichtung schon immer für den Bereich Datenschutz sensibilisiert. Aus der Erfahrung mit den Kunden zeigte sich, dass viele Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten haben, obwohl sie einen bräuchten. Andererseits war man nicht überzeugt mit der Arbeitsweise bisheriger Datenschutzbeauftragten, die meist in ineffizienter 1-zu-1-Betreuung arbeiten und beträchtliche Stundenhonorare verlangen. Im September 2016 kam dann die Idee auf, Unternehmen auch im datenschutzrechtlichen Bereich zu beraten und dafür wurden dann die ersten Konzepte ausgearbeitet. In den folgenden Monaten ging eigentlich alles ganz schnell. Im März wurde die Website in der heutigen Version gelauncht.

4. Welche Ziele verfolgt Ihr mit dem Start-up?

Wir wollen vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen die lästige Aufgabe Datenschutz abnehmen und die Arbeit unserer externen Datenschutzbeauftragten vereinfachen. Andererseits ist es unser Ziel den Datenschutz für Privatpersonen, die Kunden bei unseren Kunden sind, zu verbessern. In gewisser Weise ist das ja auch das Spannungsfeld: Unternehmen wollen so viele Daten wie möglich sammeln und Kunden wollen so wenig Daten wie möglich hergeben. Den Kompromiss bilden die datenschutzrechtlichen Normen, deren Umsetzung wir uns zur Aufgabe gemacht haben.

5. Wie setzt sich Euer Team zusammen?

Unser Team setzt sich aus nach TÜV und Dekra zertifizierten Datenschutzbeauftragten und hochsemestrigen Studenten zusammen. Wir freuen uns, dass nun zusätzlich eine Volljuristin mit langjähriger Datenschutzerfahrung zu uns stößt.

6. Wo seht ihr Euch in drei Jahren?

In einem Jahr wollen wir uns einen dreistelligen Kundenstamm erarbeitet und die Arbeit unserer Datenschutzbeauftragten größtenteils digitalisiert und automatisiert haben.
Auf lange Sicht wollen wir der Marktführer im Bereich Datenschutz werden, vielleicht ja schon in drei Jahren.

7. Mit welchen Schwierigkeiten hattet Ihr bisher zu kämpfen?

Bisher wurde das Thema Datenschutz oft nicht ernst genommen. Das lag einerseits an den wenigen Sanktionen und andererseits an der Unwissenheit vieler Unternehmer. Denn viele Unternehmer wissen gar nicht, dass sie die rechtliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten haben.
Hinzu kommt, dass vor allem kleine Unternehmen ihre finanziellen Mittel lieber in den Vertrieb oder andere Unternehmensbereiche stecken möchten. Selbst wenn also Unternehmen bewusst ist, dass sie grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten bräuchten, ist es schwer sie davon zu überzeugen, dass das erstens wirklich wichtig ist und zweitens wir die besten für diesen Job sind.

8. Was hebt Euch von der Konkurrenz ab?

Mit uns ist Datenschutz einfach. Das Unternehmen muss prinzipiell nur ein paar wenige Fragebögen ausfüllen und ab da übernehmen wir alles. Das ist zeit- und damit auch kostensparend. Hinzu kommt der geringe Monatsbeitrag. Wir haben ein Abo-System, bei dem der Kunde – je nach ausgewähltem Paket – immer einen festen Betrag bezahlt. Dies ermöglicht eine hohe Kostentransparenz und vor allem Planbarkeit. Dabei werden Kostenspitzen vor allem am Anfang, wenn die meiste Arbeit anfällt, verhindert. Dies ermöglicht es auch kleinen Unternehmen uns zu beauftragen.
Aufgrund der Erfahrung von OMMAX können wir das Thema Datenschutz auch eher aus unternehmerischer Sicht angehen, als es ein niedergelassener Rechtsanwalt kann. Wir kennen die Unternehmensvorgänge und wissen, wie man effizient arbeitet.

9. Wie finanzierte sich Euer Unternehmen vor allem in der Anfangsphase?

Als Business Case von Ommax konnte Datenschutzexperte auf dessen finanzielle Ressourcen zurückgreifen. In Kürze allerdings kann sich Datenschutzexperte bereits selbst finanziell tragen.

10. Wie habt Ihr es geschafft, auf Euch aufmerksam zu machen?

Online-Marketing spielt bei uns eine große Rolle. Wir versuchen regelmäßig SEO-optimierten Content zu generieren und verwenden Keyword-Advertising. Zudem arbeiten wir mit klassischer Kalt-Akquise per Telefon.
Eine wichtige Rolle spielen bei uns auch Kontakte und Weiterempfehlungen. Da konnten wir glücklicherweise schon auf ein tolles Netzwerk zurückgreifen.

11. Was hättet Ihr rückblickend gerne anders gemacht?

Wir wären gerne mit unserer Website in der heutigen Fassung schneller online gegangen. Denn anfangs hat sich unser Marketing sehr darauf konzentriert, was wir besonders gut können und was uns von der Konkurrenz abhebt. Heute denken wir mehr aus Kundensicht. Wie schon gesagt besteht oft gar nicht das Bewusstsein, dass ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird. Deshalb bieten wir heute mehr Informationen dazu, wann man einen Datenschutzbeauftragten benötigt, was ein Datenschutzbeauftragter für ein Unternehmen tut und welche Anreize es abseits der bloßen gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gibt. Erst wenn ein Unternehmen weiß, dass es einen Datenschutzbeauftragten benötigt, macht es Sinn, zu erklären, warum wir die beste Wahl sind.

12. Welchen Tipp würdet Ihr anderen Gründern im Bereich Legal-Tech geben?

Welche Kontakte man mitbringt oder auf welche finanziellen Mittel man zugreifen kann, kann man kaum beeinflussen. Daher ist die Grundlage für jedes Start-up ein starkes Team, weil man sich dieses eben aussuchen kann. Da ist es unserer Meinung nach vor allem wichtig für Diversität zu sorgen, also verschiedene Charaktere zusammenzubringen, die sich ergänzen, und motivierte Leute ins Team zu holen. Nicht jeder ist für die Arbeit in einem Start-up gemacht. Da muss man ehrlich zu sich, seinen Mitarbeitern und Bewerbern sein.

 

Weitere Informationen findet ihr hier.