Legal Design war ein großes Thema bei vielen Tagungen im Jahr 2019. Was steckt hinter diesem Begriff? Wir haben uns einmal unterhalten mit Astrid Kohlmeier, einer der wenigen Legal-Design-Pioniere in Deutschland. Hier ist unser Interview:

Kann man „Legal Design“ als „kundenorientierte Rechtsdienstleistung“ übersetzen?

Eher nicht. Legal Design ist vielmehr eine Methode, mit der kundenzentrierte Produkte und (Rechts)-dienstleistungen entwickelt werden.

Die Methode basiert auf der Design Thinking Methode, die in fast allen Branchen seit vielen Jahren zum Einsatz kommt, wenn es um die Gestaltung und Entwicklung innovativer Produkte und Services geht. Sie wird kombiniert mit den Herausforderungen und Erfordernissen, die sich im rechtlichen Kontext ergeben. Die Arbeit der Legal Designer besteht im Grunde darin, das rechtlich Erforderliche mit dem gestalterisch Möglichen zu verbinden.

Häufig führt die Anwendung der Legal Design Methode zur Vereinfachung von Inhalten und Abläufen – Ziel ist es dabei aber nicht, das Recht zu banalisieren. Denn Juristen assoziieren mit „Vereinfachung“ manchmal auch das Beschneiden von rechtlichen Positionen oder das Eingehen von Risiken. Genau darum geht es nicht, sondern es geht darum das Recht und alles was damit zu tun hat so auszugestalten (designen), dass es leichter zugänglich, besser nutzbar und verständlicher wird.

Konkret geht es z.B. um die Visualisierung rechtlicher Inhalte wie Verträge. Wir Legal Designer haben stets den Nutzer eines Vertrages im Fokus und setzen uns mit Hilfe unterschiedlicher Untersuchungsmethoden intensiv mit dem Bedarf des Empfängers von Recht in seinem Kontext (eben z.B. einem bestimmten Vertragspartner) auseinander.

Ebenso wie der Inhalt eines Vertrages (was steht im Vertrag, wie ist er formuliert, wie kann Kompliziertes mit Hilfe von einfacherer Sprache, kürzeren Sätzen und Visualisierungen verständlicher werden, welche Begriffe müssen für den jeweiligen Empfänger im Vertrag erklärt werden etc.), lässt sich mit der Legal Design Methode aber auch das ganze Prozedere gestalten, das zum Abschluss eines Vertrages nötig ist. Damit sind vor allem interne Strukturen und Workflows in Unternehmen und Kanzleien gemeint. Wenn diese nutzer- und menschenzentriert (abgeleitet aus dem sog. human centered design) gestaltet werden, vereinfachen sich meistens auch die Abläufe und es kann effizienter gearbeitet werden. Wir beantworten stets die Frage nach dem „Warum“ etwas genutzt wird oder sinnvoll ist, denn nur wenn der Grund und damit auch ein Problem klar definiert wird, kann eine sinnvolle Lösung entwickelt werden. Im Endeffekt trägt eine so geschaffene, nutzerzentrierte Struktur dazu bei, dass sich bestimmte Abläufe standardisieren lassen, was, und hier wird der Zusammenhang mit Legal Tech erstmals klar, dann auch in technische Instrumente / Systeme übersetzt werden kann.

Ich behaupte sogar, dass gute Legal Tech Angebote ohne Legal Design / Design Thinking eigentlich kaum möglich sind. Denn nur wenn ich weiß, was Nutzer wirklich brauchen und einsetzen, kann ich auch intelligente digitale Lösungen schaffen, die einen echten Mehrwert für die Betroffenen erzeugen. Und wenn es z.B. um Automatisierung von Abläufen geht, ist es sinnvoller, wenn ich das vorhandene System zunächst analysiere und optimiere, mir darüber klar werde, wie Nutzer wirklich arbeiten wollen, was ihnen wirklich nützt und wo Automatisierung im jeweiligen Ökosystem überhaupt Sinn macht und wo nicht, bevor ich das System durch Technik ablöse oder unterstütze.

Wie sind Sie zum Legal Design gekommen?

Ausschlaggebend für mich war eine gewisse Unzufriedenheit mit dem System in der Rechtsindustrie und vor allem wie wir Anwälte mit Recht in der Praxis umgehen und es „an den Mann bringen.“ Intuitiv wusste ich immer, dass der Bereich Design, vor allem das Kommunikationsdesign, viele Möglichkeit bietet, wie wir auch rechtliche Inhalte besser transportieren können. Wendet man die grundlegende Designphilosophie „form follows function“ auch in rechtlichen Themen an, eröffnen sich plötzlich viele Möglichkeiten, gestalterisch zu besser verständlichen und zugänglichen Inhalten zu gelangen. Das reicht von der oben genannten Vertragsgestaltung bis zur Gestaltung eines user interface einer technischen Oberfläche und der damit verbundenen user experience.

Während meiner Tätigkeit als head of marketing & communications einer Tochtergesellschaft der Munich Re studierte ich daher Mediadesign und kombiniere seitdem das Beste aus den beiden Welten Recht und Design.

Erst vor wenigen Jahren hat sich dann der Begriff „Legal Design“ begründet und seither bin ich im wahrsten Sinne des Wortes „Legal Designerin“.

 

Wer fragt Legal Design heute schon in der Praxis nach?

Ich berate vorwiegend Rechts- und Vertragsabteilungen großer Unternehmen sowie große Kanzleien, die den Bedarf ihrer Klienten nach Effizienz immer mehr zu spüren bekommen.

Der Beratungsbedarf ist dabei riesig – es geht in vielen Fällen erst einmal darum, sich mit dem Thema Innovation als solches auseinanderzusetzen. Denn hier sind die rechtlichen Organisationen in der Regel nicht geschult ­– woher auch: wir lernen das innovative Mindset nicht im juristischen Studium. Aber genau das Mindset ist die Grundvoraussetzung, um mit den Veränderungen im Rechtsmarkt, sei es durch Technik oder auch durch vermehrte Regularien, besser umgehen zu können. Nur mit einem agilen Mindset lassen sich bessere, zeitgemäße Lösungen finden. Zudem werden wir eher in ein Zeitalter geraten, in dem wir uns besser wappnen sollten für die massiven Veränderungen, die gerade aus der Richtung Technik (KI) auf uns alle zukommen. Legal Design bietet das richtige Werkzeug, um so ein innovatives Mindset zu entwickeln, das ist das Gute!

In Kanzleistrukturen geht es neben dem innovativen Mindset aber auch um die Beratung im Zusammenhang mit Legal Tech Lösungen, die dort für Klienten entwickelt werden.

Im Bereich der Vertrags- und Rechtsabteilungen wird häufig die Vermittlung von Legal Design als Innovationsmethode nachgefragt, aber auch konkrete Projekte wie die Arbeit an einem bestimmten Vertragstyp. Für AIRBUS begleitete ich z.B. zuletzt die Entwicklung von nutzerzentrierten NDAs, bei der wir die bestehenden Verträge bedarfsorientiert komplett umstrukturiert haben: so haben wir die rechtlichen Inhalte verändert und an den Nutzerbedarf angepasst, den wir vorher intensiv untersucht haben. Wir haben die Struktur des NDAs grundlegend verändert, das Wording angepasst und visuelle Infografiken eingebaut. Die Verständlichkeit des Vertrages hat sich damit dramatisch erhöht, was wir, ganz methodengetreu, natürlich auch mit echten Nutzern getestet haben. Für die Zukunft bedeutet das nicht anderes als: messbar weniger Auseinandersetzungen und vor allem weniger Zeitaufwand sowohl auf Seiten von AIRBUS als auch potenziellen Business-Partnern.

Inwieweit sollten sich schon Studierende und Referendare mit dem Thema beschäftigen?

Sie sollten sich meiner Meinung nach so früh als möglich mit Legal Design auseinandersetzen, weil wir im klassischen juristischen Studium nicht systematisch lernen, uns mit dem Bedarf derjenigen auseinanderzusetzen, für die wir etwas schaffen oder die wir beraten. Wir lernen vielmehr, wie wir mit dem rechtlichen Werkzeug möglichst logisch umgehen, indem wir subsumieren und damit schnell zu einer eindeutigen, perfekten Lösung gelangen. Legal Design zeichnet sich dadurch aus, dass es sich einerseits Problemen anders, nämlich ganzheitlicher, nähert. Andererseits gibt Legal Design Raum, um verschiedene Lösungen auszuprobieren und zu testen, was funktioniert und was nicht. Diese Denke kann trainiert werden und daher ist die Kenntnis der Methode gerade für Studierende und Referendare ein zusätzlicher Skill, der später im Berufsleben äußerst nützlich ist. Egal in welcher Umgebung Juristen arbeiten. Gerade im Kontext der digitalen Transformation braucht es solche zusätzlichen Skills, die den Kern einer Problematik unter einem größeren Blickwinkel erforschen statt „nur“ vorhandene Gesetze und Rechtsprechung auf den Einzelfall zu übertragen. Also weg vom reaktiven Anwenden von Gesetzen hin zur Gestaltung besserer Lösungen.

Leider gibt es derzeit in Deutschland kaum Möglichkeiten für Studierende, das Thema Legal Design richtig zu erlernen. Es findet sich weder im juristischen Curriculum noch werden flächendeckend Veranstaltungen an Universitäten dazu angeboten. Ich selbst habe z.B. in diesem Sommer auf Einladung von Tianyu Yuan von Lex Superior an der Universität in Heidelberg einen Nachmittag lang eine Legal Design Session mit Studierenden aus den Bereichen Recht und IT abgehalten und die Teilnehmer waren begeistert. Die praktische und kreative Herangehensweise an ein frei gewähltes Thema hat ihnen besonders gefallen und eröffnete vielen die Option, das Thema Recht aus einem ganz anderen Blickwinkel zu sehen. Die Studenten entwickelten z.B. in dieser kurzen Zeit eine erst Plattformidee zum Thema „kostenloser Zugang zum Recht“ für Bürger mit eingeschränkten finanziellen Mitteln. Eine andere Gruppe arbeitete dagegen an einer Idee eines automatisierten „privacy policy-check“. Beides Themen von hoher Aktualität. Das war wirklich sehr interessant.

Ich plädiere dafür, dass Legal Design an allen Universtäten Deutschlands gelehrt werden sollte und nicht nur, wenn sich Studierende dafür speziell interessieren. Womit wir zu einem interessanten Problem kommen: es gibt nur sehr wenige Legal Designer, sowohl international als auch national. Hier in Deutschland sind es mittlerweile immerhin eine Handvoll – aber wir können derzeit den Bedarf der Nachfragen kaum bedienen. Wenn wir dann darüber nachdenken, dass Legal Design gelehrt werden sollte, weiß ich im Moment nicht, wie wir das bewältigen sollten.

Da sind Initiativen wie die Legal Labs, wie wir sie an einigen amerikanischen Universitäten finden, sehr interessant. An der Law School der Vanderbilt University in Nashville gibt es z.B. ein Programm Innovation im Recht, geleitet von einer beeinduckenden Juristin, Caitlen (Cat) Moon. Das könnten wir uns für Deutschland durchaus zum Vorbild nehmen: Cat Moon lehrt nicht nur agile Methoden wie Legal Design, sondern auch andere Skills, die sich rund um das Thema Innovation ranken. Und die Studenten können dort in dieser Disziplin einen Abschluss machen – ich denke, da sollten wir noch einmal genauer hinschauen und uns überlegen, wie wir so ein Konzept auch in Deutschland entwickeln können.

Wir arbeiten mit dem Liquid Legal Institute e.V., dessen Mitgründerin ich bin, gerade in einem unserer Projekte daran, wie die juristische Ausbildung künftig gestaltet werden muss, damit die Herausforderungen der Digitalisierung und den damit verbundenen Veränderungen am Rechtsmarkt begegnet werden kann.

Abgesehen von fehlenden Lehrveranstaltungen gibt es aber auch kaum Literatur über Legal Design (schon gar nicht auf Deutsch), vereinzelt findet man etwas, so gibt es z.B. im amerikanischen Raum eine Onlinepublikation von Margaret Hagan der Leiterin des Legal Design Labs der Stanford University. Und in Finnland haben wir z.B. mit Stefania Passera und Helena Haapio zwei Akademikerinnen, die über Vertragsdesign veröffentlicht haben. Tatsächlich arbeite ich selbst gerade an einer (deutschsprachigen) Publikation, aber bis zur Veröffentlichung dauert es noch ein wenig.

 

In Helsinki gibt es den Legal Design Summit, in London den Legal Design Geek. Was gibt es bzw. was planen Sie für den deutschen Rechtsmarkt?

Auf beiden Veranstaltungen war ich natürlich schon und ja, das sind tolle und inspirierende Initiativen – letztes Jahr war ich bei der Legal Design Geek auch als Rednerin eingeladen. Dieses Jahr schaffe ich es leider nicht. Doch die Zugkraft des Themas ist mittlerweile enorm! Der Legal Design Summit war z.B. innerhalb von nur EINER STUNDE restlos ausverkauft und es kamen immerhin 600 Teilnehmer!

Aber auch hier in Deutschland gab es 2018 schon ein einschlägiges, größeres Event: Gemeinsam mit Tamay Schimang haben wir im vergangenen November im ReInvent in Frankfurt ein zweitägiges Legal Design Retreat veranstaltet. Hier kamen ca. 80 Teilnehmer zusammen, die wir mit Unterstützung von 14 Legal Designern aus der ganzen Welt durch die Methode des Legal Designs geführt haben. Wir arbeiteten parallel in 7 Gruppen an verschiedenen Themen und entwickelten Prototypen für die jeweilige Aufgabenstellung. Das Interessante war neben der durchweg positiven Energie und dem Spaß über die zwei Tage auch die Heterogenität der Teilnehmer – von General Counsels über Partner und Associates unterschiedlicher Kanzleien, Programmierern, Legal Techies und Studenten war alles dabei. Genau das hatten wir auch beabsichtigt, denn: erst durch die hierarchiefreie Kollaboration mit anderen Disziplinen ergeben sich intensive Einblicke in die Bedürfnisse der anderen, entwickelt sich Empathie und Verständnis für die Herausforderungen aus verschiedenen Blickwinkeln so dass im Ergebnis Ideen entwickelt werden, die für alle Beteiligten an einer Aufgabenstellung Sinn machen.

Die Veranstaltung war ein voller Erfolg, hat allen total Spaß gemacht und wurde von den Teilnehmern zu 100% weiterempfohlen – leider haben Tamay und ich dieses Jahr nicht genügend Kapazitäten gehabt, um das Event zu wiederholen. Es gibt aber Pläne für das kommende Jahr, dann vss. in Kooperation mit der Bucerius Law School. Sobald es konkrete Termine gibt, sage ich hier auf dieser Plattform gerne Bescheid.

Abgesehen davon überlege ich natürlich weiter, welche Veranstaltung hier in Deutschland sonst interessant wäre – in der Zwischenzeit stehe ich natürlich gerne für individuelle Fragen und Projekte zur Verfügung.

Herzlichen Dank, Frau Kohlmeier, für das ausführliche Interview! Mehr zu Astrid Kohlmeier erfahren Sie auf ihrer persönlichen Webseite.

Alle Welt spricht von der Durchsetzung von Verbraucherrechten. Aber was ist mit Unternehmerrechten? Wer gründet ein Legal Tech für Unternehmer?

Legal Tech bisher nur auf Verbraucherseite

Den ersten Impuls in diese Richtung setzte im Sommer 2019 der Münchener Rechtsanwalt Tom Brägelmann mit einem inzwischen nicht mehr verfügbaren Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Er bemerkte mit Blick auf die aktuelle Diskussion um den Berliner Mietendeckel, dass Legal-Tech-Dienstleister wie selbstverständlich stets nur auf Seiten der Verbraucher agieren. Demgegenüber sei es durchaus denkbar, auch Unternehmerrechte bis zum Anschlag durchzusetzen. Im Bereich reiner Geldforderungen gibt es zwar seit langer Zeit die klassischen Inkassodienstleister, die sich um die Durchsetzung üblicherweise zwei- bis dreistelliger Summen kümmern. Bleibt dabei aber trotz allem eine Marktlücke für Legal-Tech-Einsteiger?

Wie hilfsbedürftig sind Unternehmer?

Im Grundsatz kann man zunächst zwei Typen von Unternehmern unterscheiden. Da sind zum einen die Großunternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen, die in der Regel wissen, was sie tun und welche rechtlichen Risiken sie eingehen. Sie werden regelmäßig von Großkanzleien beraten, wo Legal-Tech-Anwendungen vorrangig kanzleiintern zum Einsatz kommen. Zum anderen gibt es aber auch mittlere und kleine Unternehmen mit wenig Rechtskenntnis, Konflikterfahrung und Risikobereitschaft. Das Paradebeispiel sind Existenzgründer, die im Rechtsverkehr teilweise so unbedarft auftreten, dass der Gesetzgeber sie Verbrauchern gleichstellt, wenn sie mit „normalen“ Unternehmern bestimmte Geschäfte machen, vgl. § 513 BGB und § 655e Abs. 2 BGB. Solche „schwachen“ Unternehmer finden sich durchaus auch in Bereichen, in denen heute bereits Legal Techs auf Verbraucherseite tätig sind. So unterfallen zwar viele Vermieter dem Unternehmerbegriff des § 14 Abs. 1 BGB, gehen die Vertragsgestaltung und Rechtewahrnehmung aber recht hemdsärmelig an. Gegen eine per Legal Tech erstarkte Verbraucherin auf der Gegenseite haben sie regelmäßig wenig Chancen. Ein Legal-Tech-Dienstleister für Gelegenheitsunternehmer ist gleichwohl bis heute nicht bekannt.

Flightright für Airlines…

Der erste Legal-Tech-Dienstleister für Unternehmer, der unlängst durch einen lesenswerten Beitrag im Legal Tribune Online bekannt wurde, wendet sich kurioserweise an Großunternehmen und damit an Kunden, bei denen man a priori nicht unbedingt eine große Nachfrage vermuten würde. Das Startup justclaims bietet Airlines an, Verbraucheransprüche wegen Flugverspätung für sie zu managen. Es geht also nicht um die Durchsetzung von Unternehmeransprüchen, sondern um die Abwehr von Verbraucheransprüchen. Justclaims möchte einerseits den Flightrights dieser Welt in Streitigkeiten die Stirn bieten. Andererseits versucht das Unternehmen, durch frühzeitige Prüfung geltend gemachter Verbraucheransprüche zu verhindern, dass Fluggäste überhaupt ihrerseits einen Legal-Tech-Dienstleister einschalten. Fluggesellschaften, die diese Strategie fahren, würden dann geltend gemachte Ansprüche womöglich nicht mehr einfach auszusitzen versuchen. Stattdessen könnten sie die Forderungen zumindest in denjenigen Fällen freiwillig bedienen, in denen sie die Einschaltung von Flightright & Co. antizipieren und ihre eigenen Prozessrisiken sehr hoch einschätzen.

Automatische Rechtsdurchsetzung?

Sollte das am Ende dazu führen, dass Verbraucher ihr Geld bekommen, ohne einen Finger rühren zu müssen? Daran darf man vielleicht doch zweifeln, solange die Airlines nicht die – technisch ohne Weiteres mögliche – automatische Auszahlung von Entschädigungen implementieren. Das Beispiel zeigt aber auch: Überraschungen gibt es immer wieder. Alle Akteure haben gewisse Rechte, und überall dort, wo Rechte in großer Zahl brach liegen, darf man mit Startups rechnen, die sich fast ganz uneigennützig darum kümmern…

In Sachen Legal Tech fehlt es schwer Anschluss zu finden, sei es während des Studiums oder im Beruf. Zwar hat jeder schon etwas davon gehört und eine Vorstellung davon was das eigentlich ist, doch fehlt häufig ein Startpunkt zur tieferen Auseinandersetzung. Wie also lernt man Legal Tech?

Warum man sich mit Legal Tech auseinandersetzen sollte

Zuvor muss jedoch geklärt werden, warum eine tiefere Auseinandersetzung mit dem Thema Legal Tech lohnenswert ist. Um hierauf eine Antwort zu finden müssen die verschiedenen Akteure im Bereich Legal Tech getrennt voneinander betrachtet werden.

Juristen und angehende Juristen

Die Berufsmöglichkeiten für Juristen sind vielfältig. Seit einiger Zeit suchen Kanzleien explizit nach Legal Tech Spezialisten. Diese werden vor allem zur Innovation interner Prozesse eingesetzt und haben abwechslungsreiche Aufgaben.

Selbstverständlich suchen auch Legal Tech Start-ups ständig nach qualifizierten Juristen mit Legal Tech Verständnis.

Doch selbst wer eine traditionelle Laufbahn als Jurist anstrebt, bleibt wohl kaum von der Digitalisierung verschont. In immer mehr Kanzleien werden Legal Tech Tools eingesetzt. Wer bereits technisches Know-how und Legal Tech Verständnis mitbringt arbeitet also von Anfang an effizienter und wird für Arbeitgeber immer attraktiver.

Entwickler

Auch für Entwickler kann es von Vorteil sein, sich mit dem Thema Legal Tech auseinanderzusetzen. Ein grundlegendes Verständnis der rechtlichen Systematik kann ein erheblicher Wettbewerbsvorteil sein, wenn es um die Entwicklung von Legal Tech Anwendungen geht. Zudem ist Legal Tech im Vergleich zu bspw. FinTech immer noch eine kleine Nische. So ist der Markt noch nicht gesättigt und die Entwicklung von Legal Tech Tools sehr attraktiv für Entwickler.

Unternehmer

Legal Tech kann auch für Nicht-Juristen eine vielversprechende Branche sein. Häufig sind Gründer von Legal Tech Start-ups keine Juristen. Wie auch für Entwickler ist Legal Tech eine vielversprechende Nische, was die Auseinandersetzung mit dem Thema interessant macht.

Kann man Legal Tech überhaupt lernen?

Als unterstützende oder ersetzende Digitalisierung juristischer Arbeitsprozesse verbindet Legal Tech die Themenschwerpunkte IT und Jura. Kaum jemand wird aber nach erfolgreichem Abschluss als Volljurist noch ein Informatik-Studium anhängen wollen oder umgekehrt. Dies ist auch nicht notwendig. Vielmehr gilt es ein Verständnis dafür zu entwickeln, welche juristischen Arbeitsschritte Digitalisierungspotential bergen, wo es Schnittpunkte der rechtlichen Systematik und der informationstechnischen Logik gibt und welche Tools Rechtsanwender und Konsumenten für eine effizientere und einfachere Rechtsfindung benötigen. Gefordert ist also ein umfassendes Verständnis für zumindest eine der beiden Welten gepaart mit einem zumindest grundlegenden Verständnis der anderen Welt.

Also wie lernt man Legal Tech?

Doch wie lernt man nun Legal Tech? Ein Studium namens Legal Tech existiert nicht. Auch ein Legal Tech Lehrbuch sucht man vergebens. Um das zu ändern wurde von Daniella Domokos eine Initiative zur Erstellung eines Open Source Legal Tech Lehrbuchs in die Welt gerufen. Zum Projekt geht es hier.

Doch auch schon jetzt gibt es vielfältige Möglichkeiten Legal Tech zu lernen.

Vorlesungen

An vielen Universitäten gibt es schon Vorlesungen zum Thema Legal Tech. Falls es an Eurer Uni noch keine Veranstaltungen zum Thema Legal Tech gibt, verweise ich auf die Vorlesung Legal Tech von Martin Fries, die auf YouTube verfügbar ist.

Praktika

Auch im Rahmen von Praktika, seien es Pflichtpraktika während des Studiums oder freiwillige, können Kenntnisse zum Thema Legal Tech erlangt werden.

Dies ist einerseits möglich in Form von Praktika direkt bei Legal-Tech-Unternehmen oder als Praktikum bei einer Kanzlei, die sich bereits dem Thema widmet. In vielen Kanzleien existieren schon Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung in diesem Bereich in denen oft vor allem junge Mitarbeiter und auch Praktikanten eingesetzt werden.

Hackathons

Für Personen, die sich bereits ein wenig mit der Thematik auseinandergesetzt haben, bieten sich sogenannte Hackathons an. Das sind Events bei denen innerhalb einer vorgegebenen Zeit Softwareprodukte herzustellen sind. Meist geschieht dies in interdisziplinären Gruppen aus Juristen und Entwicklern. Häufig veranstalten große Kanzleien diese Veranstaltungen und geben ein bestimmtes Thema oder eine Zielsetzung vor.

Meetups

Auch gibt es in vielen großen Städten Meetup Gruppen zum Thema Legal Tech. Diese veranstalten Treffen für Legal Tech Begeisterte mit verschiedenen Schwerpunkten. Die größten dieser Gruppen sind in Frankfurt a.M., Berlin, Hamburg und München ansässig.

Eigeninitiative

Selbst wenn noch ein paar Jahre ins Land ziehen bis zum ersten Legal-Tech-Lehrbuch, bestehen bereits zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten, sich mit Legal Tech auseinanderzusetzen.  Was all diese gemein haben ist, dass sie ein gesundes Maß an Eigeninitiative erfordern. Wer up to date bleiben möchte findet spannende Events zum Thema Legal Tech in unserem Event-Kalender.

Die heißeste Legal-Tech-Rechtsfrage im Sommer 2019 lautet: Was ist Inkasso? Ursprünglich stand der Begriff für die Beitreibung der Beträge aus offenen Rechnungen. Heute nutzen auch Legal-Tech-Dienstleister die Inkassoerlaubnis nach §§ 2, 10 ff. RDG, um Verbraucheransprüche massenweise durchzusetzen. Und bekommen dabei im Zuge des VW-Abgasskandals neuerdings erheblichen Gegenwind. Am 16. Oktober 2019 verhandelt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 285/18) über die Sache. Worum geht’s und wohin geht die Reise?

Legal Tech und RDG: Wer spielt das Spiel?

Der Gesetzgeber hat Inkassodienstleistungen in § 2 Abs. 2 S. 1 des Mitte 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt. Er privilegiert Inkassounternehmen gegenüber der „normalen“ Rechtsberatung: Sie müssen ein Registrierungsverfahren durchlaufen und dabei ihre Sachkunde nachweisen, unterfallen aber nicht den strengen Qualifikationsvorschriften und Fremdbeteiligungsverboten des § 59e BRAO. Das kam Legal-Tech-Dienstleistern seit jeher gerade recht, weil ihre Gesellschafter in aller Regel nicht ausschließlich Volljuristen sind. Seit vielen Jahren segelten daher Flightright, Myright und Mietright im Wesentlichen unbehelligt unter der privilegierten Inkassoflagge. Zu Recht?

Wie wird der BGH entscheiden?

In der juristischen Fachliteratur wird mit Verve darüber gefochten, wie der BGH entscheiden sollte. Die Vertreter eines konservativen Ansatzes warnen vor einem „Ausverkauf des Rechts“ (Greger, MDR 2018, 897, 901). Derweil begrüßen die Anhänger eines liberalen Ansatzes den „Anfang vom Ende des Anwaltsmonopols“ (Kleine-Cosack, AnwBl Online 2019, 6) als Chance für einen ungehinderten Zugang zum Recht für Verbraucher. Derweil verweist das am konkreten Verfahren beteiligte Berliner Legal-Tech-Startup auf das Bundesverfassungsgericht, das den Vorläufer des § 2 RDG im Lichte der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG sehr liberal ausgelegt hat.

„Inkassounternehmer haben … nicht nur die Aufgabe schlichter Mahn- und Beitreibungstätigkeit, also einer kaufmännischen Hilfstätigkeit, die nicht als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten anzusehen wäre. Sie übernehmen die Verantwortung für die wirkungsvolle Durchsetzung fremder Rechte oder Vermögensinteressen. Typisierend kann deshalb unterstellt werden, dass beim Forderungseinzug in allen seinen Formen auch Rechtsberatung zu leisten ist.“
(BVerfG v. 20. Februar 2002, 1 BvR 423/99, Volltext)

Der VI. Zivilsenat des BGH ist diesem weiten Verständnis unlängst gefolgt und hat sogar die Kündigung einer Lebensversicherung als Teil der Inkassotätigkeit anerkannt (Urteil v. 10. Juli 2018, VI ZR 263/17, Volltext).

Stoff für eine Examensklausur?

Während der VIII. Senat des BGH noch die Akten studiert, bietet die beschriebene Konstellation natürlich idealen Stoff für eine Examensklausur. Denkbar wäre einerseits ein mietrechtlicher Fall mit „Legal-Tech-Anhänger“, bei dem über die Wirksamkeit der Forderungszession an den Rechtsdurchsetzungs-Dienstleister zu diskutieren ist. Möglich wäre aber auch eine grundrechtliche Prüfung am Maßstab des Art. 12 GG. Die große Frage wäre dabei, ob ein enges Halfter für Inkassounternehmen geeignet, erforderlich und angemessen ist, um das Ziel einer möglichst hochwertigen Rechtsberatung zu erreichen. Dahinter darf man zumindest ein großes Fragezeichen setzen.

Food for further thought

Es gibt bereits umfangreiche Literatur zur aktuellen Diskussion um das richtige Verständnis des Rechtsdienstleistungsgesetzes und zu Regelungsoptionen für den Gesetzgeber. Siehe dazu den eigenen Abschnitt in unserem Literaturfinder.

 

Meistens bewegen sich Juristen in den vorgegebenen Pfaden der Rechtsordnung. Im Bereich Legal Tech dürfen Juristen aber als Produkt-Ersteller selbst Regeln vorgeben, denen sich der Entwickler beugen muss. Doch wie gelingt die Kommunikation mit den Entwicklern?

Phasen

Es ist wichtig einen möglichst klaren Ablauf bei der Produktentwicklung zu verfolgen. Am Anfang ist es nicht wichtig kleinste Design-Details zu besprechen und am Ende sollten keine grundsätzlichen Funktionen mehr umgeworfen werden. Je weniger nachträglich geändert werden muss, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Entwicklung.

Grob kann die Entwicklung in folgende Phasen aufgeteilt werden:

  1. Idee: Alles beginnt mit der Idee für ein digitales Produkt oder Feature.
  2. Konzeption: Zunächst wird grundsätzlich festgelegt, wie welches Problem gelöst werden soll. Das Design sollte dabei eine untergeordnete Rolle spielen, viel mehr kommt es auf die logische Konzeption an. Es bietet sich bereits hier an, ein erstes Feedback vom Entwickler und Designer einzuholen.
  3. Definition: Nun werden funktionale Details angegangen. Welche Schritte durchläuft der Nutzer? Welche Funktionalitäten sind dafür nötig? Welche Daten sind erforderlich? Wie soll das Produkt aussehen und sich anfühlen? Hierbei wird interdisziplinär gearbeitet und sowohl der Jurist als auch der Designer sowie der Entwickler bringen ihre Ideen ein und arbeiten an einem konzeptionellen Gesamtwerk.
  4. Design: Auf Basis erster Entwürfe wird vom Designer die Benutzeroberfläche erarbeitet.
  5. Implementierung: Nun setzt der Entwickler die Vorgaben um und verbindet den inhaltlichen Input, die Logik und das Design.
  6. Testing: Zuletzt wird das Produkt getestet.

Konzeption

Die Kommunikation mit dem Entwickler ist also bereits in der Konzeption des Produkts essenziell. Dabei können bereits erste, einfache Mock-ups (also Vorführmodelle) erstellt werden. Es sollten nicht bereits zu viele Details herausgearbeitet werden, sondern grundlegende Funktionen im Vordergrund stehen: Wie sieht der Start-Bildschirm aus? Was kann der Nutzer als nächstes machen? Wie sieht das Ergebnis aus?

Verwendet werden können dabei Tools wie bspw. Photoshop oder Figma. Allerdings sind auch erste Skizzen in Powerpoint oder Word möglich.

Je offener und detailärmer die Mock-ups am Anfang sind, desto zugänglicher ist man noch für sinnvolle Änderungen. Denn der Designer und der Entwickler können bereits auf Fehler bzw. auf Nachteile der Skizzen hinweisen. Es ist immens wichtig, dass zunächst die grundlegende Architektur des Produkts festgelegt wird. Dazu zählt die Datenbank-Architektur, die grundlegende Funktionalität und der Design-Entwurf. An diesen drei Säulen sollte wenn möglich später nicht mehr gerüttelt werden.

Vorgaben definieren

Sofern das grundlegende Gerüst des Produkts steht, können die weiteren Vorgaben definiert werden. Es scheint trivial zu sein, was bei dem Klick auf eine bestimmte Schaltfläche passieren soll. Allerdings entwickeln Entwickler meist genau das, was man ihnen vorgibt. Niemand kennt den potentiellen Nutzer jedoch so gut, wie der Rechtsanwender selbst. Wenn nur ein bestimmter Teil der Funktionalität definiert ist, wird der Entwickler den Rest hingegen so entwickeln, wie er es für richtig hält oder Nachfragen stellen.

Das kann teilweise gewünscht und erfolgsversprechend sein. Am sinnvollsten ist es jedoch, alles was aus Nutzer-Perspektive wichtig ist, vorab zu definieren. Dazu gehört, wie das Produkt aussehen soll, wie es sich anfühlen soll und was passieren soll, wenn man auf eine Schaltfläche klickt, etwas eingibt oder sonstige Handlungen vornimmt. Wie das technisch umgesetzt werden soll, sollte – sofern beim Jurist selbst keine hinreichende Kompetenz in diesem Bereich besteht – dem Entwickler offen gelassen werden.

In der Praxis zeigt sich, dass es für Entwickler hilfreich ist, zu wissen, warum etwas so programmiert werden soll, wie es vorgegeben wurde. Dadurch ergeben sich nämlich weitere Zusammenhänge, die für die Entwicklung nicht definierter Einzelheiten bedeutend sein könnten. Je klarer ist was das Produkt genau können soll und warum das für den Nutzer wichtig ist, desto leichter können Entscheidungen bei der Entwicklung getroffen werden.

Planung

Teilweise bergen augenscheinlich einfache Features einen immensen Entwicklungsaufwand, während kompliziert scheinende Features schnell entwickelt werden können. Niemand kann besser einschätzen, wie lange die Entwicklung eines Features dauert, als der Entwickler selbst. Daher sollte den Angaben des Entwicklers vertraut werden und nicht unnötig Druck durch zu kurze Fristen aufgebaut werden.

Softwareentwicklung verstehen

Wer versteht, wie Programme funktionieren, kann Vorgaben realistisch definieren. Wer also die Kommunikation mit Entwicklern bedeutend erleichtern möchte, sollte sich Grundlagen der Softwareentwicklung aneignen. Dabei ist grundsätzlich erst mal egal welche Programmiersprache man lernt, da die grundlegenden Konzepte oft ähnlich sind. Ein Entwickler wird es einem bereits unendlich hoch anrechnen, wenn man versteht, wie eine Datenbank funktioniert, was eine bedingte Anweisung ist und wie Variablen genutzt werden können.

Was ist eigentlich legal entrepreneurship? Die wörtliche Übersetzung lautet: Unternehmertum im Rechtswesen. Oder etwas breiter gesprochen: Unternehmerisches Denken und Handeln in der juristischen Arbeit. Warum ist das neuerdings ein Thema?

Entrepreneurship: Auf den Innovationsgeist kommt es an

Wesentlicher Wegbereiter des modernen Unternehmerbegriffs war der österreichische Ökonom Joseph Schumpeter. Er prägte den begrifflichen Unterschied zwischen dem Kapitalisten einerseits und dem Unternehmer (entrepreneur) andererseits. Während der Kapitalist nur mit seinem Kapital am Markt teilnimmt, steht der Unternehmer nach Schumpeter für Innovationsgeist, der den Markt kreativ verändert. Diese Rolle ist heute überwiegend mit positiven Konnotationen behaftet: Mit einem neidischen Blick in das Silicon Valley und die dort binnen weniger Jahre empor gekommenen GAFA-Konzerne bemüht man sich zunehmend auch in Deutschland, attraktive Rahmenbedingungen für eine lebendige Gründerszene zu schaffen.

Legal Entrepreneurship: Unternehmerische Innovationen im Rechtswesen

Der Trend zur Offenheit gegenüber unternehmerischen Innovationen setzt sich naturgemäß umso später durch, je enger eine Branche reguliert ist. Das traditionelle Rechtswesen war daher gegenüber unternehmerischen Einflussen lange Zeit weitgehend immun. Seit einigen Jahren ändert sich dies aber, weil nichtjuristische Dienstleister erkannt haben, dass sie trotz der straffen Regulierung im Rechtsmarkt einigermaßen unbehelligt agieren können. Seitdem gibt es nicht nur Startups, die Produkte zur Erleichterung der Arbeit traditioneller Juristenberufe anbieten, sondern auch quereinsteigende Akteure, die im Kerngeschäft der Anwaltschaft unterwegs sind und diese im Preiswettbewerb durch schlanke, häufig digitale Dienstleistungsmodelle unterbieten.

Entrepreneurship statt Rechtspflege?

Der Gesetzgeber sucht gegenwärtig noch nach der passenden Antwort auf dieses Phänomen. Eine wesentliche Sorge ist dabei, dass zu viel unternehmerisches Denken die Rechtspflege unterminieren könnte: Wo die Treiber eines Marktes nicht mehr einem Standesrecht, sondern nur noch dem Prinzip der Gewinnmaximierung folgen, könnte letztlich auch die Rechtsgeltung unter einem faktischen Profitabilitätsvorbehalt stehen. Spannende Zeiten für juristische Unternehmer, das anwaltliche Berufsrecht und die europäische Dienstleistungsfreiheit…