In unserem Legal Entrepreneurship Glossar findet Ihr Erläuterungen zu typischen Begriffen des Bereichs Legal Entrepreneurship.

Legal Entrepreneurship Glossar

B2B (Business-to-Business)

Geschäftsbeziehungen zwischen mehreren Unternehmen.

B2C (Business-to-Consumer)

Geschäftsbeziehungen zwischen einem Unternehmen und Verbrauchern.

Entrepreneurship

Bedeutet im weitesten Sinne Unternehmertum. Häufig wird es jedoch vor allem auf die Gründung von Unternehmen bezogen.

Legal Entrepreneurship

Legal Entrepreneurship beschreibt die Schnittmenge von Unternehmertum und Rechtswissenschaft. Als Legal Entrepreneur wird vor allem bezeichnet, wer Unternehmen mit juristischem Bezug gründet. Siehe auch Entrepreneurship.

Leverage

Leverage meint eine Hebelwirkung, die für eine überproportionale Veränderung des eingesetzten Kapitals aufgrund einer eintretenden Entwicklung sorgt.

Non-Legal Outsourcing

Zuarbeiten von Angehörigen nicht juristischer Berufe (non-legals), die in die Mandatsarbeit eingebunden werden (outsourcing). Mehr dazu findet Ihr in unserem Blog-Beitrag zum Thema Non-Legal Outsourcing.

Outsourcing

Inanspruchnahme qualifizierter Vorlieferanten, die einzelne Aufgaben oder komplette Teilbereiche eines Unternehmens übernehmen.

Pitch

Pitch kann frei als Verkaufsgespräch übersetzt werden. Ausgezeichnet wird der Pitch durch den auf den Vertragsschluss zielgerichteten Dialog ziwschen Anbieter und Kunden.

Stakeholder

Stakeholder sind Personen, Gruppen von Personen oder Institutionen, die mittelbar oder unmittelbar von den Aktivitäten eines Unternehmens betroffen sind oder ein sonstiges Interesse an ihnen haben.

Start-up

Als Start-ups werden relativ neu gegründete Unternehmen bezeichnet, die meist eine innovative Lösung für eine Problemstellung liefern und auf schnelles Wachstum ausgelegt sind.