Der Anwaltstag 2017 vom 24. bis zum 26. Mai 2017 steht unter dem Motto „Innovation und Legal Tech“. Dieses Thema haben die Verantwortlichen des Deutschen Anwaltvereins zum Ende des Anwaltstags 2016 in Berlin bekannt gegeben.

Anwaltstag 2017: Interessante Vorträge und spannende Diskussionen

Der Anwaltstag 2017 gastiert in Essen, der europäischen Kulturhauptstadt des Jahres 2010. Traditionell setzt sich das Programm des Anwaltstags aus einer Vielzahl von Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Kleingruppenworkshops zusammen, die die Teilnehmer frei miteinander kombinieren können. Dabei gibt der Deutsche Anwaltverein als Veranstalter jeweils ein Generalthema vor, das den Impuls für die inhaltliche Richtung der jeweiligen Einzelveranstaltungen gibt. Nachdem sich die vergangenen Konferenzen mit dem Wandel der Streitkultur (2015) und der Rolle des Strafrechts als ultima ratio (2016) beschäftigt haben, setzt der Anwaltstag 2017 nunmehr auf einen klaren Blick in die Zukunft: Das Motto „Innovation und Legal Tech“ verspricht eine Auseinandersetzung mit der Rechtsberatung von morgen, wie sie der Anwaltverein bereits mit seinem Forschungsprojekt zum Rechtsdienstleistungsmarkt 2030 exemplarisch in den Blick genommen hat. Was aber ist unter dem Schlagwort „Innovation und Legal Tech“ inhaltlich konkret zu verstehen?

Innovation und Legal Tech: Informationstechnologie revolutioniert die anwaltliche Arbeit

Der englische Begriff legal tech bezeichnet neue Möglichkeiten der Informationstechnologie im Bereich der juristischen Berufe. Legal Tech gibt es in ganz verschiedenen Gestalten: Da geht es nicht nur um Unterstützung bei der Rechtsrecherche oder ein verbessertes Kanzleimanagement, sondern auch um Vertragsgeneratoren und intelligente Verträge, um die juristische Nutzung von Big Data und um Möglichkeiten automatischer Subsumtion. Künstliche juristische Intelligenz spielt ebenso eine Rolle wie Fragen des Datenschutzes und Möglichkeiten der Vernetzung und dezentralen Speicherung von Informationen von öffentlichem Interesse. Manche der Themen beim Anwaltstag 2017 erscheinen heute noch als ferne Zukunftsvision, generell lässt sich aber sagen, dass an der Speerspitze von Forschung und Entwicklung heute bereits viele Dinge technisch realisierbar sind und realisiert werden, die in der Breite der juristischen Praxis noch nicht wahrgenommen werden. Der Anwaltstag 2017 erscheint insofern als eine gute Möglichkeit für interessierte Anwälte, sich aus erster Hand über das Potenzial von Innovation und Legal Tech zu informieren.

Anmeldung zum Anwaltstag 2017

Eine Möglichkeit zur Anmeldung für den Anwaltstag 2017 findet sich voraussichtlich ab dem Spätherbst 2016 auf den Webseiten des Deutschen Anwaltvereins. Anmelden können sich nicht nur Rechtsanwälte, sondern jegliche Interessenten aus allen juristischen oder rechtsnahen Berufen, insbesondere juristische Gründer, Kanzleiangestellte, Mitarbeiter aus Rechtsabteilungen, Unternehmer, Wissenschaftler und Richter. Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins erhalten einen Rabatt auf den Teilnehmerbeitrag. Das ausführliche Programm für den Anwaltstag 2017 mit Detailinformationen zu allen Veranstaltungsblöcken wird ebenfalls ab Ende 2016 im Internet verfügbar sein.

Die Digitalisierung der Rechtsanwendung schreitet unaufhaltsam voran. Ein Beispiel aus dem Bereich Compliance: Eine App, die mit Hilfe einer patentierten Technologie den von Windrädern erzeugten Schatten misst. Bei Überschreitungen kann via App automatisch eine Kanzlei eingeschaltet werden, welche eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung rechtlicher Schritte realisiert.

Sonnenkiller Windrad

Immer mehr Menschen wünschen sich grünen Strom. Diese Nachfrage führt zu einem vermehrten Einsatz grüner Technologien, so zum Beispiel bei Windrädern, die in lohnenden Regionen Deutschlands aufgestellt werden. Da solche Windkraftanlagen nicht nur Offshore – also ohne jegliche Beeinträchtigung von Anwohnern – installiert sind, werden immer wieder Beschwerden über etwaige Beeinträchtigungen der betroffenen Haushalte laut. Die rotierenden Windräder führen zu einem monotonen Wechsel zwischen Schatten und Sonne und können dadurch Konzentration und körperliches Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinflussen. Sich dagegen zu wehren, ist aber alles andere als einfach: Denn eine solche Störung der Sonnenbestrahlung eines Hauses ist nur schwer zu dokumentieren. Deswegen gestalten sich Klagen gegen den Betreiber meist langwierig und sind mit hohen Kosten für einen Gutachter verbunden.

Schattenmessen mit dem Smartphone

Um teuren Gutachtern vorzubeugen und eine schnellere Abwicklung der Schadensersatzklage zu erreichen, wurde eine Technologie entwickelt, welche die Messung des entstandenen Schattens mit Hilfe eines Smartphones zulässt. Mit diesem Schattenmesser kann man schnell und kostengünstig eine Analyse der vorliegenden Situation erstellen.

Diese patentierte Technologie lässt sich nun auf einem Smartphone mit Hilfe einer App ausführen. Das Smartphone benötigt hierfür nur eine Kamera, einen Lichtsensor und ein Chronometer. Diese Funktionen sind in modernen Smartphones standardmäßig verbaut. Die App berechnet dann über einen präzisen Algorithmus die Beeinträchtigung durch den erzeugten Schatten. Dies wird über die Frequenz realisiert. Nach der Berechnung wird der Wert sofort mit einer Datenbank abgeglichen, die die maximale Menge an Schatten für das bestimmte Wohngebiet enthält.

Schnelle Kompensation bei Überschreitungen

Überschreitet die Windkraftanlage einen gewissen, vorher bestimmten Grenzwert, so bietet die App die Möglichkeit, die gesammelten Daten direkt an eine Verbraucherschutzorganisation oder an eine spezialisierte Kanzlei weiterzuleiten. Diese prüft die Daten noch einmal und errechnet eine ungefähre Kompensationssumme. Diese Summe besteht aus dem wahrscheinlich erreichbaren Schadensersatzbetrag aus der Klage abzüglich einer Gebühr für die Übernahme der Klage. Der Vorteil für den Nutzer liegt in der meist schnellen Abwicklung der Forderungen und damit verbunden einer schnelleren Schadensersatzzahlung. Zudem werden die Kosten kalkulierbarer, da weder Anwaltskosten noch Gerichtskosten anfallen. Diese übernimmt die Kanzlei für den Kunden.

Schattenmesser als Geschäftsmodell im Bereich Legal Tech

Das Geschäftsmodell basiert auf einem patentierten Algorithmus, welcher in eine Smartphone-App integriert werden könnte. Der Algorithmus kann mithilfe des Smartphones die Beeinträchtigung durch den Schatten von Windrädern berechnen und mit vorgeschriebenen Werten aus einer Datenbank abgleichen. Im nächsten Schritt sollte nun eine Kanzlei diese Idee aufgreifen und sich an diesen Algorithmus bzw. an diese App „anbinden“: Bei Überschreitungen der zulässigen Richtwerte bietet die App dem Kunden die Möglichkeit an, mithilfe der „angebundenen“ Kanzlei kostengünstig und schnell rechtliche Schritte anzustrengen. Die Kanzlei übernimmt den kompletten rechtlichen Ablauf vollautomatisch und zahlt eine Entschädigungssumme, die sich aus der erreichten Schadensersatzzahlung abzüglich einer Gebühr zusammensetzt.

Vorbild für andere Legal-Tech-Apps?

Das dargestellte Geschäftsmodell existiert in dieser Weise noch nicht, aber könnte sich gerade für eine Kanzlei als tragfähiges Business Model erweisen. Die Verbindung von IT und systematische Bearbeitung von Rechtsfragen durch eine Kanzlei, also die Digitalisierung von rechtsanwaltlichen Dienstleistungen, bietet ein spannendes Umfeld auch für weitere Ideen: zum Beispiel könnte mit einer App ein Verkehrsunfall dokumentiert werden und diese „Akte“ direkt einer Kanzlei oder der Versicherung übergeben werden. Mit Spannung bleibt zu erwarten, welche Geschäftsmodelle findige Unternehmer in diesem Bereich in den nächsten Monaten und Jahren auf die Beine stellen werden.

An der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster findet vom 23. bis 25. Juni 2016 ein Legal-Tech-Seminar statt. Die Teilnehmer erörtern, wie sich juristische Arbeit technologisch unterstützen lässt. Die Veranstaltung steht allen Studenten der Rechtswissenschaften als propädeutisches Seminar offen. Studenten des Schwerpunktbereichs 9 (Rechtswissenschaft in Europa) können die Veranstaltung als Schwerpunktseminar besuchen. Das Seminar richtet sich weiterhin auch an Masterstudenten im Rahmen des Masterstudiums „Deutsches Recht“. Studenten auswärtiger Universitäten können sich ebenfalls für das Seminar anmelden, soweit die Plätze nicht durch WWU-Studenten belegt sind.

Weitere Informationen zu möglichen Seminarthemen wie auch zur Anmeldung für das Seminar finden sich hier. Andere Events aus dem Bereich Lega-Tech findet ihr hier.