Legal Design war ein großes Thema bei vielen Tagungen im Jahr 2019. Was steckt hinter diesem Begriff? Wir haben uns einmal unterhalten mit Astrid Kohlmeier, einer der wenigen Legal-Design-Pioniere in Deutschland. Hier ist unser Interview:

Kann man „Legal Design“ als „kundenorientierte Rechtsdienstleistung“ übersetzen?

Eher nicht. Legal Design ist vielmehr eine Methode, mit der kundenzentrierte Produkte und (Rechts)-dienstleistungen entwickelt werden.

Die Methode basiert auf der Design Thinking Methode, die in fast allen Branchen seit vielen Jahren zum Einsatz kommt, wenn es um die Gestaltung und Entwicklung innovativer Produkte und Services geht. Sie wird kombiniert mit den Herausforderungen und Erfordernissen, die sich im rechtlichen Kontext ergeben. Die Arbeit der Legal Designer besteht im Grunde darin, das rechtlich Erforderliche mit dem gestalterisch Möglichen zu verbinden.

Häufig führt die Anwendung der Legal Design Methode zur Vereinfachung von Inhalten und Abläufen – Ziel ist es dabei aber nicht, das Recht zu banalisieren. Denn Juristen assoziieren mit „Vereinfachung“ manchmal auch das Beschneiden von rechtlichen Positionen oder das Eingehen von Risiken. Genau darum geht es nicht, sondern es geht darum das Recht und alles was damit zu tun hat so auszugestalten (designen), dass es leichter zugänglich, besser nutzbar und verständlicher wird.

Konkret geht es z.B. um die Visualisierung rechtlicher Inhalte wie Verträge. Wir Legal Designer haben stets den Nutzer eines Vertrages im Fokus und setzen uns mit Hilfe unterschiedlicher Untersuchungsmethoden intensiv mit dem Bedarf des Empfängers von Recht in seinem Kontext (eben z.B. einem bestimmten Vertragspartner) auseinander.

Ebenso wie der Inhalt eines Vertrages (was steht im Vertrag, wie ist er formuliert, wie kann Kompliziertes mit Hilfe von einfacherer Sprache, kürzeren Sätzen und Visualisierungen verständlicher werden, welche Begriffe müssen für den jeweiligen Empfänger im Vertrag erklärt werden etc.), lässt sich mit der Legal Design Methode aber auch das ganze Prozedere gestalten, das zum Abschluss eines Vertrages nötig ist. Damit sind vor allem interne Strukturen und Workflows in Unternehmen und Kanzleien gemeint. Wenn diese nutzer- und menschenzentriert (abgeleitet aus dem sog. human centered design) gestaltet werden, vereinfachen sich meistens auch die Abläufe und es kann effizienter gearbeitet werden. Wir beantworten stets die Frage nach dem „Warum“ etwas genutzt wird oder sinnvoll ist, denn nur wenn der Grund und damit auch ein Problem klar definiert wird, kann eine sinnvolle Lösung entwickelt werden. Im Endeffekt trägt eine so geschaffene, nutzerzentrierte Struktur dazu bei, dass sich bestimmte Abläufe standardisieren lassen, was, und hier wird der Zusammenhang mit Legal Tech erstmals klar, dann auch in technische Instrumente / Systeme übersetzt werden kann.

Ich behaupte sogar, dass gute Legal Tech Angebote ohne Legal Design / Design Thinking eigentlich kaum möglich sind. Denn nur wenn ich weiß, was Nutzer wirklich brauchen und einsetzen, kann ich auch intelligente digitale Lösungen schaffen, die einen echten Mehrwert für die Betroffenen erzeugen. Und wenn es z.B. um Automatisierung von Abläufen geht, ist es sinnvoller, wenn ich das vorhandene System zunächst analysiere und optimiere, mir darüber klar werde, wie Nutzer wirklich arbeiten wollen, was ihnen wirklich nützt und wo Automatisierung im jeweiligen Ökosystem überhaupt Sinn macht und wo nicht, bevor ich das System durch Technik ablöse oder unterstütze.

Wie sind Sie zum Legal Design gekommen?

Ausschlaggebend für mich war eine gewisse Unzufriedenheit mit dem System in der Rechtsindustrie und vor allem wie wir Anwälte mit Recht in der Praxis umgehen und es „an den Mann bringen.“ Intuitiv wusste ich immer, dass der Bereich Design, vor allem das Kommunikationsdesign, viele Möglichkeit bietet, wie wir auch rechtliche Inhalte besser transportieren können. Wendet man die grundlegende Designphilosophie „form follows function“ auch in rechtlichen Themen an, eröffnen sich plötzlich viele Möglichkeiten, gestalterisch zu besser verständlichen und zugänglichen Inhalten zu gelangen. Das reicht von der oben genannten Vertragsgestaltung bis zur Gestaltung eines user interface einer technischen Oberfläche und der damit verbundenen user experience.

Während meiner Tätigkeit als head of marketing & communications einer Tochtergesellschaft der Munich Re studierte ich daher Mediadesign und kombiniere seitdem das Beste aus den beiden Welten Recht und Design.

Erst vor wenigen Jahren hat sich dann der Begriff „Legal Design“ begründet und seither bin ich im wahrsten Sinne des Wortes „Legal Designerin“.

 

Wer fragt Legal Design heute schon in der Praxis nach?

Ich berate vorwiegend Rechts- und Vertragsabteilungen großer Unternehmen sowie große Kanzleien, die den Bedarf ihrer Klienten nach Effizienz immer mehr zu spüren bekommen.

Der Beratungsbedarf ist dabei riesig – es geht in vielen Fällen erst einmal darum, sich mit dem Thema Innovation als solches auseinanderzusetzen. Denn hier sind die rechtlichen Organisationen in der Regel nicht geschult ­– woher auch: wir lernen das innovative Mindset nicht im juristischen Studium. Aber genau das Mindset ist die Grundvoraussetzung, um mit den Veränderungen im Rechtsmarkt, sei es durch Technik oder auch durch vermehrte Regularien, besser umgehen zu können. Nur mit einem agilen Mindset lassen sich bessere, zeitgemäße Lösungen finden. Zudem werden wir eher in ein Zeitalter geraten, in dem wir uns besser wappnen sollten für die massiven Veränderungen, die gerade aus der Richtung Technik (KI) auf uns alle zukommen. Legal Design bietet das richtige Werkzeug, um so ein innovatives Mindset zu entwickeln, das ist das Gute!

In Kanzleistrukturen geht es neben dem innovativen Mindset aber auch um die Beratung im Zusammenhang mit Legal Tech Lösungen, die dort für Klienten entwickelt werden.

Im Bereich der Vertrags- und Rechtsabteilungen wird häufig die Vermittlung von Legal Design als Innovationsmethode nachgefragt, aber auch konkrete Projekte wie die Arbeit an einem bestimmten Vertragstyp. Für AIRBUS begleitete ich z.B. zuletzt die Entwicklung von nutzerzentrierten NDAs, bei der wir die bestehenden Verträge bedarfsorientiert komplett umstrukturiert haben: so haben wir die rechtlichen Inhalte verändert und an den Nutzerbedarf angepasst, den wir vorher intensiv untersucht haben. Wir haben die Struktur des NDAs grundlegend verändert, das Wording angepasst und visuelle Infografiken eingebaut. Die Verständlichkeit des Vertrages hat sich damit dramatisch erhöht, was wir, ganz methodengetreu, natürlich auch mit echten Nutzern getestet haben. Für die Zukunft bedeutet das nicht anderes als: messbar weniger Auseinandersetzungen und vor allem weniger Zeitaufwand sowohl auf Seiten von AIRBUS als auch potenziellen Business-Partnern.

Inwieweit sollten sich schon Studierende und Referendare mit dem Thema beschäftigen?

Sie sollten sich meiner Meinung nach so früh als möglich mit Legal Design auseinandersetzen, weil wir im klassischen juristischen Studium nicht systematisch lernen, uns mit dem Bedarf derjenigen auseinanderzusetzen, für die wir etwas schaffen oder die wir beraten. Wir lernen vielmehr, wie wir mit dem rechtlichen Werkzeug möglichst logisch umgehen, indem wir subsumieren und damit schnell zu einer eindeutigen, perfekten Lösung gelangen. Legal Design zeichnet sich dadurch aus, dass es sich einerseits Problemen anders, nämlich ganzheitlicher, nähert. Andererseits gibt Legal Design Raum, um verschiedene Lösungen auszuprobieren und zu testen, was funktioniert und was nicht. Diese Denke kann trainiert werden und daher ist die Kenntnis der Methode gerade für Studierende und Referendare ein zusätzlicher Skill, der später im Berufsleben äußerst nützlich ist. Egal in welcher Umgebung Juristen arbeiten. Gerade im Kontext der digitalen Transformation braucht es solche zusätzlichen Skills, die den Kern einer Problematik unter einem größeren Blickwinkel erforschen statt „nur“ vorhandene Gesetze und Rechtsprechung auf den Einzelfall zu übertragen. Also weg vom reaktiven Anwenden von Gesetzen hin zur Gestaltung besserer Lösungen.

Leider gibt es derzeit in Deutschland kaum Möglichkeiten für Studierende, das Thema Legal Design richtig zu erlernen. Es findet sich weder im juristischen Curriculum noch werden flächendeckend Veranstaltungen an Universitäten dazu angeboten. Ich selbst habe z.B. in diesem Sommer auf Einladung von Tianyu Yuan von Lex Superior an der Universität in Heidelberg einen Nachmittag lang eine Legal Design Session mit Studierenden aus den Bereichen Recht und IT abgehalten und die Teilnehmer waren begeistert. Die praktische und kreative Herangehensweise an ein frei gewähltes Thema hat ihnen besonders gefallen und eröffnete vielen die Option, das Thema Recht aus einem ganz anderen Blickwinkel zu sehen. Die Studenten entwickelten z.B. in dieser kurzen Zeit eine erst Plattformidee zum Thema „kostenloser Zugang zum Recht“ für Bürger mit eingeschränkten finanziellen Mitteln. Eine andere Gruppe arbeitete dagegen an einer Idee eines automatisierten „privacy policy-check“. Beides Themen von hoher Aktualität. Das war wirklich sehr interessant.

Ich plädiere dafür, dass Legal Design an allen Universtäten Deutschlands gelehrt werden sollte und nicht nur, wenn sich Studierende dafür speziell interessieren. Womit wir zu einem interessanten Problem kommen: es gibt nur sehr wenige Legal Designer, sowohl international als auch national. Hier in Deutschland sind es mittlerweile immerhin eine Handvoll – aber wir können derzeit den Bedarf der Nachfragen kaum bedienen. Wenn wir dann darüber nachdenken, dass Legal Design gelehrt werden sollte, weiß ich im Moment nicht, wie wir das bewältigen sollten.

Da sind Initiativen wie die Legal Labs, wie wir sie an einigen amerikanischen Universitäten finden, sehr interessant. An der Law School der Vanderbilt University in Nashville gibt es z.B. ein Programm Innovation im Recht, geleitet von einer beeinduckenden Juristin, Caitlen (Cat) Moon. Das könnten wir uns für Deutschland durchaus zum Vorbild nehmen: Cat Moon lehrt nicht nur agile Methoden wie Legal Design, sondern auch andere Skills, die sich rund um das Thema Innovation ranken. Und die Studenten können dort in dieser Disziplin einen Abschluss machen – ich denke, da sollten wir noch einmal genauer hinschauen und uns überlegen, wie wir so ein Konzept auch in Deutschland entwickeln können.

Wir arbeiten mit dem Liquid Legal Institute e.V., dessen Mitgründerin ich bin, gerade in einem unserer Projekte daran, wie die juristische Ausbildung künftig gestaltet werden muss, damit die Herausforderungen der Digitalisierung und den damit verbundenen Veränderungen am Rechtsmarkt begegnet werden kann.

Abgesehen von fehlenden Lehrveranstaltungen gibt es aber auch kaum Literatur über Legal Design (schon gar nicht auf Deutsch), vereinzelt findet man etwas, so gibt es z.B. im amerikanischen Raum eine Onlinepublikation von Margaret Hagan der Leiterin des Legal Design Labs der Stanford University. Und in Finnland haben wir z.B. mit Stefania Passera und Helena Haapio zwei Akademikerinnen, die über Vertragsdesign veröffentlicht haben. Tatsächlich arbeite ich selbst gerade an einer (deutschsprachigen) Publikation, aber bis zur Veröffentlichung dauert es noch ein wenig.

 

In Helsinki gibt es den Legal Design Summit, in London den Legal Design Geek. Was gibt es bzw. was planen Sie für den deutschen Rechtsmarkt?

Auf beiden Veranstaltungen war ich natürlich schon und ja, das sind tolle und inspirierende Initiativen – letztes Jahr war ich bei der Legal Design Geek auch als Rednerin eingeladen. Dieses Jahr schaffe ich es leider nicht. Doch die Zugkraft des Themas ist mittlerweile enorm! Der Legal Design Summit war z.B. innerhalb von nur EINER STUNDE restlos ausverkauft und es kamen immerhin 600 Teilnehmer!

Aber auch hier in Deutschland gab es 2018 schon ein einschlägiges, größeres Event: Gemeinsam mit Tamay Schimang haben wir im vergangenen November im ReInvent in Frankfurt ein zweitägiges Legal Design Retreat veranstaltet. Hier kamen ca. 80 Teilnehmer zusammen, die wir mit Unterstützung von 14 Legal Designern aus der ganzen Welt durch die Methode des Legal Designs geführt haben. Wir arbeiteten parallel in 7 Gruppen an verschiedenen Themen und entwickelten Prototypen für die jeweilige Aufgabenstellung. Das Interessante war neben der durchweg positiven Energie und dem Spaß über die zwei Tage auch die Heterogenität der Teilnehmer – von General Counsels über Partner und Associates unterschiedlicher Kanzleien, Programmierern, Legal Techies und Studenten war alles dabei. Genau das hatten wir auch beabsichtigt, denn: erst durch die hierarchiefreie Kollaboration mit anderen Disziplinen ergeben sich intensive Einblicke in die Bedürfnisse der anderen, entwickelt sich Empathie und Verständnis für die Herausforderungen aus verschiedenen Blickwinkeln so dass im Ergebnis Ideen entwickelt werden, die für alle Beteiligten an einer Aufgabenstellung Sinn machen.

Die Veranstaltung war ein voller Erfolg, hat allen total Spaß gemacht und wurde von den Teilnehmern zu 100% weiterempfohlen – leider haben Tamay und ich dieses Jahr nicht genügend Kapazitäten gehabt, um das Event zu wiederholen. Es gibt aber Pläne für das kommende Jahr, dann vss. in Kooperation mit der Bucerius Law School. Sobald es konkrete Termine gibt, sage ich hier auf dieser Plattform gerne Bescheid.

Abgesehen davon überlege ich natürlich weiter, welche Veranstaltung hier in Deutschland sonst interessant wäre – in der Zwischenzeit stehe ich natürlich gerne für individuelle Fragen und Projekte zur Verfügung.

Herzlichen Dank, Frau Kohlmeier, für das ausführliche Interview! Mehr zu Astrid Kohlmeier erfahren Sie auf ihrer persönlichen Webseite.

Alle Welt spricht von der Durchsetzung von Verbraucherrechten. Aber was ist mit Unternehmerrechten? Wer gründet ein Legal Tech für Unternehmer?

Legal Tech bisher nur auf Verbraucherseite

Den ersten Impuls in diese Richtung setzte im Sommer 2019 der Münchener Rechtsanwalt Tom Brägelmann mit einem inzwischen nicht mehr verfügbaren Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Er bemerkte mit Blick auf die aktuelle Diskussion um den Berliner Mietendeckel, dass Legal-Tech-Dienstleister wie selbstverständlich stets nur auf Seiten der Verbraucher agieren. Demgegenüber sei es durchaus denkbar, auch Unternehmerrechte bis zum Anschlag durchzusetzen. Im Bereich reiner Geldforderungen gibt es zwar seit langer Zeit die klassischen Inkassodienstleister, die sich um die Durchsetzung üblicherweise zwei- bis dreistelliger Summen kümmern. Bleibt dabei aber trotz allem eine Marktlücke für Legal-Tech-Einsteiger?

Wie hilfsbedürftig sind Unternehmer?

Im Grundsatz kann man zunächst zwei Typen von Unternehmern unterscheiden. Da sind zum einen die Großunternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen, die in der Regel wissen, was sie tun und welche rechtlichen Risiken sie eingehen. Sie werden regelmäßig von Großkanzleien beraten, wo Legal-Tech-Anwendungen vorrangig kanzleiintern zum Einsatz kommen. Zum anderen gibt es aber auch mittlere und kleine Unternehmen mit wenig Rechtskenntnis, Konflikterfahrung und Risikobereitschaft. Das Paradebeispiel sind Existenzgründer, die im Rechtsverkehr teilweise so unbedarft auftreten, dass der Gesetzgeber sie Verbrauchern gleichstellt, wenn sie mit „normalen“ Unternehmern bestimmte Geschäfte machen, vgl. § 513 BGB und § 655e Abs. 2 BGB. Solche „schwachen“ Unternehmer finden sich durchaus auch in Bereichen, in denen heute bereits Legal Techs auf Verbraucherseite tätig sind. So unterfallen zwar viele Vermieter dem Unternehmerbegriff des § 14 Abs. 1 BGB, gehen die Vertragsgestaltung und Rechtewahrnehmung aber recht hemdsärmelig an. Gegen eine per Legal Tech erstarkte Verbraucherin auf der Gegenseite haben sie regelmäßig wenig Chancen. Ein Legal-Tech-Dienstleister für Gelegenheitsunternehmer ist gleichwohl bis heute nicht bekannt.

Flightright für Airlines…

Der erste Legal-Tech-Dienstleister für Unternehmer, der unlängst durch einen lesenswerten Beitrag im Legal Tribune Online bekannt wurde, wendet sich kurioserweise an Großunternehmen und damit an Kunden, bei denen man a priori nicht unbedingt eine große Nachfrage vermuten würde. Das Startup justclaims bietet Airlines an, Verbraucheransprüche wegen Flugverspätung für sie zu managen. Es geht also nicht um die Durchsetzung von Unternehmeransprüchen, sondern um die Abwehr von Verbraucheransprüchen. Justclaims möchte einerseits den Flightrights dieser Welt in Streitigkeiten die Stirn bieten. Andererseits versucht das Unternehmen, durch frühzeitige Prüfung geltend gemachter Verbraucheransprüche zu verhindern, dass Fluggäste überhaupt ihrerseits einen Legal-Tech-Dienstleister einschalten. Fluggesellschaften, die diese Strategie fahren, würden dann geltend gemachte Ansprüche womöglich nicht mehr einfach auszusitzen versuchen. Stattdessen könnten sie die Forderungen zumindest in denjenigen Fällen freiwillig bedienen, in denen sie die Einschaltung von Flightright & Co. antizipieren und ihre eigenen Prozessrisiken sehr hoch einschätzen.

Automatische Rechtsdurchsetzung?

Sollte das am Ende dazu führen, dass Verbraucher ihr Geld bekommen, ohne einen Finger rühren zu müssen? Daran darf man vielleicht doch zweifeln, solange die Airlines nicht die – technisch ohne Weiteres mögliche – automatische Auszahlung von Entschädigungen implementieren. Das Beispiel zeigt aber auch: Überraschungen gibt es immer wieder. Alle Akteure haben gewisse Rechte, und überall dort, wo Rechte in großer Zahl brach liegen, darf man mit Startups rechnen, die sich fast ganz uneigennützig darum kümmern…