Die juristische Diskussion um die Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain erschöpft sich regelmäßig in ihrer Nutzung für Registersachen und smart contracts. Damit ist das Potenzial der Blockchain-Technologie aber noch nicht unbedingt ausgeschöpft. In einem Interview mit dem Anwaltsblatt weist die Berliner Anwältin Dr. Nina-Luisa Siedler darauf hin, welche Folgen damit verbunden sein könnten, wenn zentrale Handelsintermediäre überflüssig werden.

Blockchain ermöglicht Transaktionen ohne Intermediäre

Eine Blockchain ist eine Art dezentrale Dropbox. Was immer darauf gespeichert ist, liegt nicht auf einem zentralen Server, sondern verschlüsselt bei allen Teilnehmern des Netzwerks. Die vielfach parallele Speicherung gilt manchen als ineffizient, immerhin macht sie aber zentrale Intermediäre überflüssig. Auf einer Blockchain wandern Werte unmittelbar vom Sender zum Empfänger, ohne dass es einer zentralen Vermittlungsinstanz bedarf. Je mehr Kosten der zentrale Intermediär in Rechnung stellt, desto eher lohnt sich eine Blockchain. Während etwa einfache Inlandsüberweisungen für den Kunden heute in der Regel kostenfrei sind, genehmigt sich der internationale Zahlungsdienstleister PayPal einige Prozent vom Transaktionsvolumen. Wer sich diese Gebühren sparen möchte, wird Interesse für eine vertrauenswürdige Übermittlung ohne Einschaltung von Dritten entwickeln.

Ersetzt die Blockchain internationale Online-Plattformen?

In einem Interview mit dem Anwaltsblatt denkt die Berliner Rechtsanwältin Nina-Luisa Siedler nunmehr einen Schritt weiter. Womöglich könne die Blockchain-Technologie langfristig auch die Macht weltweiter Online-Plattformen begrenzen. Als Quasi-Monopolisten können diese Plattformen aus den Umsätzen der Marktteilnehmer erhebliche Margen abschöpfen. Zukünftig könnte dieses Geschäftsmodell allerdings so nicht mehr funktionieren:

„In der jüngeren Vergangenheit gab es die Tendenz, immer mehr zu zentralisieren. Amazon, Ebay, Facebook und Co. sind Beispiele. Diese internetbasierten Anbieter schöpfen als Mittler zunehmend größere Teile der Wertschöpfung ab. Für die eigentlichen Anbieter von Waren und Dienstleistungen bleibt so weniger übrig. Dieser Trend trifft nun auf eine Gegenbewegung. Die Blockchain ist genau mit dem Ziel entwickelt worden, wieder unmittelbar peer-to-peer den Austausch von Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen. Und wenn das Erfolg hat, also wirklich in der Masse direkte Transaktionen zwischen Anbietern und Abnehmern ermöglicht, könnte das die Macht der großen (Internet-)Mittler brechen. Irgendwann wird die Technologie so weit sein.“

Das Interview mit Nina-Luisa Siedler ist im Anwaltsblatt 2017 im Novemberheft auf den Seiten 1091-1095 erschienen. Es ist ab sofort in der Anwaltsblatt App und ab Ende 2017 auch im Print-Archiv des Anwaltsblatts kostenfrei abrufbar.

Smart contracts sind ins Gespräch gekommen. Wo man schon tagein tagaus unzählige Verträge schließt, erscheint es interessant, auch einmal einen richtig schlauen Vertrag zu schließen. Langsam fasst die Theorie der Informatiker in der Praxis Fuß: Erste smart contracts werden für das Massengeschäft angeboten. Das jüngste Beispiel ist Fizzy, eine Fluggastrechte-Versicherung der AXA, die als smart contract auf der Ethereum-Blockchain läuft. Viele Fremdwörter – was steckt dahinter?

Smart contracts sind selbstvollziehende Verträge

Zunächst einmal: Smart contracts sind Verträge, die sich selbst vollziehen. Mit Hilfe einer Software sammeln sie vertragsrelevante Daten, werten sie aus und nehmen Transaktionen vor. Im einfachsten Fall autorisiert die Software etwa eine Zahlung, sobald sie festgestellt hat, dass der Zahlungsberechtigte seinen Teil des Vertrages erfüllt hat. Man kann sich das wie eine Einzugsermächtigung vorstellen, die nicht per Knopfdruck, sondern automatisch ausgelöst wird. Und die nicht nur für Geld, sondern auch für Zugriffsrechte etc. funktioniert. Weil die Software von smart contracts Vermögensdispositionen trifft, muss sie natürlich möglichst neutral und fehlerfrei arbeiten. Deswegen wird sie standardmäßig auf einer so genannten blockchain, einer Art dezentraler Dropbox, verwaltet (siehe hierzu die Definition in unserem Legal-Tech-Glossar). Die Vertragsdaten liegen dann gleichzeitig auf vielen Rechnern und gelten als sehr schwer zu manipulieren.

Nutzen von smart contracts: Pacta servantur

Was bringen smart contracts? Jurastudenten lernen im ersten Semester das Prinzip pacta sunt servanda. Das bedeutet: An Verträge muss man sich halten. Man kann das aber auch anders lesen: An Verträge muss man sich zwar halten, aber viele tun das einfach nicht. Dann muss der Berechtigte vertragsrechtliche Ansprüche stellen und notfalls einklagen. Für Juristen ist dies das täglich Brot, für Nichtjuristen meist ärgerlich und belastend. Smart contracts wollen das ändern. Aus dem pacta sunt servanda soll ein pacta servantur werden: Verträge werden eingehalten. Oder noch konkreter: Verträge halten sich ein. Weil sie sich selbst vollziehen, soll es gar keine Chance mehr geben, gegen vertragliche Vereinbarungen zu verstoßen. Das ist besonders dann reizvoll, wenn es um vergleichsweise kleine Werte geht, für die Otto Normalverbraucher im Zweifel ohnehin nicht vor Gericht zieht.

Fizzy: AXA steigt in den Markt für Fluggastrechte ein

Das Paradebeispiel für geringwertige Forderungen, die wenige Betroffene auf dem klassischen Wege durchsetzen, sind Fluggastrechte bei Verspätungen. Angeführt von der Firma flightright hat sich hier in den vergangenen Jahren eine Reihe von Unternehmen etabliert, die Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen eine Erfolgsprovision abnehmen. AXA geht nun in diesen Markt hinein – und zwar mit einem sehr früh ansetzenden Angebot. Fluggäste schließen bereits vor dem Abflug eine Pünktlichkeitsversicherung ab und erhalten automatisch eine Entschädigung, sobald die Flugdaten eine verspätete Ankunft melden.

Keine Verdrängung der etablierten Portale zu erwarten

Auch wenn die AXA nun den etablierten Fluggastrechte-Portalen Konkurrenz macht, ist deren Verdrängung vom Markt bis auf Weiteres nicht zu erwarten. Denn Fizzy ist eine so genannten before-the-event insurance; sie versichert nicht das Risiko einer scheiternden Anspruchsdurchsetzung, sondern das Risiko, dass es überhaupt zu einem Schadensfall kommt. Über letzteres Risiko denkt aber im Flugverkehr kaum jemand nach. Nur wenige Passagiere machen sich bereits vor ihrem Flug über eine etwaige Verspätung Gedanken. Und die Airlines werden kaum daran denken, Fizzy als Zusatzoption beim Ticketkauf anzubieten, weil sie bei einer Vereinfachung der Rechtsdurchsetzung selbst die Leidtragenden wären.

Das dritte Start-up in unserer Interviewreihe von und für Legal Entrepreneurs ist das Münchener Unternehmen Lexit Gesetze. Lexit versteht sich als eine intelligente Softwarelösung für die Arbeit mit Gesetzestexten und anderen Rechtsinformationen, wie z.B. Gerichtsentscheidungen, Gesetzesbegründungen und nutzergenerierten Inhalten (Homepage von Lexit). Mit Lexit werden zeitaufwändige Recherchearbeiten, wie z.B. die Suche nach bestimmten juristischen Begriffsdefinitionen, automatisiert. Zusätzlich dazu kann der Nutzer mit Lexit eine individuell bearbeitete Gesetzessammlung erstellen und auf allen Geräten und Plattformen verwenden.

1. Was an Lexit ist „legal“?

Lexit bietet Jurastudenten, ausgebildeten Juristen und allen anderen Rechtsanwendern ein modernes Software-Tool für die tägliche Arbeit mit Gesetzestexten und anderen Rechtsinformationen. Dabei verfolgt die Firma langfristig das Ziel, möglichst alle Gesetze (Bundesgesetze, Landesgesetze, EU-Rechtsakte), Gerichtsentscheidungen und Kommentare in einer Anwendung zu vereinen. Aktuell gibt es bereits eine kostenlose Beta-Version von Lexit. Die Beta-Version befindet sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium und kann daher noch Fehler enthalten.

2. Was an Eurem Unternehmen ist „tech“?

Lexit wird zunächst als Webanwendung und zu einem späteren Zeitpunkt auch als native mobile Anwendung für Android und iOS zur Verfügung stehen. Mithilfe zweier moderner Technologien – Machine Learning und computerlinguistischer Textanalyse – entwickeln wir neuartige intelligente Suchalgorithmen, die automatisiert juristische Begriffsdefinitionen in Urteilstexten und – zu einem späteren Zeitpunkt – auch Gesetzesbegründungen sowie Entscheidungsketten im Bereich einer ständigen Rechtsprechung samt Ausgangsentscheidung, in Rechtstexten identifizieren und verknüpfen können.

3. Wie kamt Ihr auf Eure Geschäftsidee?

Die Geschäftsidee entstand bereits vor einigen Jahren, als unser Jurist noch im Studium war. Damals störte ihn, dass er auf die Nutzung schwerer juristischer Fachliteratur angewiesen war und diese auch oftmals mit zur Vorlesung nehmen musste. Gerne wäre er auf eine digitale Lösung umgestiegen, um die Bücher zu ersetzen, aber leider gibt es bis heute keine Softwarelösung, die ein effizientes und angenehmes Arbeiten mit digitalen Rechtstexten ermöglichen würde. Lexit soll diese Lücke schließen und Rechtsanwendern ein Software-Tool zur Verfügung stellen, das alle wichtigen juristischen Inhalte mit einer Vielzahl an intelligenten und nützlichen Funktionen vereint. Darüber hinaus legen wir bei der Entwicklung einen besonderen Fokus auf die Benutzerfreundlichkeit der Anwendung. Der Nutzer soll letztlich nicht nur effizienter arbeiten können, sondern vor allem auch mehr Spaß bei der täglichen Arbeit mit Gesetzestexten und anderen Rechtsinformationen haben.

4. Welche Ziele verfolgt Ihr mit Lexit?

Unsere Vision ist es, eine intelligente und dadurch zeit- und kostensparende Anwendung für Juristen zu entwickeln, um ihnen dadurch das Leben etwas leichter zu machen. Anders als bislang verfügbare Online-Datenbanken automatisiert Lexit Teile des Arbeitsprozesses und bietet Raum für persönliche Anmerkungen und Inhalte. Dies erlaubt dem Nutzer, sich von alltäglichen und zeitaufwändigen Recherchearbeiten zu befreien und sich verstärkt den wesentlichen Herausforderungen des juristischen Arbeitens zu widmen.

5. Wie setzt sich Euer Team zusammen?

Aktuell besteht unser Team aus insgesamt fünf Mitgliedern, einem Juristen, einem Produktmanager, einem Vertriebler und zwei Softwareentwicklern. In den kommenden Monaten möchten wir gerne zwei weitere Softwareentwickler einstellen.

6. Wo seht ihr Euch in drei Jahren?

Wir hoffen, dass wir in drei Jahren an einem Punkt angelangt sind, an dem wir viele verschiedene Rechtsanwender, seien es Anwälte, Richter, Jurastudenten, Beamte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerberater, etc. von den Vorzügen unserer Anwendung überzeugen konnten und ein etabliertes Unternehmen am Markt für juristische Softwarelösungen sind.

7. Mit welchen Schwierigkeiten hattet Ihr bisher zu kämpfen?

Glücklicherweise sind wir bislang noch nicht auf größere Schwierigkeiten gestoßen. Zu Beginn hatten wir uns zum Zwecke der Markterkundung schriftlich an einige Anwälte und Kanzleien gewandt, von denen uns eine tatsächlich wegen Zusendung unverlangter Werbung abgemahnt hat. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Außerdem bleiben auch bei uns – wie in den meisten Start-ups – Spannungen im Team nicht aus. Diese jedoch gemeinsam zu überwinden, weil man ein gemeinsames Ziel hat und eine Vision teilt, kann mitunter auch eine sehr beflügelnde Erfahrung sein. Ansonsten läuft aktuell alles nach Plan und abgesehen von ein paar kleineren Rückschlägen, wie. z.B. dem kurzzeitigen Ausfall eines unserer Entwickler aufgrund von Verletzung, ist bis dato alles glatt gelaufen.

8. Was hebt Euch von der Konkurrenz ab?

In aller Kürze: Lexit zeigt dem Nutzer Informationen an, die man bei anderen Lösungen erst recherchieren muss und bietet zudem die Möglichkeit, fast überall im Text eigene Eintragungen und Verknüpfungen vorzunehmen. Darüber hinaus kann man mit Lexit eigene Gesetzessammlungen anlegen, auf die extrem schnell – mit höchstens zwei Klicks – zugegriffen werden kann. Zudem wollen wir mit Lexit eine intelligente Softwarelösung für die Arbeit mit Gesetzestexten und anderen Rechtsinformationen schaffen, mit der bestimmte Aufgaben des juristischen Arbeitens automatisiert werden können. Lexit ermöglicht es dem Nutzer deutlich effektiver und zeitsparender zu arbeiten, da man viel schneller als bisher an wichtige Inhalte gelangt. Aufgrund der automatischen Extraktion nützlicher Zusatzinformationen, wie z.B. Begriffsdefinitionen und später auch Gesetzesbegründungen, wird der Rechercheaufwand des Anwenders reduziert.

9. Wie finanzierte sich Euer Unternehmen vor allem in der Anfangsphase?

Wir sind stolz darauf, dass wir unser Unternehmen bislang aus eigenen Mitteln finanziert und noch keine Unternehmensanteile an Dritte abgegeben haben. Zukünftig sind wir jedoch dafür aufgeschlossen einen Investor mit an Bord zu nehmen.

10. Wie habt Ihr es geschafft, auf Euch aufmerksam zu machen?

Da wir uns Ende August für das EXIST-Gründerstipendium beworben haben und eine der Voraussetzung für das Stipendium ist, dass man noch nicht am Markt aktiv sein darf, haben wir bislang noch kein Marketing betrieben. Aus diesem Grund haben wir bisher auch nur sehr wenig Aufmerksamkeit für unser Produkt generiert.

Legal-entrepreneurship.org sagt herzlichen Dank für das Gespräch!

Legal Technology kommt in den Bereichen Blockchain und Smart Contracts eine besondere Bedeutung zu. Die Art und Weise, wie Rechtsdienstleistungen erbracht werden, wird sich grundlegend ändern.

Blockchain ist eine Technologie, die nicht nur mehr Sicherheit bietet, sondern zukünftig auch nicht mehr wegzudenken sein wird. Nicht nur im Bereich Finanzwesen, sondern auch im Bereich der Rechtsbranche ist Blockchain Technologie auf dem Vormarsch – und das nicht ohne Grund. Viele Transaktionen können nicht nur vereinfacht, sondern auch verschnellert werden. Doch diese Technologie kann auch Risiken bergen.

Die Digitalisierung hat die Rechtsbranche erfasst, immer neue Legal Technology-Lösungen kommen auf den Markt. In welchen Bereichen ist eine Automatisierung wirklich sinnvoll?

Eine Automatisierung von Prozessen ist immer dann sinnvoll, wenn bestimmte Rechtsvorgänge mehrfach auftreten. Es ist schwierig, Rechtsgeschäfte zu automatisieren, die entweder komplex sind oder nur vereinzelt auftreten, wie etwa eine M&A-Transaktion oder ein Patentverkauf. Aber sobald Rechtsgeschäfte mehrfach auftreten oder die Komplexität beschränkt ist, könnten diese zum Teil komplett automatisiert werden. Ein Beispiel dafür wären Mietverträge oder auch Kreditverträge. Teilweise sind solche Prozesse heute schon teilautomatisiert. Unter Verwendung von Frage- und Antwortsystematiken – etwa im Sinne eines Chats bei WhatsApp – könnte man die Automatisierung noch weitaus erhöhen.

Inwiefern sind Blockchain und Smart Contracts sinnvolle Anwendungsbereiche für Legal Technology? Wo liegen die Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Vorgehen? Warum ist ein automatisiert erstellter Vertrag besser als ein individuell erstellter?

Einem Rechtsgeschäft unterliegt zunächst ein Vertrag. Dieser ist entweder mündlich geschlossen worden oder schriftlich. Oftmals existiert hierzu ein Dokument. In dem Dokument jedoch sind Bedingungen und Konsequenzen enthalten. Also etwa so: Am 01.05.2018 muss der Vertragspartner 2000€ bezahlen. Wenn die Bedingung eingetreten ist, findet die Konsequenz statt. Dieser Text lässt sich perfekt durch Smart Contracts unterlegen. Dabei würde die Bedingung dann von Computersystemen geprüft werden und – sobald sie eingetreten ist – der „Smart Contract“ dann ablaufen. Spannend wird es dann, wenn der Vertragstext synchron mit einem Smart Contract verfasst wurde, sodass Computerlogik und Rechtsprosa in Einklang sind. Dann haben wir einen Vertrag, der auch gemäß unseres Rechtssystems funktioniert und gleichzeitig den Computer (bzw. die Blockchain), der die Ausführung vollautomatisch übernehmen könnte.

Welche Best-Practice-Beispiele gibt es in diesem Bereich? Und was sollte man bei der Anwendung von Legal Technology in Rechtsabteilungen in dieser Hinsicht besonders beachten?

Bis heute gibt es hier noch wenig konkrete Projekte. In Versicherungen werden solche Prozesse bereits recht gut automatisiert, denn dort fallen bestimmte Vorgänge sehr oft an. Auch im Finanzbereich – etwa bei Banken – gibt es teils schon eine hohe Automatisierung. Bei Banken, die zu Automobilherstellern gehören, ist man teilweise schon weiter: Dort werden Leasingverträge teilweise schon systematisch mit IT erfasst und entsprechend automatisiert abgewickelt. Aber bis heute sind das nur seltene Fälle. Die großen Veränderungen werden hier in den kommenden Jahren noch kommen. Bei meiner Bank zum Beispiel musste ein Mietkautionskonto aufgelöst werden. In der Blockchain-Welt wäre das ein Smart Contract und ein Prozess von wenigen Sekunden. Bei mir hatte dies jetzt im Juni 2017 vermutlich fast 10 E-Mails gedauert und der Prozess hat sich über 2 Monate hingezogen. Hier sieht man, dass manche Unternehmen trotz Digitalisierung von effizienten Prozessen – egal ob mit oder ohne Blockchain – noch sehr weit entfernt sind.

Gerade in der Finanzindustrie spielt das Thema Blockchain schon lange eine große Rolle. Welchen Einfluss hat Legal Technology in diesem Bereich? Gibt es auch Gefahren, die mit ihrer Nutzung einhergehen?

Gefahren gibt es in jedem Falle. Denn die Automatisierung nimmt keine oder kaum Rücksicht auf Einzelfälle. Daher kann es hier zu automatischen Vorgängen – oder auch Ketten von Vorgängen – kommen, deren Konsequenzen heute noch nicht wirklich abgeschätzt werden können. Ich denke, dass derartige Entwicklungen in den nächsten Jahren Einzug halten werden. Die Banken und Versicherungen, die hier ihre Prozesse am besten aufsetzen, werden zu den Gewinnern gehören. Wichtig dabei ist, dass der Kunde auch bei automatisierten Vorgängen als Mensch noch berücksichtigt wird. Wer beides kann, Automatisierung und Rücksicht auf die Belange der Menschen, wird Erfolg haben. Unternehmen, die diese Prozesse nicht meistern können, werden in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Wir kennen Prozesse, bei denen auf die Belange der Kunden, die ja Menschen sind, keine Rücksichtig genommen wird. Zum Beispiel in Call-Centern: Sagen Sie „1“ um dies und das zu tun. Wenn wir „1“ sagen, wird dies manchmal nicht verstanden und wir landen nicht selten in Endlosschleifen. Das sind Prozesse, die zwar digital sind, aber die Kunden nicht berücksichtigen. Daher ist meiner Meinung nach beides enorm wichtig; letzteres wird ab und zu vergessen.

Das CodeX Stanford gilt vielen als der Nabel der Legal-Tech-Welt. Was verbirgt sich hinter diesem Namen und warum pilgern Legal-Tech-Anhänger aus aller Welt dorthin?

CodeX Stanford: Eine Forschungseinrichtung der Stanford University

Hinter dem Begriff CodeX Stanford versteckt sich das Stanford Center for Legal Informatics, eine interdisziplinäre Forschungseinrichtung der Stanford University. Als eine der ersten Universitäten weltweit hat die Stanford University Recht und Technologie systematisch miteinander verwoben. Aufgrund der Lage mitten im Silicon Valley ist der Kontakt der Forschung zur unternehmerischen Praxis traditionell sehr eng. In unmittelbarer Nähe der Stanford University befinden sich die Unternehmenszentralen von Facebook, Google, Apple, Amazon, Tesla und anderer global führender Industrieunternehmen. Seit vielen Jahren inspiriert die technikaffine Forschung aus Stanford der innovative Unternehmensgründungen in aller Welt. Insofern verwundert es wenig, wenn Einrichtungen wie das CodeX Stanford auch die aktuelle Debatte um neue Technologien zur Rechtsdurchsetzung prägen.

Projekte und Events am CodeX Stanford

Unter der Leitung von Roland Vogl hat sich das CodeX schnell zu einer Einrichtung entwickelt, die einen aktiven Praxistransfer im Bereich Legal Tech leistet. Dazu geht das CodeX mit seiner Forschung regelmäßig an die Öffentlichkeit. Eine Reihe von Projekten und Veranstaltungen schafft Möglichkeiten zur Diskussion neuer Ideen mit Unternehmern und technologieoffenen Anwälten. Das größte Forum stellt dabei die jährliche CodeX Future Law Conference dar, die 2018 am 5. April stattfindet. Aber auch eine Reihe kleinerer Vorträge und Gesprächsrunden bietet die Gelegenheit zum Austausch der rechtsinformatischen Forschung mit der unternehmerischen Praxis.

CodeX Stanford in den sozialen Medien

Das CodeX hält eine Reihe von unterschiedlichen Webressourcen bereit, über die sich Interessenten aus aller Welt auf dem Laufenden halten können. So informiert ein Twitter-Kanal mehrmals in der Woche über Neuigkeiten aus der Legal-Tech-Szene. Zudem werden die wichtigsten Informationen auch auf LinkedIn gepostet. Eine wachsende Aufmerksamkeit erfährt auch die Legal Tech List des CodeX, eine strukturierte Liste von über 700 Legal-Tech-Unternehmen aus der ganzen Welt. Wer sich mit einer Legal-Tech-Idee selbständig macht, sollte in diesem Who is Who gelistet sein.

Was versteht man unter dem Begriff Non-Legal Outsourcing? Was vor wenigen Monaten noch wie ein Fremdwort daherkam, hat es inzwischen sogar zu einem Gesetzesvorhaben gebracht. Aber eins nach dem anderen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Non-Legal Outsourcing

Traditionell ist das anwaltliche Berufsrecht sehr eng reguliert. Man versteht den Anwalt als ein Organ der Rechtspflege. Das bedeutet, dass er nicht jegliche (z.B. illegale) Interessen seiner Mandanten vertritt, sondern durch seine Tätigkeit vorrangig Recht und Gesetz dient. Damit diese Ausrichtung der anwaltlichen Tätigkeit möglichst wenige Störungen erfährt, sollen sich Anwälte nicht mit anderen Berufen in einer Gesellschaft verbinden. Eine Ausnahme gilt nur für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Diese strikte Regelung hat das Bundesverfassungsgericht Anfang 2016 gelockert (Beschluss v. 12. Januar 2016, Az. 1 BvL 6/13, Volltext). Danach ist nun beispielsweise eine berufliche Zusammenarbeit von Anwälten und Ärzten im Einzelfall möglich. Problematisch sind aber weiterhin Zuarbeiten von Angehörigen anderer Berufe (non-legals), die in die Mandatsarbeit eingebunden werden (outsourcing).

Standardfall EDV-Betreuung

Der Standardfall des Non-Legal Outsourcing: EDV-Dienstleister erhalten durch die Betreuung von Anwaltsservern Zugriff auf sensible Mandatsgeheimnisse, obwohl sie keine Juristen sind. Es gab zur bisherigen Rechtslage einige Stimmen, die dies als Verstoß gegen die anwaltliche Verschwiegenheit werteten. Die Konsequenzen sind drastisch: Ein Anwalt würde sich dann durch Non-Legal Outsourcing wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB strafbar machen. Das sucht nun ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zu verhindern.

Non-Legal Outsourcing: Aktueller Gesetzentwurf

Das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen soll das Non-Legal Outsourcing nun auf eine wasserdichte rechtliche Grundlage stellen. Der (überarbeitete) Regierungsentwurf (BT-Drucksache 18/11936, pdf) fand in einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im Mai 2017 überwiegend Zustimmung (Stellungnahmen der Sachverständigen). Auch wenn das Ende der Legislaturperiode bereits naht, erscheint es insofern nicht unwahrscheinlich, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl 2017 verabschiedet wird. Für Rechtsanwälte, die elektronisch arbeiten wollen, wäre damit ein entscheidender Zugewinn an Rechtssicherheit gewonnen.

Nachdem die Passauer Anwaltskanzlei RATIS im April 2017 ihren Legal Chatbot vorgestellt hat, kommt eine lebhafte Diskussion in Gang. Was ist eigentlich ein Legal Chatbot? Ist so etwas überhaupt zulässig? Was spricht dafür und was dagegen?

Was ist ein Chatbot?

Ein Chatbot ist ein Online-Interaktionstool, auf dessen Oberfläche Anwender mit einem Computer chatten können. Je feinfühliger der Computer programmiert ist, desto menschenähnlicher kann er im Chat interagieren. Während vor einigen Jahren die Möglichkeit eines Chat mit Gott für Aufsehen sorgte, werden Chatbots heute vielfach von Dienstleistern als niederschwelliges Beratungsangebot formuliert und als Akquisekanal genutzt. Das ist weniger kompliziert, als man zunächst denkt. Denn hinter Chatbots steht keine künstliche Intelligenz, sondern Frage-Antwort-Relationen zu einem mehr oder minder abgesteckten Themenbereich. Je mehr es der Computer ist, der Fragen stellt, und je eingrenzbarer die zu erwartenden Antworten, desto weniger komplex gestaltet sich die Programmierung. Im einfachsten Fall ist ein Chatbot schlicht die galante Sprachfassung eines strukturierten Such- oder Buchungsprogramms, wie sie aus der Online-Reisebuchung oder von der McDonalds Bestellsäule seit langem bekannt sind.

Was ist ein Legal Chatbot?

Handelt es sich bei dem Chatbot um einen Legal Chatbot, so bewegt sich der Chatbot im Bereich von Rechtsdienstleistungen. Man könnte auch sagen: Da hat ein Anwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet festgestellt, dass er in der Erstberatung immer wieder dieselben Fragen stellt und immer wieder dieselben Antworten bekommt. Dieses Wissen hat er in ein Chatprogramm übersetzt und lässt nunmehr den Computer die Fragen stellen. Sammelt der Bot nicht nur Fragen ein, sondern formuliert er auch (vorläufige) Antworten, so kommt der Chatbot in die Nähe einer Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 RDG. Wer unter welchen Umständen Rechtsberatung erteilen darf, ist allerdings eng reguliert. Deswegen verwundert es nicht, dass die Ankündigung der ersten Legal Chatbots in Deutschland für einige Aufregung sorgt.

Pro und Contra Legal Chatbots

Die Diskussion um Legal Chatbots kommt zur rechten Zeit: Pünktlich zum Anwaltstag 2017 hat eine Passauer Kanzlei ihren Anwalts-Chatbot vorgestellt. Das zugehörige youtube-Video demonstriert, wie das funktioniert. Nachdem auch das Fachmagazin Legal Tribune Online darüber berichtet hat, lassen skeptische Stimmen nicht auf sich warten. So kritisiert etwa eine Frankfurter Rechtsanwältin, dass der Chatbot den Facebook Messenger als Kommunikationskanal nutze. Dies begegne erheblichen Datenschutzbedenken, denn der Umgang von Facebook mit sensiblen Mandantendaten sei nicht zu kontrollieren. Wer als Rechtsuchender die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehme, müsse sich auf echte Vertraulichkeit verlassen können.

Sitzt künftig ein Roboter in der Kanzlei?

Wird das Rechtsdienstleistungsrecht den Legal Chatbots also über kurz oder lang den Garaus machen? Wohl kaum. Viel wahrscheinlicher ist es, dass sich noch im Laufe des Jahres Nachahmer im Markt einfinden, die womöglich auch einen besseren Datenschutz bieten. Die unter Juristen umstrittene Frage, ob die Tätigkeit von Online-Rechtsgeneratoren eine Rechtsdienstleistung darstellt, wird damit weiter steigende Aufmerksamkeit erfahren. Gleichzeitig müssen sich Mandanten keine Sorgen machen, dass zukünftig ein Roboter an Anwalts Schreibtisch Platz nimmt. Denn so lange künstliche juristische Intelligenz noch weit entfernt ist, werden Roboter einen Fall immer nur vorläufig erfassen und prüfen können. Sie werden Anwälten die Arbeit erleichtern, sie aber nicht ersetzen.

Smartlaw ist ein Unternehmen, das Vertragslösungen sowie hilfreiche Tipps für verschiedenste Themenbereiche anbietet. Der Kunde wird mithilfe eines intuitiv gestalteten Frage-Antwort-Dialogs bis zu dem individuell erstellten fertigen Vertrag begleitet. Die Abrechnung erfolgt mittels eines Abos welches monatlich kündbar ist.

Smartlaw wurde 2012 gegründet und sieht sich selbst bisher als rechtssicherste Alternative zu herkömmlichen Online-Lösungen. 2014 wurde das Unternehmen von dem Wissens- und Informationsdienstleister Wolters Kluwer aufgekauft. Dabei spielten das Know-how eines Traditionsunternehmens und die Flexibilität eines Start-Ups eine wichtige Rolle. Smartlaw hat Standorte in Berlin, Köln und Mannheim und zählt aktuell 24 Mitarbeiter.

 

Maschinell und doch individuell?

Smartlaw bietet umfangreiche Dienstleistungen im Bereich Rechtshilfe an. Das Unternehmen gehört inzwischen zum Informationsdienstleister Wolters Kluwer. Mithilfe von intelligenten Frage-Antwort-Dialogen können hochwertige Rechtsdokumente in kurzer Zeit individuell zugeschnitten selbst erstellt werden. Die Dokumente werden von erfahrenen Anwälten konzipiert und entsprechen dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Zusätzlich werden auch sogenannte Rechtstipps angeboten, die einen Überblick zu allen rechtlich relevanten Themengebieten gibt. Bei Änderungen in der Rechtsprechung werden Kunden automatisch mithilfe eines „Radars“ gewarnt. Als weitere Funktion steht ein sogenannter „Vertrags-Safe“ zur Verfügung, der Dokumente sicher verwahrt. Dies wird durch einen Vertragsmanager und durch Anwaltsempfehlungen unterstützt. Die Themenbereiche lassen sich grob in die folgenden Unterpunkte gliedern.

Familie und Privates

Hier finden sich beispielweise Verträge zum Reiserecht. Es werden also insbesondere Verspätungen, Umbuchungen aber auch Reisemängel etc. behandelt. Weiterhin besteht die Möglichkeit seinen Nachlass zu regeln. Es finden sich Verträge zu Erbfolgeprüfung, Testamentsvorlagen und Scheidungs- bzw. Trennungsunterlagen. Es besteht außerdem die Möglichkeit Vorsorgedokumente wie z.B. eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht individuell zu erstellen.

Vermieten und Immobilien

Auch im Bereich Vermieten und Immobilien können beispielsweise maßgeschneiderte Mietverträge oder Vermieterbescheinigungen erstellt werden. Mit dem sogenannten Mietvertragsfinder kann herausgefunden werden, welcher Mietvertrag der Beste für die vorliegende Situation ist.

Business und Unternehmen

Auch der Bereich Business und Unternehmen nimmt einen großen Stellenwert im Repertoire von Smartlaw ein. Hier können Arbeitsverträge oder Verträge zu dem Thema Gründen und Unternehmen mithilfe des intuitiven Frage-Antwort-Dialogs erstellt werden. Auch die Gebiete Beschäftigung und Arbeitsplatz, sowie Verträge für Kündigungen, Zeugnisse und mehr können erstellt werden. Smartlaw unterstützt auch bei dem Weg in die Selbstständigkeit indem es Hilfestellungen zur Rechtsform, sowie Anleitungen und Dokumente für einen erfolgreichen Start bietet.

Smartlaw-Abo: die volle Bandbreite von Verträgen

Um die Dienste nutzen zu können, muss ein sogenanntes Smartlaw-Abo Business und Unternehmen abgeschlossen werden. Dies bietet die volle Bandbreite der oben aufgezählten Vorteile. Für Gründer und junge Unternehmer wird ein vergünstigter Tarif angeboten, der bis auf wenige Ausnahmen alle relevanten Themengebiete abdeckt. Das Abo kann in den ersten 14 Tagen kostenlos getestet werden und ist danach monatlich kündbar. Zusätzlich stehen auch noch Abonnements für verschiedene einzelne Themenbereiche zur Verfügung (z.B. Familie und Privates).

Erfolg & Kritik

Smartlaw wurde 2013 ins Leben gerufen und wurde wenig später von Wolters Kluwer aufgekauft, was für eine erfolgreiche Geschäftsidee spricht. Grundsätzlich werden die geschlossenen Verträge in verschiedenen Tests als solide und ohne gravierende Mängel beschrieben. Es gibt jedoch immer wieder kleinere Rechtsmängel in den Verträgen die im späteren Verlauf zu Problemen führen können. Dennoch spricht die hohe Geschwindigkeit und die niedrigen Kosten für die Smartlaw-Lösung.

Weiterhin wird kritisiert, dass der Vertrag nicht in allen Punkten individualisierbar ist. Was als Vor- aber auch als Nachteil angesehen werden kann, ist der Fakt, dass die Gestaltungsmöglichkeiten oft nicht bis ins Letzte ausgereizt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass vertragliche Komponenten nicht ausreichend erklärt und einfach vorausgesetzt werden. Dies trägt nicht zum Verständnis des Nutzers bei. Gerade bei komplexeren Verträgen wird meist keine optimale Vertragsstruktur geschaffen, hier könnte der Gang zum versierten Anwalt deutlich bessere Ergebnisse erzielen.

Auch die Haftung für Fehler darf nicht außer Betracht gelassen werden. Das Portal übernimmt keinerlei Haftung für Fehler oder Lücken.

Problematisch ist auch, dass sich die Website mit ihren detaillierten Fragen in einem rechtlichen Graubereich bewegt. Grundsätzlich ist die Differenzierung zwischen Rechtsberater und Rechtsratgeber schwierig und die gesetzliche Lage nicht eindeutig. Dies ist für Laien oft schwierig zu unterscheiden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die versprochene Individualität nicht ganz eingehalten wird und die Verträge zumeist nicht optimal verfasst sind, jedoch keine gravierenden Mängel aufweisen. Für die Lösung sprechen die Geschwindigkeit und die niedrigen Preise, für komplexere Lösungen wird dann zumeist doch der Gang zum Anwalt nötig. Grundsätzlich sollte man sich im Klaren sein, dass die Lösung für Standardverträge durchaus anwendbar ist. Für Spezialfälle sollte man auch hinsichtlich der Haftung auf das fundierte Wissen eines Anwalts zurückgreifen. Weiterhin können auch hohe Kosten entstehen, die im Vornherein nicht abzuschätzen waren. Insbesondere wenn zu dem generierten Vertrag doch noch ein Anwalt hinzugezogen werden muss, und weitere Kosten entstehen.

Ausblick

Um die Qualität der angebotenen Verträge weiter zu verbessern, könnte man eine Art Feedback-Panel generieren, welcher die Möglichkeit bietet etwaige Verbesserungsvorschläge direkt nach der Generierung des Vertrags einbringen zu können. Hier wäre die Lösung mittels eines Word-Dokuments zurzeit Pdf-Format) einfacher, da die Verbesserung gleich durch den Nutzer erfolgen könnte.

Man könnte außerdem Live-Chats mit versierten Anwälten anbieten die einzelne Vertragsbestandteile näher erläutern anbieten. Dies wäre beispielsweise gegen einen Aufpreis möglich. Auch um komplexere Verträge zu erstellen wären solche Live-Chats mit Sicherheit von Vorteil.

Anfang Juni 2016 hat sich in Zürich die Swiss LegalTech Association (SLTA) gegründet. Der Verband hat es sich zum Ziel gesetzt, die Nutzung moderner Informationstechnologie in der juristischen Arbeit (sog. Legal Tech) zu fördern.

Swiss LegalTech Association will Experten vernetzen

Auch wenn die Swiss LegalTech Association soeben erst gegründet wurde, erfährt sie schon breite Unterstützung von einer Vielzahl juristischer Institutionen. Unternehmen, Kanzleien und Individualpersonen wirken von Beginn an bei dem Legal-Tech-Netzwerk mit. Sie versprechen sich davon eine Pionierstellung bei der Implementierung neuer Informationstechnologien in Rechtsberatung und Rechtsanwendung sowie eine internationale Vorreiterrolle der Schweiz bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen in Sachen Legal Tech. In der Tat gibt es bisher nur in wenigen europäischen Ländern Netzwerke oder Organisationen, die sich systematisch mit technischen Neuheiten im Rechtsbereich auseinandersetzen. Insofern erscheint das Projekt der Swiss LegalTech Association ausgesprochen zukunftsweisend.

Beitritt zur Swiss LegalTech Association online möglich

Der Beitritt zur Swiss LegalTech Association ist über einen Online-Antrag auf der Webseite der SLTA möglich. Für Individualpersonen beträgt die jährliche Mitgliedsgebühr 100 CHF, beitretende Unternehmen zahlen einen Jahresbeitrag abhängig von ihrer Grösse. Eine Ermässigung für Studenten und Nachwuchskräfte ist zunächst nicht vorgesehen, könnte aber womöglich auf Anfrage zur Verfügung stehen. Mitglieder der Organisation haben Zugang zur Mitgliederliste und zu Partnerangeboten und erhalten eine besondere Einladung und einen Rabatt für die von der SLTA organisierten Veranstaltungen. Aufgrund der nahe zurückliegenden Gründung sind bisher keine Veranstaltungen angekündigt; mittelfristig ist allerdings mit einem Jahrestreffen und einigen speziellen unterjährigen Workshops zu rechnen.

Die Boston Consulting Group hat in Zusammenarbeit mit der Bucerius Law School einen Legal Tech Report herausgegeben. Welche Fragen werden dort behandelt und welche Antworten sind darin zu finden?

Legal Tech Report prognostiziert rasantes Wachstum

Bei der Anwendung technologischer Innovation sieht der Report die Juristen erheblich im Rückstand. Grund dafür seien unter anderem die Abrechnung nach Stunden („billable hours„) und die Gewinnteilung innerhalb von Anwaltspartnerschaften. Damit sei ein geringer Anreiz verbunden, effizienter zu arbeiten. Hinzu komme eine gewisse Skepsis gegenüber den Risiken neuer, womöglich noch unausgereifter Technologien. Diese Skepsis könnten sich Anwaltssozietäten allerdings mittel- und langfristig nicht mehr leisten, wenn sie nicht vom Markt abgehängt werden wollten. Es sei durchaus denkbar, dass juristische Berufe zukünftig durch technologische Assistenten nicht nur unterstützt, sondern sogar teilweise ersetzt würden. Auch künstliche juristische Intelligenz könnte dabei eine Rolle spielen.

Legal Tech als besondere Herausforderung für kleine Kanzleien

Während große Anwaltssozietäten am ehesten über Kapazitäten und Mittel verfügen, um noch rechtzeitig auf den Legal-Tech-Zug aufzuspringen, sieht der Report für kleine Kanzleien eine mitunter existenzielle Gefahr. Die neuen technologischen Möglichkeiten bei der Rechtsanwendung konzentrierten sich zuerst auf einfache und standardisierbare Tätigkeiten. Diese Art von juristischer Arbeit werde regelmäßig von kleinen Kanzleien übernommen. Entsprechend groß sei für diese die Herausforderung, sich weiterhin am Markt zu behaupten. Dies sei freilich kein Ding der Unmöglichkeit: Kleine Anbieter von Rechtsdienstleistungen würden zukünftig insbesondere dort erfolgreich sein, wo es ihnen gelinge, eine Nische zu besetzen und in dieser Nische kostenbewusst zu arbeiten.

Legal Tech Report nimmt auch die Juristenausbildung in den Blick

Angesichts der Projektbeteiligung der Bucerius Law School erstaunt es nicht, dass der Legal Tech Report auch auf die Juristenausbildung eingeht. Dem Legal Tech Report zufolge brauchen Nachwuchsjuristen heute die Kenntnisse und Fähigkeiten, um mit juristischer Technologie umzugehen und sie zu verstehen. Kritisches Denken und Kenntnisse im materiellen Recht seien sicherlich nach wie vor unverzichtbar für angehende Juristen. Aber auch wirtschaftliches Denken, Kenntnisse im Projektmanagement und technisches Verständnis seien zunehmend von Bedeutung. Womöglich ließen sich diese Fertigkeiten auch im Kleingruppenunterricht vermitteln (sog. law clinics). Darüber hinaus sei allerdings auch unabdingbar, dass Kanzleien und Unternehmen ihre Juristen zu Fortbildungen entsenden.