Was versteht man unter dem Begriff Non-Legal Outsourcing? Was vor wenigen Monaten noch wie ein Fremdwort daherkam, hat es inzwischen sogar zu einem Gesetzesvorhaben gebracht. Aber eins nach dem anderen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Non-Legal Outsourcing

Traditionell ist das anwaltliche Berufsrecht sehr eng reguliert. Man versteht den Anwalt als ein Organ der Rechtspflege. Das bedeutet, dass er nicht jegliche (z.B. illegale) Interessen seiner Mandanten vertritt, sondern durch seine Tätigkeit vorrangig Recht und Gesetz dient. Damit diese Ausrichtung der anwaltlichen Tätigkeit möglichst wenige Störungen erfährt, sollen sich Anwälte nicht mit anderen Berufen in einer Gesellschaft verbinden. Eine Ausnahme gilt nur für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Diese strikte Regelung hat das Bundesverfassungsgericht Anfang 2016 gelockert (Beschluss v. 12. Januar 2016, Az. 1 BvL 6/13, Volltext). Danach ist nun beispielsweise eine berufliche Zusammenarbeit von Anwälten und Ärzten im Einzelfall möglich. Problematisch sind aber weiterhin Zuarbeiten von Angehörigen anderer Berufe (non-legals), die in die Mandatsarbeit eingebunden werden (outsourcing).

Standardfall EDV-Betreuung

Der Standardfall des Non-Legal Outsourcing: EDV-Dienstleister erhalten durch die Betreuung von Anwaltsservern Zugriff auf sensible Mandatsgeheimnisse, obwohl sie keine Juristen sind. Es gab zur bisherigen Rechtslage einige Stimmen, die dies als Verstoß gegen die anwaltliche Verschwiegenheit werteten. Die Konsequenzen sind drastisch: Ein Anwalt würde sich dann durch Non-Legal Outsourcing wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB strafbar machen. Das sucht nun ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zu verhindern.

Non-Legal Outsourcing: Aktueller Gesetzentwurf

Das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen soll das Non-Legal Outsourcing nun auf eine wasserdichte rechtliche Grundlage stellen. Der (überarbeitete) Regierungsentwurf (BT-Drucksache 18/11936, pdf) fand in einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im Mai 2017 überwiegend Zustimmung (Stellungnahmen der Sachverständigen). Auch wenn das Ende der Legislaturperiode bereits naht, erscheint es insofern nicht unwahrscheinlich, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl 2017 verabschiedet wird. Für Rechtsanwälte, die elektronisch arbeiten wollen, wäre damit ein entscheidender Zugewinn an Rechtssicherheit gewonnen.

Die vom 2. bis 4. Oktober stattfindende Swiss Legal Tech 2017 hat sich als Ziel gesetzt, die Schweiz zum digitalen Knotenpunkt im Bereich Legal Tech avancieren zu lassen. Was jetzt schon feststeht ist, dass die Veranstaltung eine Schnittstelle zwischen Entwicklung, Design und Juristerei bietet.

Swiss Legal Tech 2017: ein praktischer Ansatz

Auch wenn es immer mehr Veranstaltungen im Bereich Legal Tech gibt, beschränken sich Veranstalter meist auf Vortragsreihen. Zwar bietet die Swiss Legal Tech 2017 am 4. Oktober auch eine Konferenz mit Kurzvorträgen von bekannten in- und ausländischen Referenten. Im Gegensatz dazu bilden die ersten zwei Tage der Veranstaltung aber eher ein Novum.

Hackathon

Denn Kernstück der Swiss Legal Tech 2017 bildet der zweitägige Hackathon am 02. und 03. Oktober. Dieser verfolgt eine ganz praktische Herangehensweise: Juristen, Softwareentwickler, Designer und Digital Innovators werden an einen gemeinsamen Tisch gebracht, identifizieren Probleme der juristischen Praxis und versuchen diese gemeinsam zu lösen. In einzelnen Teams werden dann funktionierende Prototypen erstellt. Kuratiert wird der Hackathon von Juristen mit technischem Know-how. Ausgelegt ist er, wie der Name vermuten lässt, als Wettbewerb. Den innovativsten und kreativsten Teams winkt neben attraktiven Geld- und Sachpreisen die Möglichkeit, ihre Prototypen bei der Konferenz vorzustellen.

Konferenz

Die eingangs getätigte Hervorhebung des Hackathons soll die Swiss Legal Tech Konferenz am 4. Oktober keineswegs in ein schlechtes Licht stellen. Denn neben einem breiten Portfolio an Themen – sowohl den Bereichen Blockchain und künstliche Intelligenz als auch Legal Tech für Kanzleien, Rechtsabteilungen und staatliche Einrichtungen werden Vorträge gewidmet – wissen auch die bekannten Referenten zu überzeugen. Auch Dr. Martin Fries wird einen Vortrag zum Thema „Rechtstatsächliche und rechtsökonomische Analyse von Smart Contracts“ halten, worauf wir uns natürlich besonders freuen.

Weitere Informationen und Tickets

Save the Date! Weitere Informationen findet ihr hier oder auf der Seite der Swiss Legal Tech 2017, Tickets sind dort schon jetzt verfügbar. Zudem findet ihr weitere Veranstaltungen im Bereich Legal Tech und Legal Entrepreneurship in unserer Sektion Veranstaltungen.