Nachdem die Passauer Anwaltskanzlei RATIS im April 2017 ihren Legal Chatbot vorgestellt hat, kommt eine lebhafte Diskussion in Gang. Was ist eigentlich ein Legal Chatbot? Ist so etwas überhaupt zulässig? Was spricht dafür und was dagegen?

Was ist ein Chatbot?

Ein Chatbot ist ein Online-Interaktionstool, auf dessen Oberfläche Anwender mit einem Computer chatten können. Je feinfühliger der Computer programmiert ist, desto menschenähnlicher kann er im Chat interagieren. Während vor einigen Jahren die Möglichkeit eines Chat mit Gott für Aufsehen sorgte, werden Chatbots heute vielfach von Dienstleistern als niederschwelliges Beratungsangebot formuliert und als Akquisekanal genutzt. Das ist weniger kompliziert, als man zunächst denkt. Denn hinter Chatbots steht keine künstliche Intelligenz, sondern Frage-Antwort-Relationen zu einem mehr oder minder abgesteckten Themenbereich. Je mehr es der Computer ist, der Fragen stellt, und je eingrenzbarer die zu erwartenden Antworten, desto weniger komplex gestaltet sich die Programmierung. Im einfachsten Fall ist ein Chatbot schlicht die galante Sprachfassung eines strukturierten Such- oder Buchungsprogramms, wie sie aus der Online-Reisebuchung oder von der McDonalds Bestellsäule seit langem bekannt sind.

Was ist ein Legal Chatbot?

Handelt es sich bei dem Chatbot um einen Legal Chatbot, so bewegt sich der Chatbot im Bereich von Rechtsdienstleistungen. Man könnte auch sagen: Da hat ein Anwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet festgestellt, dass er in der Erstberatung immer wieder dieselben Fragen stellt und immer wieder dieselben Antworten bekommt. Dieses Wissen hat er in ein Chatprogramm übersetzt und lässt nunmehr den Computer die Fragen stellen. Sammelt der Bot nicht nur Fragen ein, sondern formuliert er auch (vorläufige) Antworten, so kommt der Chatbot in die Nähe einer Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 RDG. Wer unter welchen Umständen Rechtsberatung erteilen darf, ist allerdings eng reguliert. Deswegen verwundert es nicht, dass die Ankündigung der ersten Legal Chatbots in Deutschland für einige Aufregung sorgt.

Pro und Contra Legal Chatbots

Die Diskussion um Legal Chatbots kommt zur rechten Zeit: Pünktlich zum Anwaltstag 2017 hat eine Passauer Kanzlei ihren Anwalts-Chatbot vorgestellt. Das zugehörige youtube-Video demonstriert, wie das funktioniert. Nachdem auch das Fachmagazin Legal Tribune Online darüber berichtet hat, lassen skeptische Stimmen nicht auf sich warten. So kritisiert etwa eine Frankfurter Rechtsanwältin, dass der Chatbot den Facebook Messenger als Kommunikationskanal nutze. Dies begegne erheblichen Datenschutzbedenken, denn der Umgang von Facebook mit sensiblen Mandantendaten sei nicht zu kontrollieren. Wer als Rechtsuchender die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehme, müsse sich auf echte Vertraulichkeit verlassen können.

Sitzt künftig ein Roboter in der Kanzlei?

Wird das Rechtsdienstleistungsrecht den Legal Chatbots also über kurz oder lang den Garaus machen? Wohl kaum. Viel wahrscheinlicher ist es, dass sich noch im Laufe des Jahres Nachahmer im Markt einfinden, die womöglich auch einen besseren Datenschutz bieten. Die unter Juristen umstrittene Frage, ob die Tätigkeit von Online-Rechtsgeneratoren eine Rechtsdienstleistung darstellt, wird damit weiter steigende Aufmerksamkeit erfahren. Gleichzeitig müssen sich Mandanten keine Sorgen machen, dass zukünftig ein Roboter an Anwalts Schreibtisch Platz nimmt. Denn so lange künstliche juristische Intelligenz noch weit entfernt ist, werden Roboter einen Fall immer nur vorläufig erfassen und prüfen können. Sie werden Anwälten die Arbeit erleichtern, sie aber nicht ersetzen.