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Das 2017 erstmals aufgelegte Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things ist 2020 bereits in zweiter Auflage erschienen. Was steht drin und wer sollte sich das Buch anschaffen?

Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things

Die Herausgeber Thomas Sassenberg und Tobias Faber möchten mit dem Rechtshandbuch Praxisfragen und Perspektiven der digitalen Zukunft ausleuchten. Dafür haben sie auf knapp 800 Seiten 23 Beiträge zu verschiedenen Rechtsfragen in Bezug auf vernetzte Gegenstände versammelt. Die Beiträge lesen sich wie eine moderne Einführung in das Recht der Informationstechnologie. Auf eine thematische Einführung der beiden Herausgeber – lesenswert für alle, die mit den Begriffen Industrie 4.0 und Internet der Dinge bisher wenig anfangen können – folgen sieben Beiträge zu einzelnen Rechtsgebieten wie etwa Datenschutz und IT-Sicherheit, Haftungsfragen, Kartellrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Daran schließen sich zwei Kapitel zu Vertragsschluss und Vertragsgestaltung im Internet der Dinge sowie zu künstlicher Intelligenz und zur Blockchain-Technologie an, bevor einzelne Branchen wie das Gesundheitswesen, der Bereich Automotive, die Versicherungswirtschaft, die Elektroindustrie und das Bankwesen in den Blick kommen.

Von Praktikern, aber nicht nur für Praktiker

Bemerkenswert ist, dass der Autorenkreis im Unterschied zu anderen Rechtshandbüchern fast ausschließlich aus Praktikern besteht. In einem hypeaffinen Bereich wie dem Recht der Digitalisierung hat das den großen Vorteil, dass die Beiträge erfreulich dicht mit Praxisbeispielen unterfüttert sind. Zugleich ist das Buch durchaus auch für Studierende (insbesondere die Beiträge zum Vertragsschluss, zum Verbraucherschutz, zu Haftungsfragen und zum Gesellschaftsrecht), für RechtsreferendarInnen (insbesondere die Beiträge zur Vertragsgestaltung und zum Arbeitsrecht) und für WissenschaftlerInnen (insbesondere der Beitrag zu Forschung und Entwicklung) eine nützliche Lektüre. Allen LeserInnen kann man empfehlen, das Werk auch als eine Art Lesebuch zu verwenden, in dem man erfahren kann, was jenseits von diesem Internet „da draußen so los ist“ und welche Rechtsfragen Gerichte und Anwaltspraxis in den kommenden Jahren umtreiben werden.

Wenige Wünsche für die dritte Auflage

Vor diesem Hintergrund erscheint es gut möglich, dass das Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things in absehbarer Zeit in die dritte Auflage geht. Was könnte man sich dafür noch wünschen? Vielleicht mehr Details zu Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie, vielleicht Beiträge zur Digitalisierung in der Bauindustrie, in der Biotech-Industrie und in der Lebensmittelindustrie, vielleicht auch eine rechtsvergleichende Perspektive zur Regulierung digitaler Technologien in China und Japan. Den Nutzen der aktuellen zweiten Auflage soll das aber nicht schmälern.

Das Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things ist im Handel zum Preis von 189 Euro verfügbar. Für diese Besprechung hat der Verlag hat eine kostenfreie Version zur Verfügung gestellt.

Die dritte RAILS Conference 2020 findet am 11. März 2021 als reine Online-Tagung statt. Das Tagungsthema lautet: „IT-Sicherheit: Künstliche Intelligenz und smarte Robotik“. Nähere Informationen finden sich in Kürze auf der Webseite der RAILS.

Der ursprünglich für März 2020 geplante Handelsblatt Summit Künstliche Intelligenz findet zu einem noch nicht näher konkretisierten Datum im Sommer 2020 in München statt. Weitere Informationen finden sich auf der Tagungswebseite.

Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster veranstaltet am 6. November 2019 eine Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz und Recht“. Nähere Details finden sich auf der Konferenzwebseite.

Vom 16. bis zum 17. November 2018 veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) ihre Jahrestagung in München. Themen der Veranstaltung sind Künstliche Intelligenz, Vertragsrecht, Datenschutz, digitale Transformation und Grundrechte. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der DGRI.

Am Freitag, 12. Oktober 2018, findet in Hamburg eine Tagung zum Thema „Algorithmen und künstliche Intelligenz in der Verwaltung“ statt. Nähere Informationen sind der Tagungswebseite zu entnehmen.

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