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Der Anwaltstag 2020 findet vom 17. bis zum 19. Juni 2020 im RheinMain CongressCenter in Wiesbaden statt. Das Thema lautet „Die Kanzlei als Unternehmen“. Man könnte auch etwas schnittiger formulieren: „Legal Entrepreneurship„! Worum geht es und welche Teilveranstaltungen sind besonders zu empfehlen?

Legal Entrepreneurship beim Anwaltstag 2020: Das müssen wir diskutieren!

Nach § 1 BRAO sind Anwälte unabhängige Organe der Rechtspflege. Was nicht im Gesetz steht: Sie sind auch Unternehmer und pflegen daher auch ihr eigenes Konto. Beides ist häufig gut miteinander vereinbar, steht aber zunehmend auch in einem Spannungsverhältnis zueinander. Manche sprechen voller Sorge von amerikanischen Verhältnissen. Was damit gemeint ist, kann man aktuell in der 5. Staffel der Kultserie Better Call Saul besichtigen. Die damit zusammenhängenden Fragen sind aber auch im deutschen Rechtsraum schon heute virulent: Sollte man beispielsweise einen Fall vor die Gerichte tragen, wenn man ihn rechtlich für schwach, unternehmerisch aber für aussichtsreich hält? Darf man Mandanten anwerben, obwohl diese eigentlich gar kein rechtliches Problem wahrnehmen? Oder in Zeiten von Cum Ex: Muss man sich bei der Rechtsberatung an das Gesetz halten, auch wenn man davon ausgeht, dass man mit einem Rechtsverstoß irgendwie durchkommen würde?

Anwaltstag 2020: Hier wird es spannend!

Der Anwaltstag 2020 geht diesen Fragen nach. Wie immer gibt es dabei mehrere parallel stattfindende Veranstaltungsspuren. Die Teilnehmer stehen also vor der Qual der Wahl: Welche Programmpunkte sind besonders interessant? Hier eine subjektive Auswahl mit besonderem Augenmerk auf dem Spannungsfeld zwischen Organ der Rechtspflege und Unternehmergeist.

  • 17. Juni 2020, 13.30 bis 17.15 Uhr, 1. OG, Forum 1.1:
    Wie wichtig ist unternehmerisches Denken im Anwaltsberuf?
    Mit Diane Robers, Wolf Kahles, Sabine Gries-Redeker, Sonka E. Mehner, Thilo Wagner, Heidi Mahr, Sven Hasenstab, Markus Hartung und Reyhan Akar
  • 18. Juni 2020, 9.30 bis 10.30 Uhr, EG, Halle Nord C:
    Festvortrag: Wer bremst verliert! Die neuen Tugenden der Zukunftsmacher
    Mit Kerstin Plehwe
  • 18. Juni 2020, 11.00 bis 12.30 Uhr, 1. OG, Studio 1.3 A+B:
    Die Regulierung des Rechtsdienstleistungsmarktes in Zeiten von Legal Tech – quo vadis RDG & BRAO
    Mit Fabian Widder, Rainer Kaul, Jutta Gurkmann, Thomas Lämmrich, Daniel Halmer, Martin Schafhausen und Matthias Kilian
  • 18. Juni 2020, 13.45 bis 15.15 Uhr, 2. OG, Loge 2.1 A+B:
    Erst das Fressen, dann die Moral? – Wann wird das Geld verdienen unmoralisch?
    Mit Niko Härting, Markus Hartung und Corinna Budras
  • 18. Juni 2020, 13.45 bis 15.15 Uhr, 1. OG, Studio 1.2 B+C
    Die Anwältin als Unternehmerin – Finanzieller Erfolg durch Spezialisierung
    Mit Barbara Mayer, Monika Hähn, Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva und Christina Unterberger
  • 18. Juni 2020, 15.45 bis 16.45 Uhr, 1. OG, Studio 1.3 C+D
    Legal Tech und Akquise in kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren: Zivilprozessuale Konsequenzen für den Anwaltsmarkt
    Mit Frank R. Remmertz, Daniela Bergdolt und Karsten U. Bartels
  • 18. Juni 2020, 15.45 bis 17.45 Uhr, 1. OG, Studio 1.1 A+B
    Finanzierung des Unternehmens Anwaltskanzlei – Alternativen zum Fremdbesitz?
    Mit Oliver Islam, Gerlinde Fischedick, Carsten Schneider, Holger Stein, Jens Spitzner und Markus Hartung
  • 19. Juni 2020, 11.00 bis 12.30 Uhr, 1. OG, Forum 1.3:
    Anwaltliche Werbung 2020 – Wie dürfen wir (nicht) werben?
    Mit Christian Deckenbrock, Christian Lemke, Susanne Reinemann, Yvonne Kleinke und Jens Fusbahn
  • 19. Juni 2020, 11.00 bis 12.30 Uhr, 2. OG, Loge 2.2 A+B
    Pro Bono
    Mit Reinhard Gaier, Peter Braun, Karoline Fritz, Constanze Würfel und Tobias Freudenberg
  • 19. Juni 2020, 13.45 bis 15.15 Uhr, 1. OG, Studio 1.3 B+C
    Der elektronische Zivilprozess – Ein virtuelles Gerichtsverfahren von A (außergerichtlich) bis Z (Zwangsvollstreckung)
    Mit Ulrich Volk, Alexander Knauss, Henning Müller und Ralf Köbler

Was ist eigentlich legal entrepreneurship? Die wörtliche Übersetzung lautet: Unternehmertum im Rechtswesen. Oder etwas breiter gesprochen: Unternehmerisches Denken und Handeln in der juristischen Arbeit. Warum ist das neuerdings ein Thema?

Entrepreneurship: Auf den Innovationsgeist kommt es an

Wesentlicher Wegbereiter des modernen Unternehmerbegriffs war der österreichische Ökonom Joseph Schumpeter. Er prägte den begrifflichen Unterschied zwischen dem Kapitalisten einerseits und dem Unternehmer (entrepreneur) andererseits. Während der Kapitalist nur mit seinem Kapital am Markt teilnimmt, steht der Unternehmer nach Schumpeter für Innovationsgeist, der den Markt kreativ verändert. Diese Rolle ist heute überwiegend mit positiven Konnotationen behaftet: Mit einem neidischen Blick in das Silicon Valley und die dort binnen weniger Jahre empor gekommenen GAFA-Konzerne bemüht man sich zunehmend auch in Deutschland, attraktive Rahmenbedingungen für eine lebendige Gründerszene zu schaffen.

Legal Entrepreneurship: Unternehmerische Innovationen im Rechtswesen

Der Trend zur Offenheit gegenüber unternehmerischen Innovationen setzt sich naturgemäß umso später durch, je enger eine Branche reguliert ist. Das traditionelle Rechtswesen war daher gegenüber unternehmerischen Einflussen lange Zeit weitgehend immun. Seit einigen Jahren ändert sich dies aber, weil nichtjuristische Dienstleister erkannt haben, dass sie trotz der straffen Regulierung im Rechtsmarkt einigermaßen unbehelligt agieren können. Seitdem gibt es nicht nur Startups, die Produkte zur Erleichterung der Arbeit traditioneller Juristenberufe anbieten, sondern auch quereinsteigende Akteure, die im Kerngeschäft der Anwaltschaft unterwegs sind und diese im Preiswettbewerb durch schlanke, häufig digitale Dienstleistungsmodelle unterbieten.

Entrepreneurship statt Rechtspflege?

Der Gesetzgeber sucht gegenwärtig noch nach der passenden Antwort auf dieses Phänomen. Eine wesentliche Sorge ist dabei, dass zu viel unternehmerisches Denken die Rechtspflege unterminieren könnte: Wo die Treiber eines Marktes nicht mehr einem Standesrecht, sondern nur noch dem Prinzip der Gewinnmaximierung folgen, könnte letztlich auch die Rechtsgeltung unter einem faktischen Profitabilitätsvorbehalt stehen. Spannende Zeiten für juristische Unternehmer, das anwaltliche Berufsrecht und die europäische Dienstleistungsfreiheit…

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