Was versteht man unter dem Begriff Non-Legal Outsourcing? Was vor wenigen Monaten noch wie ein Fremdwort daherkam, hat es inzwischen sogar zu einem Gesetzesvorhaben gebracht. Aber eins nach dem anderen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Non-Legal Outsourcing

Traditionell ist das anwaltliche Berufsrecht sehr eng reguliert. Man versteht den Anwalt als ein Organ der Rechtspflege. Das bedeutet, dass er nicht jegliche (z.B. illegale) Interessen seiner Mandanten vertritt, sondern durch seine Tätigkeit vorrangig Recht und Gesetz dient. Damit diese Ausrichtung der anwaltlichen Tätigkeit möglichst wenige Störungen erfährt, sollen sich Anwälte nicht mit anderen Berufen in einer Gesellschaft verbinden. Eine Ausnahme gilt nur für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Diese strikte Regelung hat das Bundesverfassungsgericht Anfang 2016 gelockert (Beschluss v. 12. Januar 2016, Az. 1 BvL 6/13, Volltext). Danach ist nun beispielsweise eine berufliche Zusammenarbeit von Anwälten und Ärzten im Einzelfall möglich. Problematisch sind aber weiterhin Zuarbeiten von Angehörigen anderer Berufe (non-legals), die in die Mandatsarbeit eingebunden werden (outsourcing).

Standardfall EDV-Betreuung

Der Standardfall des Non-Legal Outsourcing: EDV-Dienstleister erhalten durch die Betreuung von Anwaltsservern Zugriff auf sensible Mandatsgeheimnisse, obwohl sie keine Juristen sind. Es gab zur bisherigen Rechtslage einige Stimmen, die dies als Verstoß gegen die anwaltliche Verschwiegenheit werteten. Die Konsequenzen sind drastisch: Ein Anwalt würde sich dann durch Non-Legal Outsourcing wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB strafbar machen. Das sucht nun ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zu verhindern.

Non-Legal Outsourcing: Aktueller Gesetzentwurf

Das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen soll das Non-Legal Outsourcing nun auf eine wasserdichte rechtliche Grundlage stellen. Der (überarbeitete) Regierungsentwurf (BT-Drucksache 18/11936, pdf) fand in einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im Mai 2017 überwiegend Zustimmung (Stellungnahmen der Sachverständigen). Auch wenn das Ende der Legislaturperiode bereits naht, erscheint es insofern nicht unwahrscheinlich, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl 2017 verabschiedet wird. Für Rechtsanwälte, die elektronisch arbeiten wollen, wäre damit ein entscheidender Zugewinn an Rechtssicherheit gewonnen.

Die vom 2. bis 4. Oktober stattfindende Swiss Legal Tech 2017 hat sich als Ziel gesetzt, die Schweiz zum digitalen Knotenpunkt im Bereich Legal Tech avancieren zu lassen. Was jetzt schon feststeht ist, dass die Veranstaltung eine Schnittstelle zwischen Entwicklung, Design und Juristerei bietet.

Swiss Legal Tech 2017: ein praktischer Ansatz

Auch wenn es immer mehr Veranstaltungen im Bereich Legal Tech gibt, beschränken sich Veranstalter meist auf Vortragsreihen. Zwar bietet die Swiss Legal Tech 2017 am 4. Oktober auch eine Konferenz mit Kurzvorträgen von bekannten in- und ausländischen Referenten. Im Gegensatz dazu bilden die ersten zwei Tage der Veranstaltung aber eher ein Novum.

Hackathon

Denn Kernstück der Swiss Legal Tech 2017 bildet der zweitägige Hackathon am 02. und 03. Oktober. Dieser verfolgt eine ganz praktische Herangehensweise: Juristen, Softwareentwickler, Designer und Digital Innovators werden an einen gemeinsamen Tisch gebracht, identifizieren Probleme der juristischen Praxis und versuchen diese gemeinsam zu lösen. In einzelnen Teams werden dann funktionierende Prototypen erstellt. Kuratiert wird der Hackathon von Juristen mit technischem Know-how. Ausgelegt ist er, wie der Name vermuten lässt, als Wettbewerb. Den innovativsten und kreativsten Teams winkt neben attraktiven Geld- und Sachpreisen die Möglichkeit, ihre Prototypen bei der Konferenz vorzustellen.

Konferenz

Die eingangs getätigte Hervorhebung des Hackathons soll die Swiss Legal Tech Konferenz am 4. Oktober keineswegs in ein schlechtes Licht stellen. Denn neben einem breiten Portfolio an Themen – sowohl den Bereichen Blockchain und künstliche Intelligenz als auch Legal Tech für Kanzleien, Rechtsabteilungen und staatliche Einrichtungen werden Vorträge gewidmet – wissen auch die bekannten Referenten zu überzeugen. Auch Dr. Martin Fries wird einen Vortrag zum Thema „Rechtstatsächliche und rechtsökonomische Analyse von Smart Contracts“ halten, worauf wir uns natürlich besonders freuen.

Weitere Informationen und Tickets

Save the Date! Weitere Informationen findet ihr hier oder auf der Seite der Swiss Legal Tech 2017, Tickets sind dort schon jetzt verfügbar. Zudem findet ihr weitere Veranstaltungen im Bereich Legal Tech und Legal Entrepreneurship in unserer Sektion Veranstaltungen.

Nachdem die Passauer Anwaltskanzlei RATIS im April 2017 ihren Legal Chatbot vorgestellt hat, kommt eine lebhafte Diskussion in Gang. Was ist eigentlich ein Legal Chatbot? Ist so etwas überhaupt zulässig? Was spricht dafür und was dagegen?

Was ist ein Chatbot?

Ein Chatbot ist ein Online-Interaktionstool, auf dessen Oberfläche Anwender mit einem Computer chatten können. Je feinfühliger der Computer programmiert ist, desto menschenähnlicher kann er im Chat interagieren. Während vor einigen Jahren die Möglichkeit eines Chat mit Gott für Aufsehen sorgte, werden Chatbots heute vielfach von Dienstleistern als niederschwelliges Beratungsangebot formuliert und als Akquisekanal genutzt. Das ist weniger kompliziert, als man zunächst denkt. Denn hinter Chatbots steht keine künstliche Intelligenz, sondern Frage-Antwort-Relationen zu einem mehr oder minder abgesteckten Themenbereich. Je mehr es der Computer ist, der Fragen stellt, und je eingrenzbarer die zu erwartenden Antworten, desto weniger komplex gestaltet sich die Programmierung. Im einfachsten Fall ist ein Chatbot schlicht die galante Sprachfassung eines strukturierten Such- oder Buchungsprogramms, wie sie aus der Online-Reisebuchung oder von der McDonalds Bestellsäule seit langem bekannt sind.

Was ist ein Legal Chatbot?

Handelt es sich bei dem Chatbot um einen Legal Chatbot, so bewegt sich der Chatbot im Bereich von Rechtsdienstleistungen. Man könnte auch sagen: Da hat ein Anwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet festgestellt, dass er in der Erstberatung immer wieder dieselben Fragen stellt und immer wieder dieselben Antworten bekommt. Dieses Wissen hat er in ein Chatprogramm übersetzt und lässt nunmehr den Computer die Fragen stellen. Sammelt der Bot nicht nur Fragen ein, sondern formuliert er auch (vorläufige) Antworten, so kommt der Chatbot in die Nähe einer Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 RDG. Wer unter welchen Umständen Rechtsberatung erteilen darf, ist allerdings eng reguliert. Deswegen verwundert es nicht, dass die Ankündigung der ersten Legal Chatbots in Deutschland für einige Aufregung sorgt.

Pro und Contra Legal Chatbots

Die Diskussion um Legal Chatbots kommt zur rechten Zeit: Pünktlich zum Anwaltstag 2017 hat eine Passauer Kanzlei ihren Anwalts-Chatbot vorgestellt. Das zugehörige youtube-Video demonstriert, wie das funktioniert. Nachdem auch das Fachmagazin Legal Tribune Online darüber berichtet hat, lassen skeptische Stimmen nicht auf sich warten. So kritisiert etwa eine Frankfurter Rechtsanwältin, dass der Chatbot den Facebook Messenger als Kommunikationskanal nutze. Dies begegne erheblichen Datenschutzbedenken, denn der Umgang von Facebook mit sensiblen Mandantendaten sei nicht zu kontrollieren. Wer als Rechtsuchender die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehme, müsse sich auf echte Vertraulichkeit verlassen können.

Sitzt künftig ein Roboter in der Kanzlei?

Wird das Rechtsdienstleistungsrecht den Legal Chatbots also über kurz oder lang den Garaus machen? Wohl kaum. Viel wahrscheinlicher ist es, dass sich noch im Laufe des Jahres Nachahmer im Markt einfinden, die womöglich auch einen besseren Datenschutz bieten. Die unter Juristen umstrittene Frage, ob die Tätigkeit von Online-Rechtsgeneratoren eine Rechtsdienstleistung darstellt, wird damit weiter steigende Aufmerksamkeit erfahren. Gleichzeitig müssen sich Mandanten keine Sorgen machen, dass zukünftig ein Roboter an Anwalts Schreibtisch Platz nimmt. Denn so lange künstliche juristische Intelligenz noch weit entfernt ist, werden Roboter einen Fall immer nur vorläufig erfassen und prüfen können. Sie werden Anwälten die Arbeit erleichtern, sie aber nicht ersetzen.

Smartlaw ist ein Unternehmen, das Vertragslösungen sowie hilfreiche Tipps für verschiedenste Themenbereiche anbietet. Der Kunde wird mithilfe eines intuitiv gestalteten Frage-Antwort-Dialogs bis zu dem individuell erstellten fertigen Vertrag begleitet. Die Abrechnung erfolgt mittels eines Abos welches monatlich kündbar ist.

Smartlaw wurde 2012 gegründet und sieht sich selbst bisher als rechtssicherste Alternative zu herkömmlichen Online-Lösungen. 2014 wurde das Unternehmen von dem Wissens- und Informationsdienstleister Wolters Kluwer aufgekauft. Dabei spielten das Know-how eines Traditionsunternehmens und die Flexibilität eines Start-Ups eine wichtige Rolle. Smartlaw hat Standorte in Berlin, Köln und Mannheim und zählt aktuell 24 Mitarbeiter.

 

Maschinell und doch individuell?

Smartlaw bietet umfangreiche Dienstleistungen im Bereich Rechtshilfe an. Das Unternehmen gehört inzwischen zum Informationsdienstleister Wolters Kluwer. Mithilfe von intelligenten Frage-Antwort-Dialogen können hochwertige Rechtsdokumente in kurzer Zeit individuell zugeschnitten selbst erstellt werden. Die Dokumente werden von erfahrenen Anwälten konzipiert und entsprechen dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Zusätzlich werden auch sogenannte Rechtstipps angeboten, die einen Überblick zu allen rechtlich relevanten Themengebieten gibt. Bei Änderungen in der Rechtsprechung werden Kunden automatisch mithilfe eines „Radars“ gewarnt. Als weitere Funktion steht ein sogenannter „Vertrags-Safe“ zur Verfügung, der Dokumente sicher verwahrt. Dies wird durch einen Vertragsmanager und durch Anwaltsempfehlungen unterstützt. Die Themenbereiche lassen sich grob in die folgenden Unterpunkte gliedern.

Familie und Privates

Hier finden sich beispielweise Verträge zum Reiserecht. Es werden also insbesondere Verspätungen, Umbuchungen aber auch Reisemängel etc. behandelt. Weiterhin besteht die Möglichkeit seinen Nachlass zu regeln. Es finden sich Verträge zu Erbfolgeprüfung, Testamentsvorlagen und Scheidungs- bzw. Trennungsunterlagen. Es besteht außerdem die Möglichkeit Vorsorgedokumente wie z.B. eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht individuell zu erstellen.

Vermieten und Immobilien

Auch im Bereich Vermieten und Immobilien können beispielsweise maßgeschneiderte Mietverträge oder Vermieterbescheinigungen erstellt werden. Mit dem sogenannten Mietvertragsfinder kann herausgefunden werden, welcher Mietvertrag der Beste für die vorliegende Situation ist.

Business und Unternehmen

Auch der Bereich Business und Unternehmen nimmt einen großen Stellenwert im Repertoire von Smartlaw ein. Hier können Arbeitsverträge oder Verträge zu dem Thema Gründen und Unternehmen mithilfe des intuitiven Frage-Antwort-Dialogs erstellt werden. Auch die Gebiete Beschäftigung und Arbeitsplatz, sowie Verträge für Kündigungen, Zeugnisse und mehr können erstellt werden. Smartlaw unterstützt auch bei dem Weg in die Selbstständigkeit indem es Hilfestellungen zur Rechtsform, sowie Anleitungen und Dokumente für einen erfolgreichen Start bietet.

Smartlaw-Abo: die volle Bandbreite von Verträgen

Um die Dienste nutzen zu können, muss ein sogenanntes Smartlaw-Abo Business und Unternehmen abgeschlossen werden. Dies bietet die volle Bandbreite der oben aufgezählten Vorteile. Für Gründer und junge Unternehmer wird ein vergünstigter Tarif angeboten, der bis auf wenige Ausnahmen alle relevanten Themengebiete abdeckt. Das Abo kann in den ersten 14 Tagen kostenlos getestet werden und ist danach monatlich kündbar. Zusätzlich stehen auch noch Abonnements für verschiedene einzelne Themenbereiche zur Verfügung (z.B. Familie und Privates).

Erfolg & Kritik

Smartlaw wurde 2013 ins Leben gerufen und wurde wenig später von Wolters Kluwer aufgekauft, was für eine erfolgreiche Geschäftsidee spricht. Grundsätzlich werden die geschlossenen Verträge in verschiedenen Tests als solide und ohne gravierende Mängel beschrieben. Es gibt jedoch immer wieder kleinere Rechtsmängel in den Verträgen die im späteren Verlauf zu Problemen führen können. Dennoch spricht die hohe Geschwindigkeit und die niedrigen Kosten für die Smartlaw-Lösung.

Weiterhin wird kritisiert, dass der Vertrag nicht in allen Punkten individualisierbar ist. Was als Vor- aber auch als Nachteil angesehen werden kann, ist der Fakt, dass die Gestaltungsmöglichkeiten oft nicht bis ins Letzte ausgereizt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass vertragliche Komponenten nicht ausreichend erklärt und einfach vorausgesetzt werden. Dies trägt nicht zum Verständnis des Nutzers bei. Gerade bei komplexeren Verträgen wird meist keine optimale Vertragsstruktur geschaffen, hier könnte der Gang zum versierten Anwalt deutlich bessere Ergebnisse erzielen.

Auch die Haftung für Fehler darf nicht außer Betracht gelassen werden. Das Portal übernimmt keinerlei Haftung für Fehler oder Lücken.

Problematisch ist auch, dass sich die Website mit ihren detaillierten Fragen in einem rechtlichen Graubereich bewegt. Grundsätzlich ist die Differenzierung zwischen Rechtsberater und Rechtsratgeber schwierig und die gesetzliche Lage nicht eindeutig. Dies ist für Laien oft schwierig zu unterscheiden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die versprochene Individualität nicht ganz eingehalten wird und die Verträge zumeist nicht optimal verfasst sind, jedoch keine gravierenden Mängel aufweisen. Für die Lösung sprechen die Geschwindigkeit und die niedrigen Preise, für komplexere Lösungen wird dann zumeist doch der Gang zum Anwalt nötig. Grundsätzlich sollte man sich im Klaren sein, dass die Lösung für Standardverträge durchaus anwendbar ist. Für Spezialfälle sollte man auch hinsichtlich der Haftung auf das fundierte Wissen eines Anwalts zurückgreifen. Weiterhin können auch hohe Kosten entstehen, die im Vornherein nicht abzuschätzen waren. Insbesondere wenn zu dem generierten Vertrag doch noch ein Anwalt hinzugezogen werden muss, und weitere Kosten entstehen.

Ausblick

Um die Qualität der angebotenen Verträge weiter zu verbessern, könnte man eine Art Feedback-Panel generieren, welcher die Möglichkeit bietet etwaige Verbesserungsvorschläge direkt nach der Generierung des Vertrags einbringen zu können. Hier wäre die Lösung mittels eines Word-Dokuments zurzeit Pdf-Format) einfacher, da die Verbesserung gleich durch den Nutzer erfolgen könnte.

Man könnte außerdem Live-Chats mit versierten Anwälten anbieten die einzelne Vertragsbestandteile näher erläutern anbieten. Dies wäre beispielsweise gegen einen Aufpreis möglich. Auch um komplexere Verträge zu erstellen wären solche Live-Chats mit Sicherheit von Vorteil.